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i: Oberschulbehörde einen Antrag des Schulrats, hier Diesen Standpunkt hatte uun die Oberschul-
. ss eine Änderung herbeizuführen, abgelehnt. behörde diesmal ganz verlassen und sich auf den
Si Die höheren Knabenanstalten aber sind, soweit sie. Nungeldstandpunkt“ gestellt. Nicht mehr die Stellung
sehr Pollanstalten sind, gesetzlich der Aujsicht durch den n der Oberschulbehörde — so wenig schätzt die Ober:
' Schulrat entzogen aus hier nicht zu erörternden schulbehörde sich selbst ein — und gegenüber dem
F mit Muündeu. Bei der Realschule ist dies in das Er:. Schulrat sol von Gewicht jein, soudern lediglich das
Schon messen der Oberschulbehörde gestellt; gegenwärtig ist gleiche Gehalt. Daraus sollte der Ernestinenschul-
qui jie der Aufsicht des Schulrats nicht unterstellt. Aus direktor den Glauben gewinnen, er sei wie in Preußen
et ' dem Vorsstehenden leitet sich der weitere Unterschied den anderen Direktoren gleichgestellt, die selbst wieder
fs f ab, daß die Direktoren des Katharineums und Jo. ine andere Stellung haben als die Direktoren in
s en hanneums dem. Plenum der Oberschulbehörde ange- Preußen. Schreiber dieses hätte gewünscht, daß die
z der hören, der Direktor der Realschule, der Ernestinen.. Oberschulbehörde_ sich nicht auf einen so krassen
lun schule und. des Lehrerseminars aber nicht. Sie ge.. aterialisstischen Standpuntt gestellt hätte, denn gerade
; : hören nur als beratende Mitglieder der betr. Ab. ie soll in unserer so materiell angehauchten Zeit mit
ehen teilung für ihre Schule an. ihrem Tanz um das goldene Kalh doch auch noch
t Bei den Beratungen in dem Plenum der Ober- zds: :ihtspuukte zur Yenzteilzyg heran ziehen,
Sah schulbehörde sind der Direktor des Katharineums. und sir tivi -en Vet y fhnat halet. c richtig
alt, Johanneums zwar dem Wortlaut des Unterrichtss ghyerstanden haben, so ist das hier jeu? der ert
weist Jeseves nach nur bei den Verhandlungen beteiligt, die grund für die Kommission gewesen, die Ablehnung
Real ihre Schulen betreffen, in Wahrheit sind sie dabei gh,x Seuatsvorlage zu empfehlen. Bei richtiger Kon-
geseß lber die sachverständigen Mitglieder der Oberschull sjequenz hätte die Oberschulbehörde einen Antrag stellen
h det behörde für das gesamte höhere Knabenschulwesen, gjyüssen, durch den die Stellung eines Oberschulrates
uders dessen Einrichtungen, Ausbildung usw., da eine andere ghuch für die höheren Knabenschulen geschaffen wäre,
f:: Justauz hierfür nicht vorhanden iste. Für das ger hie Direktoren des Katharineums und Johanneums
Ê ette Mädchenschulwesen obliegt sie dent Schulrat: hätten aus dem Plenum der Oberschulbehörde in die
tlitt hene leisten also in der Oberschulbehörde zum Teil ghjtr. Abteilung für ihre Schule gewiesen und lediglich
h das, was vergleichsweise in Preußen ein Provinzial jyx Teilnahme an der Beratung bei solchen Sachen
heut- shulrat oder ein Abteilungsreferent im Ministerium ugelassen werden müssen, die spezielle Interessen
rt tistet Sie haben also gegenüber einem Direktor in Hhùr Schulen betroffen hätten. Dann hätte man
tie Preußen eine gehobene Stellung, und, soweit bekannt, dag Gehalt des Direktors der Ernestinenschule mit
'; stben sie hierauf auch stets das größte Gewicht ge feht auf das der auderen beiden bringen könuen.
tore! legt. Zum Teil deswegen haben sie auch wohl ein Her neue Oberschulrat aber hatte natürlich in eine
bith öheres Gehalt von jeher erhalten, ja, bis vor hjhere Gehaltsklasse, etwa in die des Präsidenten des
ht sefiget Jahren war ihr Gehalt sogar höher als cüHandgerichts verseßt werden müssen. Hiervon aber
elt s des Schulrats. ÿrachte die Vorlage der Oberschulbehörde nichts,
tét Gerade auf ihre Stellung in der Oberschulbehörde stellte es auch nicht in Aussicht; sie war also ein
unkt nun haben, wie gesagt, die betreffenden Direktoren Torso, vorhin brauchten wir dafür den Ausdruck
alt smmer das höchste Gewicht gelegt, und es ist ja nicht „Nurgeldstandpuntt“. y .
yl unbekaunt, daß ihnen hierin der Senat recht gegeben Ju der letzten Nummer dieser Blätter wurde auf
übect hat und vor einigen Jahren einen Antrag der Ober- die Verhältnisse bei der Verwaltung des höheren
h 'chulbehörde, hierin eine Äuderung herbeizuführen, Huabenschulwesens in Braunschweig hingewiesen. Es
richt lviederholt abgelehnt hat (vgl. die Verhandlungen jei hier die Bemerkung. eingeflochten, daß, die drei
". zwischen Senat und Bürgerschaft vom Jahre 1905). Bymnasialdirektoren, die mit dem Minister und
iter Von einem Senatskommissar ist hierüber einmal das einem ordentlichen Professor der Herzogl. Technischen
inar Vort geprägt worden: „Die Direktoren des Katha hochschule dort die oberste Schulbehörde bilden,
[ tineums und Johanneums sind nach altem historischen jogar den Titel eines Schulrats bzw. Oberschul:
[f Herkammen eben ihre eigenen Schulräte, und der rats führen. ; . _
"erst Senat sieht keine Veranlassung, hier im gegen: Aus dem vorstehenden dürfte sich ergeben, daß
iger wärtigen Augenblick eine Änderung zu treten." Bei die Senatsvorlage nicht nur nicht sachlich un-
ehen dem damaligen lebhaften Widerstreit der Meinungen angreifbar, sondern sogar in sich voller Wider-
die jwischen Senat, Oberschulbehörde und der Kommission spruch war, der in seinem ganzen Umfang in dem
des Bürgerausschusses + letztere kam zu einem drei: vorstehenden Artikel, um nicht allzu viel Platz weg-
reine sach verschiedenen Votum! + handelte es sich nicht unehmen, nicht einmal ftr aufgedeckt werden konute.
reset um das Gehalt, sondern nur um die Stellung. lind wenn auch Herr Nr. 148 dies nach wie vor be-