~ 245 ö f Berhandl. d. Bürgerschaft am 13. Februar 1911.
niedrig halte, nein, eher das Gegenteil ist der Wohnungen oder Mietshäuser und zwischen
t~die Fall, sondern weil ich die ganze Art und Weise, industriellen bzw. großgewerblichen Grund-
inger wie der Preis zustande gekommen ist, für nicht stücken. Das unterliegt auch keinem Zweifel
preis unbedenklich erachte. Ich fürchte die Konser- und das gibt auch die Kommission zu, daß es sich
utige quenzen, wenn der Antrag, wie er hier vorliegt, in dem vorliegenden Falle um ein industrielles,
and angenommen wird für den Fall, daß etwa oder, wenn Sie das nicht sagen wollen, um ein
rage. das Finanzdepartement und der Senat daraus großgewerbliches Unternehmen handelt. Gerade
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ültig Vorgeschichte dieses Antrages und auf den des Grundfîtückes festzuseßen, ist eine ungemein
s | schon erwähnten Kommissionsbericht zurück. schwierige Aufgabe. Ich glaube, die Steuer-
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as ist Jn der ersten Vorlage vom 19. Öktober 1920 können, wie schwer es ist, richtig und nach allen
;0 .hl findet sich ein Bericht des Finanzdepartements Seiten gerecht den gemeinen Wert für derartige
her an den Senat, und in diesem Bericht führt das Grundstücke zu treffen. Nun kommt noch eins
Preis Finanzdepartement aus, daß es den Preis fir dazu. Hier dreht es sich nicht um die Wert-
Jollen das Vordergelände für angemessen, für das feststellung eines Grundstücks zum Zwecke einer
1 für Hinterland als hoch bezeichnen müsse. Auch allgemeinen Besteuerung, sondern zum Zwecke
hier ich kenne das in Frage kommende Grundstü eines Berkaufs, und da bin ich der Ansicht,
nach und bin ja auch sonsst mit den Verhältnissen im daß der Staat in einem solchen Falle einen
iötig. unsrer Vorstadt St. Lorenz nicht ganz unbe- ganz andern Maßstab anlegen muß als wie es
! eine kannt. Ich kann dieser Äußerung des Finanz- ein Privatmann kann und darf. Wenn ich ein
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zé den damals angegebenen Preis nach jeder. Umständen ausdehnen muß, das aber keine
ust Richtung für angemessen. Die Komnmission andre Gelegenheit hat, sich auszudehnen, als
it zu spricht nun in ihren Ausführungen in dem nach meiner Seite hin, kann ich diesen glück-
hmer ersten Satze unter 1. Grundsätze aus, wie man lichen Zufall für mich als Privatmann zunutze
» von industrielle, großgewerbliche Unternehmungen machen und den Preis gar nicht mit Unrecht
Ab- hier in Lübeck behandeln sollte. Diesen Grund- jo hoch schrauben, wie es mir eben möglich ist,
rung säßen kann man durchaus zustimmen, und um das Geschäft überhaupt noch zustande zu
issen darin bin auch ich mit der Kommission ein-. bringen. Derartig darf aber das Finanz-
ébaui verstanden. Aber im zweiten Absaß sagt die departement und die Behörde nicht vorgehen.
Ylag- Kommission, dieses Wohlwollen dürfe nicht jo Die Bürgerschaft hat es auch verschiedenfach
n ist. weit gehen, daß der Staat Werte wesentlich ausgesprochen, daß sie von dem Finanzdeparte-
du unter dem gemeinen Preis abgebe. Ich nehme ment erwartet, daß es nicht in dieser Weise
. des an, daß hier der gemeine Wert im Sinne des vorgeht. Ich erinnere Sie daran, daß Senat
fort. leßtverabschiedeten Gesetßes gemeint iste. Ja, und Bürgerschaft seinerzeit dem Finanzdeparte-
uicht was heißt denn „gemeiner Wert“? . Darüber rnent nach reiflicher Beratung plein pouvoir
- haben wir uns kürzlich hier lang und breit sür den Verkauf der Grundstücke erteilt haben,
; unterhalten. Ich gebe zu, und davon ist un- welche für sich hier ansiedelnde industrielle
mf! zweifelhaft auch die Kommission ausgegangen, Unternehmungen neu geschaffen sind. Man
'nicht das bestätigte auch die Ausführung des Herrn s|prach damals die Hoffnung aus, und es ge-
n] Böbs, daß die Kommission bei ihren ganzen reichte mir zur besonderen Freude, daß das
res Annahmen lediglich den gemeinen Wert zuu Finanzdepartement dem bisher immer gefolgt
; jezt grunde gelegt hat und diesen für private Haus- ist, daß man bei dem Verkauf drrgztiger umd.
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wil exakt den gemeinen Wert eines Grundstückes tverden sollte, sondern daß man auch das mit
muy! zu fassen, weil man sehr viele Vergleichsobjekte in Berüctsichtigung ziehen solle, was durch eine
echet hat. Aber ganz wefsentlich muß man unter- solche Ansiedlung dem ganzen Staatswesen an
ur scheiden zwischen Privatbaugrundstückken für dauernden Einnahmen neu hinzugefügt werde.