Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

Dr. Ernst Mey er: Hier bitte ich Sie, seine Stelle der Senat. Die Beschwerde sich durch die Länge des Antrages nicht ab- kann binnen zwei Wochen schriftlich oder schrecken zu lassen. Es ist in der Tat so und zu Protokoll des Inspektors der Armen- historisch begründet, daß eine öffentlich-recht- anstalt eingelegt werden. Die Klage ist liche Aufsichtsbefugnis besteht. Diese ist unbe- gegen den unterstützenden Armenverband absichtigt durch den ganzen Gang der Ver- zu richten. handlunge nweggefallen. Nur die privat-recht- Lippert beantragt: liche Aufsicht wird durch das kommende Gesetz in Absatz 1 des s 18 statt „noch nicht 16 Jahre über die Berufsvormundschaft geregelt werden. alten“ zu setzen, „noch nicht armenrechtlich Ich bitte Sie also, den Antrag Herrn Dr. Kählers selbständigen“". anzunehmen. Denn niemand hat die öffentlich- Ferner beantragt L i p p e r t: die Absätze rechtliche Aufssichtsbefugnis wegfallen lassen 6 und 7 des s 18 zusammenzuziehen und ihnen wollen. Ich glaube auch, daß die Fassung des folgenden Wortlaut zu geben: Antrages unbedenllich ist. Gegen die Entscheidung, welche mit Grün- Dr. B e n d a: Hier kommt einer der seltenen den zu versehen und zuzustellen ist, kann binnen Fälle vor, wo alle Juristen e i n e r Meinung zwei Wochen bei der Armenbehörde schriftlich sind. Ich bitte Sie auch dringend, aus den oder zu Protokoll Beschwerde eingelegt werden, von Herrn Dr. Meyer ausgeführten Gründen über welche der Verwaltungsgerichtshof end- dem Antrage zuzustimmen, denn er bildet eine gültig entscheidet. Bis zur Einrichtung eines wesentliche Verbesserung des Gessetzes. Verwaltungsgerichtshofes ist die Klage im Der Antrag von Dr. Kähler wird hierauf als ordentlichen Rechtswege zulässig, für welche neuer F 15 angenommen. Der Wortführer das Landgericht ausschließlich zuständig ist. stellt fest, daß jeder der weiteren Paragraphen Die Klage ist binnen einer Notfrist von einem der Senatsvorlage von gs 15 an infolge des neu- Monat nach der Zustellung der Entscheidung eingeschobenen F 15 um eine Zahl vorgerückt zu erheben. werden müssen. Lip p ert: Der Antrag des Herrn Dr. Zu sf 18 (bisher g 17) beantragt Dr. Schlomer Schlomer, der darauf hinausgeht, den g 17 den ganzen gs 18 (bisher g 17) zu streichen. (jetzt g 18) vollständig abzulehnen, gibt mir Ver- Für den Fall der Ablehnung dieses prinzipalen anlassung, auch ein paar Worte zu der Frage Antrages beantragt Dr. Schl o me r: der Berechtigung des Arbeitszwanges überhaupt 1. den ersten Satz des Absatzes 4 zu streichen zu sagen. Herr Dr. Schlomer hat bei der all- und den zweiten Satz des Absatzes 4 wie gemeinen Beratung seiner Meinung dahin Aus- folgt zu ändern: druck gegeben, daß der Arbeitszwang unberechtigt Die Kommission besteht aus einem der sei. Jch glaube, die Ansicht des Herrn Dr. Armenbehörde nicht angehörenden Senats- Schlomer hat sich hauptsächlich aus der Tatsache mitgliede und vier von der Bürgerschaft zu heraus gebildet, daß er den Arbeitszwang mehr wählenden Beisitßern, von denen mindestens als eine Strafe ansieht, und weniger als ein zwei weder Bezirksvorsteher, stellvertre. HMeittel dazu, den der Arbeit Entwöhnten wieder tende Bezirksvorsteher, noch Armenpfleger einer ordentlichen Arbeit zuzuführen. Ein ganz oder Armenpflegerinnen sein dürfen. falscher Standpunkt aber ist es, wenn man 2. Im zweiten Satze des Absatzes 5 des g 18 solchen Leuten gegenüber behaupten wollte, wie hinter „Zeugen“ einzuschieben „ärztliche es Herr Dr. Schlomer tat, an ihrem Unglück oder andre Sachverständige und am Schlusse seien nicht sie selbst schuld, sondern die Gesell- dieses Absatzes hinzuzufügen: schaft. Dann schwächt man das persönliche Anstatt der Unterbringung in eine Armen- Verantwortlichkeitsgefühl des einzelnen und ver- arbeitsanstalt kann die Kommission auch die hindert dadurch gerade das, was man eigentlich Einweisung in eine Heil- oder Erziehungs- erstrebt, nämlich ihm nahezulegen, sich einmal anstalt verfügen. zu überlegen, ob er nicht selbst auch ein gut 1 An Stelle der Absäte 6 und 7 des $ 18 Teil der Schuld mitträgt und welchen Weg er folgendes zu setzen: einschlagen muß, um wieder zu einem ordent- Die Entscheidung, welche mit Gründen zu lichen Menschen zu werden. Die Armenver- versehen und zuzustellen ist, ist anfechtbar waltungen in ganz Deutschland haben ohne im Wege der Beschwerde beim Ver- Untersschied eingesehen, daß es mit den heutigen waltungsgericht oder der Klage bei den Mitteln nicht möglich ist, diesen Zweck zu er- ordentlichen Gerichten. Bis zur Errichtung reichen, und daß unbedingt schärfere Maß- eines Verwaltungsgerichtshofes tritt an nahmen aufgeboten werden müssen, um die der 774
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.