Ö Herhandl. d. Bürgerschaft am 11. Januar 1911.
Infolgedessen kann auch der Beruf eines Be- vorsteher, Angestellte und Schreiber, die ihn
amten getroffen werden. Was die genannten in seiner gewerblichen Tätigkeit unterstützen.
Berufe anbetrifft, so möchte ich bemerken, daß Daher liegt für die Rechtsanwälte die Voraus-
sie das preußische Gesetz ausdrücklich ausschließt,, jsetßung eines objektiven Steuergeseßes vor.
und zwar jedenfalls deshalb, weil es ein reines Die Rechtsanwälte haben auch stets anerkannt
Bewerbesteuergesetz ist. Das ist das unserige und müssen anerkennen, daß die Aufwendungen
nicht. Wir haben bereits gestern beschlossen, des Staates für Handel und JIndustrie auch
daß die Gehälter der Angestellten von Privat- ihnen zugute gekommen sind, und sie haben
unternehmern besteuert werden sollen. Infolge- ich daher gern bereit erklärt, sich dieser Steuer
dessen kann ich dieses Gesetß als ein reines zu unterwerfen. Auf die Ärzte trifft das zum
Gewerbesteuergeset, wie es das in Preußen Teil auch zu. Diejenigen, die eine Klinik haben,
ist, nicht mehr ansehen, schon deshalb nicht, haben auch. die objektiven Merkmale eines
weil der Beruf des Rechilsanwalis und Notars Gewerbebetriebes, was freilich bei der Mehr-
und Arztes hier hineingebracht wird. Diese zahl der Ärzte nicht vorktommt. Dagegen ist
Berufe sind im preußischen Geseß ausdrücklich darüber zu diskutieren, ob nicht für alle Ärzte
ausgeschlossssen. Es ist deshalb sehr wohl das Moment der JInteressenbelastung zutrifft.
möglich, daß wir das, was wir durch Es ist in den verschiedenen Stadien dieses Ge-
das Erwerbssteuergesetz schaffen wollten, in l|letes dieser Frage gegenüber ein verschiedener
dieses Geset hineinbringen, und ich möchte Standpunkt eingenommen. Einmal sind die
Sie deshalb bitten, meinem Antrage zuzun üÜrzte in das Gesetz hineingenommen, dann sind
stimmen. sie wieder herausgelassen. Die gemeinsame
Senator Dr. V erm e h re n: Herr Grünau Komnmission hatte gesagt, wir wollen die Ärzte
hat im Eingang seiner Rede geglaubt, auasa nur bessteuern, wenn die objektiven Merkmale
meinen Worten eine Begründung für seinen des Gewerbebetriebes bei ihnen vorliegen. Der
Antrag entnehmen zu können. Dagegen muß Bürgerausschuß hat aber geglaubt, daß sich
ich mich durchaus verwahren. Wenn Sie dem wegen des objektiven Moments der Interessen-
Antrage des Herrn Grünau folgen würden, belastung bei den Ärzten eine Ausnahme recht-
würden Sie den objektiven Charakter dieses fertigen lasse, und sie daher mit in das Gesetz
Gesetzes vollständig über den Haufen werfen hineingenommen. Der Senat hat sich diesem
und in ihm einen inneren Widerspruch hervorr HBesschlusse angeschlossen, vor allem aus der
rufen, der unmöglich ist. Man kann wohl in Erwägung, daß es geboten erscheine, da nach-
einem Objektsteuergeset eine Ausnahme machen, zugeben, wo nicht prinzipielle Gründe dagegen
aber man kann nicht einen Grundsat, den das s|prächen. Wenn Sie nun aber den weiten Kreis
Geseß im übrigen festhält, vollständig durch der Personen, die Herr Grünau in seinem
eine andere Bestimmung des Geseßes be- Antrage nennt, in das Geseß hineinnehmen
seitigen, und das würde geschehen. Was sind wollen, wird es zu einer vollständigen Personal-
denn die wesentlichen Erfordernisse eines Ob- teuer. Was haben die Beamten denn über-
jektsteuergeseßes? Einmal, daß der Gewerbe- haupt mit der Interessenbelastung eines Staates
betrieb in äußeren Merkmalen in die Erscheinung gu tun? Gar nichts. Die Beamten werden
tritt, und zweitens der Gesichtspunkt der In- nicht besoldet mit Rüclsicht auf die wirtschaftliche
teressenbelastung. Nun kann man eine Aus- Lage eines Staates, sondern nach Maßgabe
nahme machen, indem man das Gesetz auch ihrer Leistungen. Für den Beamtenbesoldungs-
auf solche Kreise zur Anwendung bringt, bei etat sind diejenigen Gehaltsssäße maßgebend
denen die objektiven Merkmale eines Gewerbe- gewesen, die die Beamten für gleiche Leistungen
betriebes nicht zutreffen, wohl aber die In- auswärts beziehen. Mit den wirtschaftlichen
teressenbelastung sich als begründet erweis. Aufwendungen der Stadt haben die Beamten
Weil der zweite Gesichtspunkt bei ihnen zue an sich nichts zu tun. Es handelt sich bei ihnen
treffend ist, sind in das Geset die Rechtsanwälte nur um das persönliche Interesse, das jeder
und Ärzte hineingekommen. Die Rechtsanwälte am Gedeihen der Stadt hat, und Sie können
; 27 drm. Üruvdr. pri czithrer bre: u !..
Meinung, daß man das bezüglich dieses Berufes für Künstler, Schriftsteller usw. zu. Ich bitte
jagen kann. Jeder Rechtsanwalt arbeitet mit Sie dringend, dem Antrage des Herrn Grünau
einem aroßen Bureau. Er hat einen Bureaue nicht zu folgen.
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