» . Verhandl. d. Bürgerschaft am 11. Januar 1911.
nehmungen betreiben, wenn die Betriebsstätten nur die Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft
an den schiffbaren Gewässern, oder in einer fälle. Sie hat eine Gewerbesteuer nach dem
; nach der Luftlinie zu messenden Entfernung Reinertrage genau so wie hier zu zahlen, also
bis zu einem Kilometer davon entfernt, oder nicht nach dem Einkommen. JInsseinem Charakter
i durch einen Schienen- oder Wasserweg mit unterscheidet sich das Gesetz in nichts von dem
! ihnen verbunden sind. Dieser Say ist der Charakter dieses Gesetes, wie es der Senat
' früheren Geschäftssteuervorlage entlehnt. Prak- interpretiert. Wenn nun das jetzige Gesetz, das
1 tisch unterscheidet sich also dieser Vorschlag gar objektive Gewerbesteuergesetz, der Lübeck-Büche-
nicht von der jetzigen Senatsvorlage, denn ner Bahn höhere Lasten auflegt, dann wird
in § 3 läßt diese auch die Land- und Forstwirt- doch das objektive Gewerbessteuergeseß vom
schaft, die Jagd und die Fischerei von der Ge- Jahre 1881, welches nur die Bahn trifft, zu
werbesteuer frei. Das sind Betriebe, die auch ihren Ungunsten geändert, und dagegen ist sie
nach meinem Vorschlage frei bleiben. Ich habe durch den Vertrag vom Jahre 1901 gesichert,
das aber nicht übersehen, beileibe nicht, sondern Wenn Streitigkeiten darüber entstehen, ob dieser
das alles. ist im Einklang mit der Begründung %Rechtsstandpunkt nach dem Vertrage von 1901
der Senatsvorlage ganz schlüssig ausgestaltet. richtig ist oder nicht, entscheiden sie, glaube ich
Nun komme ich zu dem Punkt der Lübeck auch nicht, wie die Bürgerausschußkommisssion
Büchener Eisenbahn-Gesellsehafst. Ich habe ab- meint, die Gerichte, sondern ein Schiedsgericht.
sichtlich vorhin hier nur meine Auffassung mit- Mit diesem Gesichtspunkte ist es also, glaube
geteill. Es ist jezt von anderer Seite näher ich, nichts. Die Auffassung habe nicht nur ich,
auf die Frage eingegangen. Ich bin durchaus sondern auch andere namhafte Juristen.
mit Herrn Landgerichtsrat Dr. Meyer der Gestatten Sie mir dann noch ein weiteres
Meinung, daß die Ertwerbssteuer, die den Wort. Die Warenhausssteuer ist hier wieder
Charakter eines Zuschlages zur Einkommen- erwähnt. Nachdem sie gefallen ist, ist es uns
steuer hat, ganz sicherlich die Lübeck-Büchener durchaus zweifelhaft, ob die Mehrheit, die
Bahn nicht trifft. Aber ich bin ebenso ~ ab- gestern hier für das Geset war, auch heute noch
weichend von Herrn Dr. Meyer ~ der Auf- vorhanden ist. Mir ist das Gegenteil versichert
fassung, daß auch die ou b j e k t i v e Gewerbe- worden, und wenn Herr Landgerichtsrat Dr.
steuer sie ni ch t treffen kann, weil die Bahn Meyer so sehr die gestrige Mehrheit ermahnt
dagegen vertraglich gesichert iste Jeh muß das hjat, fest zu bleiben, so fürchte ich, daß er damit
doch in diesem Zusammenhang sagen. Das keinen Erfolg haben wird. Ich glaube, eine
kann auch absolut nicht schaden, denn glauben Änderung der Auffassung wäre jetzt eher be-
Sie doch nicht, daß die Lübeck-Büchener Bahn gründet als mancher Umfall vorher. Dadurch,
ihre Weisheit erst aus dem entnimmt, was daß wir uns allmählich wirklich klar darüber
hier vorgetragen werden sollte. Ich will hier geworden sind, was alles an krausen Dingen
aber Irrtümer vermieden sehen, ich will nicht, in diesem Gesetz, wie es bis jetzt beschlossen ist,
daß die Bürgerschaft, weil sie glaubt, durch die steht, haben wir durchaus eine fachliche Be-
Objektssteuer würde sie diesen großen Vogel gründung dafür, jetzt diesem Gesetz einen nega-
fangen, um deswillen für die Gewerbesteuer tiven Abschied zu erteilen. Nun ist den Herren,
stimmt, obwohl sie sonst vielleicht dagegen wäre. die mit Rücksicht auf die gefallene Warenhaus-
Deshalb muß ich mit einem Wort sagen, wes- ssteuer gegen das ganze Gesetß stimmen wollen,
halb ich der Meinung bin, daß die Lübeck- gesagt worden: Beruhigen Sie sich, sie kommt
Büchener CEisenbahn-Gesellschaft auch von der wieder. Das glaube ich ohne weiteres. Aber
Objektsteuer nicht getroffen wird. F 12 des wenn sie wiederkommt, wird sie dann auch
Vertrages vom 1. Mai 1901 enthält die Be- angenommen? Jawohl, sagt der Herr Bürger-
stimmung: „Der lübeckische Staat erteilt die meister. Das Prophezeien ist sehr schwer,
Zusage, eine Erhöhung der CEisenbahnsteuer sowohl von hier wie von dort aus. Welche
(Geseß vom 2. November 1881) nicht vorzu- Gründe sollten diejenigen Herren, die gestern
nehmen." Dieses Geseß müssen Sie sich an- in namentlicher Abstimmung bekundet haben,
sehen. Es handelt sich dabei um ein objek. daß sie die Warenhaussteuer als ungerecht für
tives Gewerbesteuergeset, wie auch das eins it Lübeck mißbilligen, dazu führen, diese ihre Auf-
oder sein soll, das der Senat hier bringt. Dieses fassung über Nacht zu ändern? (Zuruf.) Ja-
objektive Gewerbesteuergesez unterscheidet sih wohl, in einer Nacht, Herr Tegtmeyer. Jch
von dem jietigen nur dadurch, daß darunter jage auch nicht, daß es nicht möglich wäre, aber
MI!