Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

. rr: . 1.0 = verband Lübeck wohnende Deutsche soll ver- nun nur empfehlen, dem Bürgerausschusse zu pflichtet sein, dieses Amt anzunehmnen. Vor folgen. Nur eins muß ich noch sagen. Wenn allen Dingen enthält die Armenordnung die Sie die beiden Vorlagen . miteinander ver- Neuerung, daß auch Frauen auf diesem Gebiete glichen haben, die heutige und die erste, die als Armenpflegerinnen tätig sein sollene. Sie dem HBöürgerausschuß zugegangen ist, werden sollen in den Distriktsversammlungen nicht nur Sie bemerkt haben, daß die Kommission und beratende, sondern auch beschließkende Stimme mit ihr der Bürgerausschuß drei Paragraphen haben. Und die ganze Armenordnung wird ganz gestrichen haben, nämlich die Paragraphen, überhaupt nur durchführbar sein, wenn Frauen welche sich auf die gesetzliche Vormundschaft über sich in großer Zahl dieser Arbeit unterziehen. die der Abteilung für Kinderpflege unterstellten Wenn nun aber die Frauen hier so stark zur Minderjährigen beziehen. Das ist aus dem Hilfe herangezogen werden, dann ist es auch Grunde geschehen, weil vom Senatstische zu- nicht mehr als recht und billig, daß ihnen auch gesagt wurde, und ich hoffe, daß diese Zusage in der Armenbehörde Plätze zustehen, und err heute aufrecht erhalten wird, daß die Vorlage freulicherweise ist ja auch in dieser Beziehung über die Einrichtung einer Berufsvormundschaft der Senat dem Bürgerausschuß beigetreten und uns bald zugehen solle, so daß diese neue Ordnung hat sich damit einverstanden erklärt, daß in der gleichzeitig mit der Einführung der neuen Armenbehörde auch zwei Armenpflegerinnen Armenordnung in Kraft treten könne. Unter sißzen sollen. Eine weitere Neuerung, die uns diesen Gesichtspunkten hat die Kommission vor- heute abend vielleicht noch besonders viel ber geschlagen, die Paragraphen 15917 in der schäftigen wird, ist die Einführung des Arbeits- ersten Vorlage zu streichen, und der Senat ist zwanges für säumige Nährpflichtige. Ich glaube, dem beigetreten. Ich will nicht sagen, daß die daß man sich vielfach diese Sache schlimmer Scherenarbeit etwas zu weit gegangen ist, aber denkt, als sie in Wirklichkeit ist. Die Erfahrungen, bei der Gelegenheit ist eine Lücke geblieben, die die man in andern Städten, namentlich auch uns erst nachträglich aufgefallen ist.. Sie ist uns in Hamburg, hiermit gemacht hat, zeigen, daß auch im Bürgerausschuß nicht zur Erkenntnis t. qs "ier Zens eus. seWIgetzminen, 1u1d es wit Ihnen. bethuth vachher wirkt schon sehr heissam. Der letzte Punkt, der zufüllen. Es handelt sich nämlich um das Auf- zu erwähnen ist, ist die Einrichtung eines Wohl- sichtsrecht der Beamten der Armenanstalt über tätigkeitsfonds, der der Armenbehörde zur Ver- die der Abteilung für. Kinderpflege unterstellten fügung Êstehen soll. Sie soll dadurch in die Lagse Minderjährigen. Im übrigen kann ich Jhnen versezt werden, auch vorbeugend zu wirken. nur empfehlen, dieser Armenordnung in ihren Auch da, wo noch nicht die äußerste Not ist, soll Grundzügen, in Einzelheiten mögen Sie ja die Armenbehörde in der Lage sein, mit Unter- noch Änderungen belieben, zuzustimmen. Wenn stütungen helfend einzugreifen. Dadurch be- wir mit dieser neuen Ordnung auch etwas spät kommt sie den Charakter einer Wohltätigkeizi-. kommen und hinter den meisten Städten etwas anstalt und wird deshalb in Bezug auf diesen nachhinken, hege ich doch die feste Hoffnung, Zwang ihrer Tätigkeit wie alle andern Stif- daß etwas wirklich Gutes auf dem Gebiete des tungen und Wohltätigkeitsanstalten der Zentral- Armenwessens von uns geschaffen werden wird. Armendeputation oder der Behörde unterstellt, Dr. S c< l o m e r: Herr Pastor Becker hat die mit der Aufsicht betraut ist. Die vom Bürgerr. Jhnen die prinzipiellen Änderungen, die uns ausschuß eingesetßte Kommission hat die Senats. die neue Armenordnung bringt, auseinander- vorlage in einer großen Zahl von Sitzungen gesetzt. Er hat zuerst die Zwangsarbeit erwähnt. sorgfältig geprüft, und sie hat eine Reihe von JI-ch will auf dieses Kapitel hier jetzt bei der Änderungen beantragt. Erfreulicherweise ist dallgemeinen Beratung nicht eingehen, behalte der Senat den Vorschlägen der Kommission und mir aber vor, darauf ausführlich bei der Be- des Bürgerausschusses zum großen Teile bein ratung des Paragraphen 17 zurückzukommen. getreten. Nur in einem Punkte ist der Senat Hier will ich nur bemerken, daß wir diesen nicht den Vorschlägen des Bürgerausschusses ge- Paragraphen für so wesentlich halten, daß mit folgt, sondern er beharrt bei seinem ursprüng— seiner Annahme für uns die Ablehnung der lichen Antrage. Diese Bestimmung ist aber ganzen Armenordnung verknüpft wird. Dann nicht von der Kommission, sondern vom Bürger- hat Herr Pastor Becker Jhnen die Vorzüge des ausschuß sselbst vorgeschlagen. Ich kann Jhnen sogenannten Elberfelder Systems und der Ein- r
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