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auf 81 560 /{, so daß auf einen Wanderer für den nehmen, die in den Wanderarbeitsstätten nicht an-
Tag etwa 1 M kommt. Die Kosten für die teilweise genommen werden. Diese Einrichtungen wurden im
Benutzung der Eisenbahn zum Zwecke der Beförderung Berichtsjahre von 9307 Obdachlosen mit 19 623 Ver-
der Wanderer betrugen 7219 M; im zweiten Halbjahr pflegungstagen in Anspruch genommen..
ließ das Ministerium eine Fahrpreisermäßigung auf Am 1. November 1910 sind 10 weitere Wander-
die Hälfte des Fahrpreises 4. Klasse eintreten. Es arbeitsstätten errichtet worden, von denen 8 zugleich
sind im ganzen 9436 Wandersscheine ausgestellt worden; auch Arbeitsnachweise erhalten haben.
bringt man die Fälle von wiederholter Ausstellung In der Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 31. März
von Wanderscheinen in Abzug, so ergibt sich, daß 1911 sind von den 37 (bis zum November 1910: 27)
etwa 9000 verschiedene Wanderer die Wanderarbeits. Wanderarbeitsstätten 74 082 Wanderer mit einem
stätten benutzt haben. Es hat im Durchschnitt jeder Verpflegungsaufwande von 74 665 A beherbergt
dieser Wanderer neun Stätten in Anspruch genommen und 5726 Wandersscheine ausgestellt worden; die Eisen-
und sich etwa neun Tage innerhalb des Wander- bahnfahrtkosten beliefen sich auf 2453 /. Die Kosten
arbeitsstättennetzes bewegt. Wenn diese 9000 Wanderer für Haftvollstreckung und Gefangenenbeförderung haben
ohne Benutzung der Stätten jeder neun Tage im weiter ganz erheblich abgenommen. Während im
Lande gebettelt und dabei täglich 2,50 / erhalten Winterhalbjahr 1908/09 bei den Oberämtern, die
hätte, was nach einigen Feststellungen als nicht jetzt Wanderarbeitsstätten haben, 13 973 Anzeigen
zu hoch angesehen werden kann, so hätte dies dem wegen Bettelns und Landstreicherei erstattet wurden,
Lande 200 000 / Kosten verursacht, also eine erheb- waren es 1910/11 nur noch 2300; die von den Ober-
lich höhere Summe als Verpflegungs- und Eisen- ämtern abgerügten Fälle wegen Bettelns und Land-
bahnkosten ausmachen. ' streicherei gingen von 13 166 auf 1756 zurück. Die
Abgesehen von diesen bedeutenden Erssparnissen ist Haftvollstreckungskosten sanken von 108 474 M auf
der Einfluß der Wanderarbeitsstätten auf die Stra. 33 975 A, die Gefangenenbeförderungskosten von
rechtspflege recht beachtenswert. Die Strafanzeigen 830 440 / auf 7723 A. Auch in den 16 Ober-
wegen Bettelns und Landstreicherei sind in den Bezirken ämtern, die innerhalb des Wanderarbeitsstättennetes
der Stätten gegen das Vorjahr von 13 648 auf 3303, liegen, aber selbst keine Stätten haben, sind diese Haft-
also um 75,8 v. H, zurückgegangen. Die Zahl der vollstreckungs- und Gefangenenbeförderungskosten erheb-
an das Amtsgericht übergebenen Fälle von Bettel lich gesunken; sie betrugen im Winterhalbjahr 1908/09 :
und Landstreicherei hat sich, trozdem die Oberämter 30 099 A, in der gleichen Zeit 1910/11 nur noch
gegenüber arbeitsfähigen Stromern sehr häufig von 7813 /. Die gesamten Ersparnisse an Kosten dieser
dieser Befugnis Gebrauch gemacht haben, von 856 Art beliefen sich also im Winterhalbjahr 1910/11
auf 664, also um 22,4 v. H., verringert. Um über gegenüber 1908/09 auf 119 582 M/. JIn den außer-
die Hälfte, von 108 957 A auf 50 583 M, sind die halb des Netzes liegenden 12 Oberamtsbezirken fielen
Haftvollstreckungskosten gesunken; die Gefangenenbe- diese Kosten in der angegebenen Zeit von 34 820 M
förderungskosten beliefen sich nur auf 13 534 A gegen. 24 035 ./.
30 550 / im Vorjahre; beide Ersparnisse zusammen Auch in mehreren preußischen Provinzen ist man
beziffern sich schon auf 75 390 . Aber auch in ernstlich bemüht, Wanderarbeitssstätten in ausreichender
den 17 Oberämtern, die innerhalb des Wanderarbeits- Zahl zu schaffen und sie planmäßig miteinander zu
stättennetzes liegen und selbst keine Stätte haben, sind verbinden. Die Provinz Westfalen ist in dieser Be-
die Strafanzeigen und die an die Amtsgerichte über- ziehung vorangegangen; dann hat man in Hannover
gebenen Fälle wegen Bettelns und Landstreichere. und im Regierungsbezirk Kassel die Wanderarbeits-
zurückgegangen, und die Haftvollstreckungs- und Ge- stättenfrage praktisch zu lösen versucht. Für Schleswig-
fangeuenbeförderungskosten haben sich um 24 986 #M Haolsstein liegen bereits praktische Vorschläge vor, doch
vermindere. Die Ersparnisse der Strafrechtspflege steht noch nicht fest, welches Interesse die Regierung
allein übersteigen also die Kosten der Wanderarbeits- und der Provinzialausschuß, ohne deren Mithülfe die
stätten In den übrigen Teilen Württembergs haben Pläne sich nicht durchführen lassen, der Angelegenheit
die Strafanzeigen nur sehr wenig nachgelassen. entgegenbringen. Wie bereits des öfteren betont, wird
Von den mit den Wanderarbeitsstätten neu ge- Lübeck und nicht minder das Fürstentum Lübeck der
gründeten 14 Arbeitsnachweisen konnten von 2816 weiteren Entwicklung der Dinge in Schleswig:Holstein
bei ihnen angemeldeten offenen Stellen 1582 besetzt volle Beachtung zu schenken haben, um sich, wenn
und von 6138 Stellengesuchen konnte 1849 ent. dort etwas unternommen wird, zur rechten Zeit an-
sprochen werden. ! zuschließgen. Besteht doch die Gefahr, daß die Regelung
Außer den Wanderarbeitsstätten bestehen noch der Wanderarbeitsstättensache in Hannover gerade die
27 Obdachloseneinrichtungen, die solche Wanderer auf- minderguten Elemente unter den Wanderern veranlassen