Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

THC) Wenn die Behörden, die darüber zu bestimmen lehrer sich um die Direktorstelle bewerben würden, sind haben, prinzipiell ihr Einverständnis zu einer Änderumg bisher kaum in der Bürgerschaft von jener Stelle des jetzigen Zustandes geben sollten, so fragt es sich, aus gemacht worden und haben in der Bürgerschaft, für welche Badenden die Erlaubnis zu erstreben ise. wie man von deren Mitgliedern hören konnte, sehr Zunächst natürlich für Knaben, vielleicht bis zur wverstimmend gewirkt. Vollendung des 14. Lebensjahres. Die in Klassen Und der Artikel in Nr 47 dieser Blätter mit verbunden badenden Knaben der. Mittelschulen usw der Überschrift: „Nochmals Ernestinenschule!“ Schon werden vermutlich von der Erlaubnis gern Gebrauch die Eingangsworte: „Wir bitten, den nachfolgenden machen; die andern werden nachfolgen, vielleicht. Artikel zu lesen. Er enthält etwas Besonderes!, langsam, aber darin würde auch kein Nachteil zu erinnern sie nicht an die Plakate an manchen Buden erblicken sein. Bei einer unbefangen und natürlich beim Scheibenschießfest? Sind nicht manche Vr denkenden Jugend wird die Natur immer allmählich, hauptungen in dem Artikel völlig unrichtig, z. B der siegen. Und die Erwachsenen? So gern ich prinzipiell. Satz auf S. 695, Spalte 2 v. o.: „Die Gleichstellung auch für sie Entschließungsfreiheit durchsezen möchte. mußte der Realschuldirektor schon um des Ansehens ich kenne manchen Herrn, der mit Freuden davon seiner Anstalt willen fordern, und sie wurde ihm Gebrauch machen würde , so verbieten doch gerade. auch, wie bekannt, entgegen dem Unterrichtsgeseh, hier die ästhetischen Gesichtspunkte eine Ausdehnung. seinerzeit ohne weiteres bewilligt.“ Dieser Sah Die wünschenswerten Ausnahmen lassen sich eben enthält gleich zwei Unrichtigkeiten mit einem Male, auf dem Verordnungswege nicht festlegen, bis auf und die Oberschulbehörde wird darin fälschlicherweise eine: Die Schüler der verschiedenen Lehranstalten, sogar beschuldigt, sie habe, dem Wunsche des Real. einschließlich des Lehrerseminars, die im Klassen- s;chuldirektors folgend, ganz einfach das Unterrichtsgeset verband oder in Gegenwart eines Lehrers nicht beachtet. Nichts davon ist richtig, obgleich der baden, Jünglinge, deren Körper am edelsten, reissten. HVerfasser des Artikels so tut, als ob er heseztet! und schönsten ausgebildet zu sein pflegen und von vrientiert sei, und nicht sparsam daniit ist, anderen denen diese ganze Erörterung überhaupt ausging, Unrichtigkeiten vorzuhalten. û müßten ebenfalls der Erlaubnis teilhaftig sein. Bei Indessen zur Hauptsache! War die Senatsvorläge ihnen liegen auch wohl sicherlich keine moralischen sachlich unangreifbar?s Das Gegenteil ist der Bedenken mehr vor. Fall. Die Senatsvorlage stellte sich auf den heub Schreiber dieser Zeilen steht dem ersten Lübecker gzutage freilich sehr üblichen Standpunkt der mecht- Schwimmverein fern; er würde sich freuen, wenn nischen Gleichmacherei: in Preußen haben die der Vorstand dieses Vereins die Vorschläge prüfen Direktoren an den höheren Knabenschulen, soweit sie und zu den seinigen machen sollte. Vollanstalten sind, gleiches Gehalt wie die Direktoret Unsere Stadt ist ja in lezter Zeit mehrfach eigene an den höheren Mädchenschulen, folglich muß es auth Wege gegangen, warum sollte sie es nicht auch einmal in Lübeck so sein; andere Staaten haben dies nach. auf solchem Gebiete tun? 1335. gemacht, folglich muß es auch Lübeck nachmachen. Nun richtet sich aber sonst in der ganzen Welt, Noch ein Nachtrag zu den Verhandlungen zh. w Przuzen t cc le Et f V über die Ernestineuschule. *) wieder streng zur Durchführung gelangt, das sz! E f\ nach der Stellung und Leistung des Beamten In der letzten Nummer dieser Blätter liest man den aber findet sich nun einmal in Preußen und in Libect Sat: „die drei angeführten Fälle zeigen wohl schon zur der Unterschied, dessen notwendige Folge der Unter Genüge, mit welchen Mitteln man gegen die sachlich sc
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