Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

62 |1 ls “erkcüs tie MERRNE Gr S| der ge zit eiver q: z rater §r>wtrer Urtersäguns: wirkung eine Arbeitsgelegenheit zu erlangen, verringert Verwaltung sich zu sichern sucht. ] wurde; eine vom Gesetgeber vorausgesehene und Unleugbar können für einen so wichtigen Teil gewollte Folge, deren in gewissser Weise nachteilige des Erwerbslebens wie es die Landwirtschaft ist, Bedeutung nur dadurch ausgeglichen werden konnte, Sondernachweise, die hier und da die landwirt. daß von anderer Seite ein verbesserter Ersatz eintrat. schaftlichen Vertretungskörper f in Preußen Auf die Notwendigkeit dieses Ersatzes ist bereits die Landwirtschaftskammern ~– ins Leben gerufen in den Verhandlungen des Reichstages hingewiesen, haben, am Platze sein und diese Nachweise durchaus sie ist aber auch sonst oftmals betont worden. Den auf die Bezeichnung ,öffentlich““ und „Zemeinnützig“ Ersatz sollten vor allem die staatlichen und kommunalen mit „Fug und Recht Anspruch erheben. Behörden, aber auch andere Körperschaften, nicht aus- Ahnlich beurteilen wir die. für das Handwerk geschlossen. gemeinnützige Vereinigungen, mittels dwmit seinen Innungsverbänden uud Innungen in Schaffung und Unterstützung öffentlicher oder auf Verbindung stehenden Arbeitsnachweise, obwohl sie gemeinnütziger Grundlage errichteter Arbeitsnachweise. + von einzelnen Fachkreisen (z. B. das Gastwirt- herstellen. ) schaftsgewerbe) abgesehen –– im allgemeinen keine Der Staat freilich wird im großen und ganzen weiterreichende Bedeutung haben. sich, abgesehen von der finanziellen Hilfeleistung, auf Die Organisation der verschiedenartigen Arbeits. eine überwachende Tätigkeit beschränken müsssen; die nachweise, die wir als öffentliche oder gemeinnützige tatsächliche Arbeit muß durchweg in anderen Händen cansehen, kaun und wird .in manchen Einzelheiten liegen. : große Abweichungen aufweisen. Das ist kein erheb- Wir betrachten in erster Reihe die Gemeinde als licher Fehler, wenn man von einem Fehler überhaupt die berufene Trägerin einer Veranstaltung, die die credeu will. Die mannigfaltigen Verhältnissse des Aufgabe hat, innerhalb ihres Weichbildes oder ihres dumfassenden Erwerbslebens sind in der einen Gegend näheren Wirtschaftskreises einen geordneten Arbeits. anders als in einer andern, und sie werden markt sicherzustellen, d. h. Angebot „und Nachfrage ssich auch im Arbeitsnachweis-. und im Arbeiter: auf diesem Gebiete möglichst in Ubereinsimmung dbeschaffungswesen nicht sämtlich über einen Leisten miteinauder zu bringen. Allerdings darf man nicht schlagen lassen. ; jeder Gemeinde eine solche Pflicht zuweisen wollen. Zu bedingen sind aber doch gewisse Forderungen, Es ist sogar schwer, die Pflicht mit einer be. diewir für alle Arbeitsnachweise, welche dem Namen stimmten Mindestgröße, einer gewissen Einwohnerzahl und dem Wesen nach jenen Nachweisen zugerechnet zu verbinden. Nicht in der Bevölkerungsmenge liegt. werden wollen, als unerläßlich hinstellen möchten. das Entscheidende; es kommt weit mehr auf andere Die Nachweise sollen sich in ihrer Tätigkeit mit Dinge an: die geographische Lage der Gemeinde, die dem Ausgleiche von Angebot “und Nachfrage auf Verkehrsbedingungen. des betreffenden Ortes, dessene dem Alrbeitsmarkte begnügen; sie sollen dies in wirtschaftliche Regsamkeit, die Art der gewerblichen, einem streng unparteiischen Sinne tun; sie sollen unter Umständen auch der landwirtschaftlichen Tätig- beiden Interessentengruppen, den Arbeitgebern und keit des Platzes und der Gegend. Öfter wird schoen Arbeitnehmern, in gleicher Weise gerecht zu werden sich in einem kleineren Gemeinwesen eine geregelte Arbeits. bemühen. Wir möchten es das oberste Geset des vermittlung geboten sein, während in wesentlich öffentlichen und gemeinnützigen Arbeitsnachweises größeren ein Erfordernis nicht anerkannt werden nennen, die Arbeitsvermittlung aus dem Bann- tann. Es kommt hier, wie so oft im praktischa dkreise der Klassenkämpfe herauszuheben und Leben, auf die Erkennung und Würdigung der tar auf einen völlig neutralen Boden hinzu- sächlich vorhandenen Bedürfnisse an. stellen. Diesser Grundsatz bleibt jederzeit gewissen- In manchen Fällen läßt sich die, wie wir bereits haft zu beachten ~ auch, ja gerade während andeuteten; unter! andern Umständen zunächst der schwebender Streitigkeiten über Arbeitsbedingungen Gemeinde zuzuweisende Aufgabe mit gutem Erfolge und Lohnforderungen usw. Es ist nicht leicht, eine durch eine gemeinnützige Vereinigung lösen. Es allgemeine Richtschnur aufzustellen, wie in solchen fehlt in kaum einem Teile des Reichsgebietes an Lagen zu verfahren ist, und insbesondere wollen wir Beispielen, die diese Behauptung zu beweisen vermögen. nicht heute und an gegenwärtiger Stelle den Versnch Die Gemeinde wird hier nur darauf zu achten haben, machen, bestimmte Richtlinien festzulegen. Cs ge- daß die Aufgabe in solcher Form in der rechten niüge, daß nachdrücklich die Regel betont werde: Weise erfüllt wird. Um dafür die nötige Übersicht keinerlei einseitige Stellungnahme zugunsten der eiuen zu gewinnen, ist es angezeigt, daß sie, gleichzeitig dvoder andern Partei.
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