Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

s 4.,4 Zufriedenheit herrscht. Das war früher nicht HBedürfnis, das Interesse dieser Kinemato- der Fall, und gerade deswegen hatte ich seiner graphenbesißer zu vertreten; aber ich halte es zeit gebeten, man möge diese hiltszchusleute, doch für wünschenswert, daß hier einmal diese wenn sie sich zehn Jahre und noch länger gut Sache besprochen wird. Ich habe die Ver- bewährt hätten, wenigstens anstellen, damit cdordnungen vor mir liegen, die sich auf die man einen gewissen Fonds an Schutleuten Krinematographen beziehen. In der Verordnung habe, die Hilfsschutleute blieben, denn die andern vom 6. Juni 1910 wird bestimmt, „daß Personen liefen immer fort. Es war früher bei der unter 16 Jahren der Besuch der Kinemato- Polizei der reine Taubenschlag, wie hier einmal qÿgraphen verboten ist, wenn sie sich nicht in in der Bürgerschaft ausgeführt worden ist. Es Begleitung von Erwachsenen befinden. Der ist Gott sei Dank besser damit geworden, und Unternehmer ist verpflichtet, solche Personen das freut mich. Es hat früher eine gewisse von den Aufführungen zurückzuweisen. Dieses Willkür in der Anstellung der Schutleute ge- Verbot erstreckt sich nicht auf Jugendvorsstellun- herrscht. Es ist mir von Schutlleuten, die längte. gen.“ Eine solche Bestimmung scheint nach nicht mehr hier sind, bittere Klage darüber meinem Dafürhalten gerechtfertigt zu sein. geführt worden, daß diese Hilfsschußleute den- Elin Nachtrag zu dieser Verordnung vom 8. De- selben Dienst verrichten mußten, wie die Schuz- zember 1910 besagt aber in seinem Paragraphen 8 leute und niemals Aussicht hatten, angestelt. das folgende: Personen unter 16 Jahren ist zu werden. Ich kann lettteres nicht. verssteteen. nur d er B e such v on Jugendovuor- Wenn die Leute sich als Schutleute bewährten, st ell un g en und dieser auch nur d a nn konnte man sie meines. Erachtens auch ruin. g e sta tt et, w enn sie sich in B e- anstellen. Ich hoffe, daß man darüber noch gleitung Erw achsen er b ef inden. einmal wieder in Erwägungen eintritt, ob das Her Unternehmer ist verpflichtet, Personen, nicht möglich sein wird. Damit würde nur denen. hiernach der Besuch verboten ist, von einem gewissen Gerechtigkeitsgefühl entsprochen. den Aufführungen zurückzuweisen. Nun ist L ö w i g t: Herr Rechtsanwalt Fehling und bekannt, daß alle diese Bilder, die in den Jugend- auch Herr Senator Dr. Neumann werden es sich vorstellungen vorgeführt werden, vorher von der schon gefallen lassen müssen, daß wir. hier das Polizei geprüft werden. Wenn das der Fall vertreten, was wir für richtig halten. Wir ist, kann ich eigentlich nicht einsehen, weshalb es treten auch. für die Schutleute ein, wenn wir für diese Jugendvorstellungen so besonders not- der Ansicht sind, daß ihnen Unrecht. geschieht. wendig sein sollte, daß Kinder nur in Begleitung Nach unsrer Meinung ist ihnen in diesem Falle, Erwachsener kommen dürfen. Es ist nun eine den mein Freund Stelling besprochen hat, das Tatsache, daß die Kinematographenbesitzzer, um Recht nicht geworden. Ich glaube auch nicht, dieser Bestimmung. aus dem Wege zu gehen, daß die Schutleute es uns verübeln, wenn wir Erwachsene engagierten, die die Kinder hinein- für ihre Interessen eintreten. Ich erkenne auch führen mußten, und. die dann. wieder hinaus- die Ahsicht, wenn Herr Senator Dr. Neumann gegangen sind, um andre Kinder in die Kinos es weit von sich weist, „daß von gewisser Seite“, zu bringen. Also. das, was anscheinend gewollt wie er hier so schön. sagte, zugunsten einer be- ist, wurde durch diese Bestimmung nicht erreicht. stimmten Beamten- oder Arbeiterkategorie ge.. Wenn Sie nun einmal so penibel sein wollen, sprochen wird. Wir sind bei den Ausführungen, da muß ich mich wundern, daß nicht schon Vor- die Herr Senator Dr. Neumann gegenüber den kkehrungen getroffen sind, die es verbieten, daß Bürgerschaftsmitgliedern macht, ja nicht gerade Kinder ohne Begleitung Ertvachsener abends verwöhnt. Operetten im Theater besuchen dürfen. Ich Ich habe aber nicht das Wort genommen, immeine, daß das weit eher nottvendig wäre, um das besonders anzuführen, sondern ich wenn Sie schon glauben, daß Kinovorführungen möchte Ihr Augenmerk auf eine Veroronung aufdieKindergemüter verderblich wirken könnten. lenken, die das Polizeiamt bezüglich der Kine Ich möchte weiter einmal wissen, nach welchen matographen erlassen hat. Ihnen ist bekannt,, Grundsäßen überhaupt hier diese Kinemato- daß sich vor kurzem in Lübeck ein Prozeß gegen graphzensur ausgeübt wird, und wer sie ausübt, eine Anzahl von Krinematographenbesitern ob es die Schutleute oder der Herr Polizet wegen Übertretung dieser Verorbnung abge- senator oder wer sonst macht, oder ob es Lehrer spielt hat. Ich habe nun absolut nicht das sind, die das unternehmen. Ich möchte, wie Q,
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