ö 4.,.) . t:
die schlechte Luft dort zurück. Wer mittags Straßenreinigern genommen wird, die seit einer
gegen 12 Uhr das Zimmer Nr. 13 betritt, wiro Reihe von Jahren teilweise Schutz mannsdienste
entzückt sein von den schönen Dünsten, die verrichten. Gegenwärtig sind es 14 Leute, die
Kraut und Rüben hervorrufen, da die Küche in Frage kommen. Von diesen sind mehrere
des Hausmeisters direkt unter diesem Raum bereits seit dem Jahre 1897, der jüngste seit
liegt. Die Dünste steigen in der Heizung empor. etwa fünf Jahren in der Schutzmannschaft tätig.
Es ist für Ventilation im Gerichtsgebäude sehh dJIch bin nun der Meinung, daß es unter keinen
schlecht gesorgt, und bei den heutigen Verhält. dUnmnsständen richtig ist, wenn dieses Verfahren
nissen ist auch schwer Abhilfe zu schaffen. Fenster in der Folgezeit beibehalten wird; ich glaube
können nicht geöffnet werden, weil der Beamte vielmehr, daß, wenn die Leute für den Schutz-
dann stets im Zuge sißkt. Im Sommer dringen mannsdienst befähigt sind, sie unbedingt etats-
denn auch Staub und Straßenlärm hinein. mäßig angestellt werden sollten. Herr Aug.
Ich möchte deshalb bitten, in Erwägung zu Pape hat vor einer Reihe von Jahren schon
ziehen, ob nicht eine neue Ventilation im Ge- dem Wunsche Ausdruck gegeben, meines Wissens
richtsgebäude geschaffen werden kann. Ich leider ohne Erfolg. Ich möchte darum exsuchen,
halte es für dringend geboten. Die Herren, daß uns hier einmal Aufklärung darüber gegeben
die häufiger auf dem Gericht sind, werden wird, wie sich der Senat zu der Sache stellt.
mir zugeben, daß es dort oft nicht zum Aus- Ich habe dann noch weiter bei diesem Ab-
halten ist. schnitte einige Sachen vorzubringen. Im Jahre
Dr. Er n | Me y e r: Nachdem diese Frage 1902 ist eine Verordnung erlassen worden, in
angeschnitten ist, möchte ich sie nochmals unter wielcher festgelegt wurde, daß den Schutleuten
stüßen. Über die schlechten Luftverhältnisse m in jeder Woche ein freier Tag zu gewähren sei.
Gerichtshaus ist schon seit längeren Jahren Diese Verordnung hat allerdings zurückgegriffen
geklagt. Es ist alles mögliche versucht worden, auf eine frühere vom Jahre 1897 oder 1898.
aber es ist sehr schwierig, das abzuändern. Sie wird aber heute leider zum Teil nicht inne-
Ich weise darauf hin, daß nicht nur in Zimmer gehalten. Mir ist bekannt, daß ein großer Teil
Nr. 13, sondern ganz speziell auch im großen der Schutleute erst jeden achten Tag frei
Strafkammersaal, wo demnächst z. B. wieder bekommt. Ich meine, wenn Verordnungen
Schwurgerichtssitzungen stattfinden müssen, die darüber erlassen worden sind, wie die Arbeits-
Luftverhältnissse sehr schlecht ind. Nach langen und Dienstzeit der Beamten zu regeln ist, dann
Sitzungen bis zum Abend und zur Nacht ist es muß man auch verlangen, daß sie innegehalten
dort kaum noch erträglich. Ich will nicht bee und nicht mir nichts dir nichts durchbrochen
haupten, daß die Erkrankungen von Richtern werden. Es mögen triftige Gründe dafür maß-
auf die schlechte Luft im Gerichtshause zurüc- gebend gewesen sein; dann möge man aber die
zuführen sind; aber eine Änderung der Ver- Verordnung abändern und sie nicht so bestehen
hältnisse wäre dringend erwünscht. Die An- lasssen. Nun werden Sie vielleicht fragen, wie
regung von Herrn Grünau ist durchaus danken es denn auf den einzelnen Wachen sei. Da
wert. liegt die Sache so, daß auf der St.-Lorenz- und
Mein > e: Ich möchte noch eimnal anregen, der St.-Gertrudwache die Schutyleute jeden
ob es nicht möglich ist, im Gerichtshause einen siebenten Tag frei haben, auf den Wachen in
Fahrstuhl anzubringen. Für alte Leute, die am der Vorstadt St. Jürgen und der Stadt jeden
Grundbuchamte zu tun haben, ist das Steigen achten Tag. Die Verordnung ist also durch-
der hohen Treppen sehr beschwerlich. Mir ist brochen worden. In andern Städten ist es
von Beamten, die dort tätig sind, gesagt, dem ähnlich eingerichtet wie hier bei den Wacht-
Staate gingen Tausende verloren, weil im nmeistern, und die Schutleute haben da jeden
Gerichtshause kein Fahrstuhl sei:. Die Leute sechsten Tag frei. Jn Kiel z. B. ist die Sache
gehen jetßt lieber zu einem Rechtsanwalt und |o geregelt, daß die Schutleute dort an jedem
machen ihre Sache da ab, als daß sie die hohen sechsten Tage frei sind und ferner nach jeder
Treppen hinauf- und herunterssteigen. pritten Jaht bei: §tactttent. I< w:
Artikel 21, Pvulizeiamt. Überzeugung vorhandener Mißstand ohne er-
Stelling: Es dürfte Jhnen bekannt sein, hebliche Schwierigkeiten beseitigt werden kann.
daß ein Teil unsrer Hilfsschutleute aus den Wie Ihnen bekannt sein dürfte, haben die Schut-
J