7883 – Verhandl. d. Bürgerschaft am 18 Dezbr. 1911.
Der Senat hat vier Monate Zeit gehabt, diesen daß dem Senat naturgemäß daran gelegen sein
Antrag vorzubereiten. Es dürfte nur billig sein, muß, für diese Geschäfte, die sich nach der neuen
wenn wir in der Bürgerschaft auch noch eine Versicherungsordnung gewiß nicht einfacher,
kurze Zeit für uns beanspruchen, um die Sache sondern schwieriger gestalten werden, eine Per-
kommissarisch zu prüfen. Das ist notwendig bei sönlichkeit zu gewinnen, die sich bereits eine ge-
der großen Tragweite der Vorlage, die sich auf iwisse Erfahrung auf diesem Gebiete gesammelt
eine Reihe von Jahren erstrectt. Aus diesem hat. Eine solche Persönlichkeit haben wir in dem
Grunde bitte ich Sie, meinem Antrage zu folgen bisherigen Schiedsgerichtsvorssitßenden. Insofern
und diese Vorlage an eine Kommisssion zu ver- besteht also der Wunsch, an das bisherige anzu-
weisen. knüpfen. Der Senat hätte, wenn er durch das
Senator Dr. Neum an n: JIch möchte Reichsgeseß nicht zu seinem ietigen Vorgehen
dringend bitten, von der fommisssarischen Be- genötigt wäre, der Bürgerschaft sicherlich den
ratung dieser Vorlage Abstand zu nehmen. Es Vorschlag gemacht, die Geschäfte einstweilen in
ist ja richtig, was Herr Dr. Kähler ausgeführt derselben Weise wie bisher widerruflich durch
hat, daß die Reichsversicherungsordnung einen die betreffenden Beamten weiter wahrnehmen
unbedingten Zwang, das Oberversicherungs- zu lassen. Das war aber nicht möglich, weil der
amt zum 1. Januar 1912 in Kraft zu setzen, nicht § 69 der Reichsversicherungsordnung verlangt,
enthält. Es ist aber in der Vorlage ausgeführt, daß die Mitglieder des Oberversicherungsamtes
und ich kann das nur wiederholen, daß es außer- im Hauptamte oder für die Dauer des Haupt-
ordentlich zweckmäßig ist, mit dem Inkrafttreten amtes aus der Zahl der öffentlichen Beamten,
derjenigen Teile der Reichsversicherungsord- der Direktor auf Lebenszeit oder nach Landes-
nung, welche sich auf die Hinterbliebenen- und recht unwiderruflich ernannt werden. Durch
auf die Invalidenversicherung beziehen, zugleich diese Vorschrist wurde der Senat zu dem vor-
die vorgesehenen Versicherungsbehörden einzu- liegenden Antrage gezwungen. Das grund-
richten. Es ist vom Senate nach Anhörung der sätliche Bedenken gegen die Kumulierung zweier
beteiligten Behörden alles so weit vorbereitet besoldeter etatsmäßiger Ämter in einer Verson
worden, daß die Einrichtung des Versicherungs- hat auch im Bürgerausschuß schon zu einer län-
amtes zum 1. Januar 1912 erfolgen wird und geren Aussprache Veranlassung gegeben, und es
daß auch das Oberversicherungsamt zum 1. ist dort zur Äbschwächung dieses Bedenkens
Januar ins Leben treten kann, wenn die er- beantragt und beschlossen worden, dem Senate
forderlichen Beamtenstellen heute bewilligt. zunächst nur die Ermächtigung zu einer ein-
werden. Es würde für die Verwaltung außer- maligen Besetßung dieser Stellen zu geben, um
ordentlich unbequem und schwierig sein, wenn dadurch den provisorischen Charakter dieser Maß-
jettt noch erst eine provisorische Ordnung der nahme zu betonen und den Senat zu nötigen,
Dinge erfolgen müßte, und erst zu einem spä- bei der Erledigung der Stellen von neuem mit
teren Zeitpunkte die Einseßung des Oberver- der Bürgerschaft über die ganze Angelegenheit in
sicherungsamtes geschehen könnte. Ich glaube, Verhandlung zu treten. Dem ist der Senat
es liegt sachlich gar kein Grund vor, die Vorlage natürlich beigetreten, weil er nichts weiter wollte,
weiter kommissarisch zu prüfen. Die Sache ist als zunächst eine rechtzeitige provisorische Ord-
an und für sich so klar, einfach und durchsichtig,, nung der Dinge sicherzustellen. Wahrscheinlich
daß sich jedes Mitglied der Bürgerschafst ohne werden wir mit dieser Einrichtung nicht einmal
weiteres ein Urteil wird bilden können. Es ist so lange auskommen, bis die Beamten, die zu-
auch gar keine Angelegenheit von besonderer nächst für diese Stellen designiert sind, aus
Tragweite. Es liegt dem Senate ganz fern, bei irgendeinem Grunde aus dem Amte ausscheiden,
dieser Gelegenheit etwa die prinzipielle Frage sondern ich glaube, daß die Entwicklung der
der Übernahme besoldeter Nebenämter gewisser- Verhältnisse ganz von selbst dahin führen wird,
maßen gesetlich entscheiden zu lassen. Es handelt schon früher eine Neuordnung anzubahnen.
sich vielmehr einfach darum, mit der Einrichtung Augenblicklich aber wird nichts anderes übrig
des Oberversicherungsamtes möglichst an die bleiben, als dem Vorschlage des Senates zu
gegebenen Verhältnisse anzuknüpfen. Heute folgen, und ich möchte dringend bitten, daß die
wird ein wesentlicher Teil der Geschäfte des Bürgerschaft die Bemühungen der Verwaltung,
künftigen Oberversicherungsamts von dem die Durchführung der Reichsversicherun sord-
Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung wahr- nung hier rechtzeitig und ordnungsmäßig sicher-
genommen. Daraus ergibt sich ohne weiteres, zustellen, dadurch unterstützt, daß sie uns die