Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

; . : . ôê . O.sl > gegentvärtig festhalten. Der Schulinspektor ist. lichste wird natürlich immer in der Instruktion Beamter der Oberschulbehörde, und daß er nicht liegen müssen, und dafür haben wir ja ein etwa neben dem Schulrat, sondern unter ihm Muster dem Berichte der Oberschulbehörde bei- arbeitet, ergibt sich, ich möchte sagen, schon aus gefügt, das sie als im wesentlichen gut und der Amtsbezeichnung. Überall arbeitet der nachahmenswert bezeichnet hat. Also ich glaube, Schulinspektor unter dem Schulrat. Seine daß aus diesem Grunde eine Notwendigkeit, die Stellung in der Oberschulbehörde brauchte also HVorlage abzulehnen, jedenfalls nicht zu konstru- nicht notwendig jett durch. gesetzliche Vor- ierensein wird. Man kann aus den Ausführungen schriften geregelt zu werden. Ich bin der Meir. des Herrn Dr. Ziehl höchstens die Folgerung nung, auch sie ergibt sich von selbst. Die Obere. ziehen, daß diese Vorlage an eine Kommission schulbehörde wird ~ und darauf habe ich im verwiesen werden müsse. Jch für meine Person Bürgerausschuß auch hingewiesen ~ es zweifel. würde das nicht als notwendig erachten, aber los für notivendig halten, den Schulinspektor selbstverständlich habe ich kein Bedenken dagegen überall da hinzuzuziehen, wo es sich um Ange- gu äußern. Wenn Herr Dr. Ziehl aber aus- legenheiten der Volks- und Mittelschulen handelt, geführt hat, diese Sache sei überhaupt nicht so die er inspizieren soll. Daraus ergibt sich, daß dringend und könne bis zur Erledigung des er regelmäßig, ob es nun im Gesetz vorgeschrieben Unterrichtsgeseses hHinausgeschoben werden, ist oder nicht, zu den Sitzungen der betreffenden möchte ich doch davor warnen, daß die Herren Abteilungen hinzuzuziehen sein wird. Ob die. dieser Auffassung folgen. Jch bin der Meinung, Obersschulbehörde ihn darüber hinaus in gewissen. die auch von anderer Seite heute schon zum Fällen auch zu Plenarsitzungen zuziehen will, Ausdruck gebracht ist, daß wir den Schulinspektor wird natürlich in ihrem freien Belieben stehen, bereits vor langen Jahren hätten haben sollen wie das bezüglich ihrer anderen beratenden Mit- und haben müssen, und ich bedaure, daß wir ihn glieder auch der Fall ist. Im übrigen ist mit. immer noch nicht haben. Da muß ich es als dem Bericht der Oberschulbehörde die Dienst- Pflicht der Oberschulbehörde betrachten, dahin anweisung für die Schulinspektoren für das gu wirken, daß diese Lücke möglichst bald aus- Volksschulwesen in Hamburg überreicht, und es gefüllt werde. Ich glaube, Sie werden, wenn ist im Bericht ausgesprochen, daß man sich imb wir erst den Schulinspektor haben, die Früchte allgemeinen nach dieser Instruktion wohl würde sehr bald sehen. Ich erinnere nur daran H der richten können, um die einzelnen Obliegenheiten Herr Schulrat hat auch schon Einzelheiten ge- des Schulinspektors festzuseßen. Es ist ferner in geben ,, daß in letter Zeit sowohl im Bürger- dem Bericht der Oberschulbehörde gesagt worden, ausschuß als auch in der Bürgerschaft die Rede daß dem Schulinspektor naturgemäß die Vero von Mängeln unseres Rechenunterrichts gewesen tretung des Schulrates bei dessen Verhinderung ist. Das ist einer der Punkte, wo der Schul- für die Volks- und Mittelschulen zufallen würde.. inspektor einzuseßen hat, und ich bin überzeugt, Auch das betrachtete die Oberschulbehörde als daß eine wesentliche Besserung gerade in diesem etwas Selbstverständliches. Daß die Ernestinen- Punkte zu erreichen sein wird. Wie lange noch schule und das Lehrerseminar nicht in den Kreis die Beratung über das Unterrichtsgeseß dauert, derjenigen Anstalten fallen, bezüglich deren der kann keiner von uns mit Sicherheit sagen. Aus Schulinspektor den Schulrat zu vertreten hat, Erfahrung wissen wir, daß derartige Beratungen halte ich für selbstverständlich, weil seine Tätigkeit. lange dauern. Wenn hier heute erklärt wird, sich nur auf die Volks- und Mittelschulen und die. [man wünscht diese Vorlage zurückzustellen, bis Bezirksschulen beziehen foll. Das ist auch im das Unterrichtsgesetß verabschiedet sei, so heißt Bericht der Oberschulbehörde ausgesprochen, in das, die Vorlage auf Jahre zurückstellen. Dem dem dort gesagt ist, daß eine solche Vertretung gegenüber muß die Oberschulbehörde dem nur für die „oben genannten Schulen“ in Frage. Wunsche Ausdruck geben, daß eine so weit- komme. Legt die Bürgerschaft Wert darauf, daß reichende Zurückstellung dieser notwendigen Vor- im gegenwärtigen Augenblicke nach diesen Rich- lage vermieden wird, denn sie kann nicht im tungen hin die Stellung des Schulinspektors. Interesse unseres Schulwesens liegen. genauer umschrieben wird, so wird im Schoße D ü h rin g: Herr Dr. Schlomer bat vorhin, einer Kommission sich die Formulierung unschwer er möchte aus der Mitte der Bürgerschaft heraus finden lassen. Ob sie im Unterrichtsgeseße steht die Gründe hören, die den Bürgerausschuß be- oder in einem Rat- und Bürgerschluß, das scheint wogen hätten, ein ablehnendes Votum abzu- mir ziemlich gleichgültig zu sein. Das Wesen-. geben. Es ist Ihnen ja bekannt, daß dort nur Gt
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