Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

Ö Herhandl. d. Bürgerschaft am 11. Januar 1911. Infolgedessen kann auch der Beruf eines Be- vorsteher, Angestellte und Schreiber, die ihn amten getroffen werden. Was die genannten in seiner gewerblichen Tätigkeit unterstützen. Berufe anbetrifft, so möchte ich bemerken, daß Daher liegt für die Rechtsanwälte die Voraus- sie das preußische Gesetz ausdrücklich ausschließt,, jsetßung eines objektiven Steuergeseßes vor. und zwar jedenfalls deshalb, weil es ein reines Die Rechtsanwälte haben auch stets anerkannt Bewerbesteuergesetz ist. Das ist das unserige und müssen anerkennen, daß die Aufwendungen nicht. Wir haben bereits gestern beschlossen, des Staates für Handel und JIndustrie auch daß die Gehälter der Angestellten von Privat- ihnen zugute gekommen sind, und sie haben unternehmern besteuert werden sollen. Infolge- ich daher gern bereit erklärt, sich dieser Steuer dessen kann ich dieses Gesetß als ein reines zu unterwerfen. Auf die Ärzte trifft das zum Gewerbesteuergeset, wie es das in Preußen Teil auch zu. Diejenigen, die eine Klinik haben, ist, nicht mehr ansehen, schon deshalb nicht, haben auch. die objektiven Merkmale eines weil der Beruf des Rechilsanwalis und Notars Gewerbebetriebes, was freilich bei der Mehr- und Arztes hier hineingebracht wird. Diese zahl der Ärzte nicht vorktommt. Dagegen ist Berufe sind im preußischen Geseß ausdrücklich darüber zu diskutieren, ob nicht für alle Ärzte ausgeschlossssen. Es ist deshalb sehr wohl das Moment der JInteressenbelastung zutrifft. möglich, daß wir das, was wir durch Es ist in den verschiedenen Stadien dieses Ge- das Erwerbssteuergesetz schaffen wollten, in l|letes dieser Frage gegenüber ein verschiedener dieses Geset hineinbringen, und ich möchte Standpunkt eingenommen. Einmal sind die Sie deshalb bitten, meinem Antrage zuzun üÜrzte in das Gesetz hineingenommen, dann sind stimmen. sie wieder herausgelassen. Die gemeinsame Senator Dr. V erm e h re n: Herr Grünau Komnmission hatte gesagt, wir wollen die Ärzte hat im Eingang seiner Rede geglaubt, auasa nur bessteuern, wenn die objektiven Merkmale meinen Worten eine Begründung für seinen des Gewerbebetriebes bei ihnen vorliegen. Der Antrag entnehmen zu können. Dagegen muß Bürgerausschuß hat aber geglaubt, daß sich ich mich durchaus verwahren. Wenn Sie dem wegen des objektiven Moments der Interessen- Antrage des Herrn Grünau folgen würden, belastung bei den Ärzten eine Ausnahme recht- würden Sie den objektiven Charakter dieses fertigen lasse, und sie daher mit in das Gesetz Gesetzes vollständig über den Haufen werfen hineingenommen. Der Senat hat sich diesem und in ihm einen inneren Widerspruch hervorr HBesschlusse angeschlossen, vor allem aus der rufen, der unmöglich ist. Man kann wohl in Erwägung, daß es geboten erscheine, da nach- einem Objektsteuergeset eine Ausnahme machen, zugeben, wo nicht prinzipielle Gründe dagegen aber man kann nicht einen Grundsat, den das s|prächen. Wenn Sie nun aber den weiten Kreis Geseß im übrigen festhält, vollständig durch der Personen, die Herr Grünau in seinem eine andere Bestimmung des Geseßes be- Antrage nennt, in das Geseß hineinnehmen seitigen, und das würde geschehen. Was sind wollen, wird es zu einer vollständigen Personal- denn die wesentlichen Erfordernisse eines Ob- teuer. Was haben die Beamten denn über- jektsteuergeseßes? Einmal, daß der Gewerbe- haupt mit der Interessenbelastung eines Staates betrieb in äußeren Merkmalen in die Erscheinung gu tun? Gar nichts. Die Beamten werden tritt, und zweitens der Gesichtspunkt der In- nicht besoldet mit Rüclsicht auf die wirtschaftliche teressenbelastung. Nun kann man eine Aus- Lage eines Staates, sondern nach Maßgabe nahme machen, indem man das Gesetz auch ihrer Leistungen. Für den Beamtenbesoldungs- auf solche Kreise zur Anwendung bringt, bei etat sind diejenigen Gehaltsssäße maßgebend denen die objektiven Merkmale eines Gewerbe- gewesen, die die Beamten für gleiche Leistungen betriebes nicht zutreffen, wohl aber die In- auswärts beziehen. Mit den wirtschaftlichen teressenbelastung sich als begründet erweis. Aufwendungen der Stadt haben die Beamten Weil der zweite Gesichtspunkt bei ihnen zue an sich nichts zu tun. Es handelt sich bei ihnen treffend ist, sind in das Geset die Rechtsanwälte nur um das persönliche Interesse, das jeder und Ärzte hineingekommen. Die Rechtsanwälte am Gedeihen der Stadt hat, und Sie können ; 27 drm. Üruvdr. pri czithrer bre: u !.. Meinung, daß man das bezüglich dieses Berufes für Künstler, Schriftsteller usw. zu. Ich bitte jagen kann. Jeder Rechtsanwalt arbeitet mit Sie dringend, dem Antrage des Herrn Grünau einem aroßen Bureau. Er hat einen Bureaue nicht zu folgen. 109
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.