Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

- ..3Z –ê Verhandl. d. Bürgerschaft am 4. Dezbr. 1911. ich nicht einsehen kann, weshalb wir die Macht Senatskommissare hiergegen irgendwie Wider- des Vorsizenden der Behörde in dieser Selbst- spruch herrscht. verwaltungskörperschaft des Bezirks noch mehr Wilh. Heinso h n: Ich möchte nur die verstärken wollen. Daß er bei schwerwiegenden Bedenken des Herrn Dr. Schlomer zersstreuen. Fragen gelegentlich den Vorsit) übernimmt, ist Ein Bezirksvorsteher wie er hier gedacht ist, hat gewiß zu billigen, schon aus dem Grunde, da- eine ziemliche Bedeutung. Bis er von seinen mit er sich über die Gründe in diesem Bezirke Kollegen dazu gewählt wird, hat er sehr viel orientieren kann. Es ssteht ihm aber gegen alle Selbständigkeit zu üben. Ich glaube, wenn der Beschlüsse der Bezirksversammlung das Ein- Bezirksvorstand da ist, muß man auch dem Vor- spruchsrecht zu, und dann ist er gezwungen, sißenden der ganzen Behörde, der an den Be- eine Sache durch die Armenbehörde entscheiden ratungen teilnimmt, das Stimmrecht zugestehen. zu lassen. Wenn er aber das Stimmrecht hat, Seien Sie doch in dieser Beziehung nicht so und es brauchen, soweit ich übersehen kann, ängstlich. Die Bezirksvorsteher sind doch ge- überhaupt nur drei Personen in der Bezirks- wohnt, mit dem Vorsißzenden der Behörde versammlung zu sein, kann eventuell durch seine zusammenzuarbeiten. Sie dürfen nicht an- Stimme die Frage sofort entschieden werden, nehmen, daß, wenn dieser das Stimmrecht mit und sie wird dadurch der Begutachtung durch ausübt, dadurch ein Druck ausgeübt wird. die Armenbehörde entzogen sein. Ich bitte Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Sie, aus diesem Grunde die Worte zu streichen. Senatsantrag mit dem Abänderungsantrage Senator H e i n r. E v e r s: Die Bestimmung von Schulmerich angenommen. Der Antrag hat hauptsächlich einen praktischen Hintergrund. Von Dr. Schlomer wird abgelehnt. ) Es soll dem Vorsitzenden die Möglichkeit gegeben . Zu ß 9 beantragt Dr. Schl o mer, in den werden, an den Versammlungen teilzunehmen. siebenten Satz des ersten Absates hinter „Geist- Es soll dadurch zugleich eine möglichst gleich lichen des Bezirks“ „sowie Sachverständige" ein- mäßige Handhabung der Armenpflege gewähr- zuschieben. leitet werden. Da ist es meines Erachtens Dr. Schl o m er beantragt ferner, dem selbstverständlich, daß, wenn der Vorsitzende Schlußsate des Absatz 2 des g 9 folgenden Zu- an den Verhandlungen teilnimmt, er auch das- satz zu geben: „Auf Verlangen des zu Unter- selbe Recht haben muß wie jeder Armenpfleger. stützenden ist dieser und sein Beistand zu hören.“ Man wird versuchen, sich in diesen Verhand- Der Bürgerausschuß hat beantragt, dem lungen gegenseitig zu überzeugen, und es wird Schlußsat des g 9 „Über die Beanstandung ent- nur sehr selten zu einer Abstimmung kommen. scheidet die Armenbehörde in ihrer nächsten Findet aber eine solche statt, muß dem Vor- Sitzung“ die Worte hinzuzuseßen: „nach An- sißenden der Versammlung auch das Recht zu- hörung des Gesuchstellers“. gestanden werden, seine Stimme abzugeben. Dr. S ch l o m e r: Den Antrag zu dem ersten Sch ul mer i <: Mir will scheinen, als op Abschnitt habe ich nur aus dem Grunde gestellt, hier Mißverständnisse entstehen könnten. Es weil früher dastand, „der Armenarzt des Be- heißt in dem Sate, daß der Vorsißende bei den zirkes". Dadurch, daß geplant ist, die freie Beratungen der BVezirksversfammlungen befugt Arztwahl bei der Armenpflege einzuführen, ist, den Vorsiß mit Stimmrecht zu übernehmen. fällt diese Bestimmung heraus. Ich halte es Das Stimmrecht hat er doch nicht nur, wenn aber für sehr wünschenswert, daß in verschiedenen er den Vorsit übernimmt, sondern schon, wenn Fällen doch auch ein Mediziner gehört wird, er überhaupt den Verhandlungen beiwohnt. eventuell auch ein Lehrer oder ähnliche Sach- Also wäre es wohl richtiger, und ich beantrage verständige. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das, den Satz so zu fassen: diese Einschaltung zu machen. Mein Antrag "P: ist befugt, jederzeit den Beratungen tum zweiten Abschnitt ist eigentlich sozusagen, der Be t tot ft Uher dti mit Stimmrecht Ein Vermittlungsantrag zwischen dem Antrage tt sl hne und “cs Vorsitz zu über- des Bürgerausschusses und des Senates, weil nehmen." hz. BL. zauf Leraugcn. hes Wortführer Dr. G ö r ß: Ich würde das für mitgeteilt werden, daß seine Ansprüche in der eine glückliche Verbesserung dieses Paragraphen Bezirksversammlung vielleicht genehmigt, von halten. Ich glaube nicht, daß von seiten der der Behörde aber abgelehnt sind, und es soll . 16-
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