Full text: Lübeckische Blätter. 1911 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1911 (53)

diktierte Maßregel, die nicht scheitern d a rf. drei Wochen durch ihre Abstimmung herbei Ich glaube, daß die geseßgebenden Körper- führen. It das der Fall, wird Jhnen die schaften darüber einverstanden sind, daß es im HVBeantwortung der Frage: was ist richtiger, die Interesse des Staates und der Erfüllung seine. Möglichkeit offen zu halten, den Lehrern ebenfalls Aufgaben unbedingt erforderlich ist, eine Be- auf Jahre hinaus nach Auffassung der Bürger- amtenschaft zu haben, die so besoldet wird, wie schaft ausreichende Gehaltssätße zu bewilligen es den Zeitverhältnissen entspricht, daß wir oder lieber schon drei Wochen früher den übrigen Gehaltssäße haben müssen, die es ermöglichen, 750 Beamten die Auszahlung ihrer Gehälter zu auch beim Wechsel der Beamtenschaft vollwertige ermöglichen, nicht schwer fallen. Ich glaube, daß Bewerber nach Lübeck heranzuziehen. Gerade die Entscheidung im Sinne der ersten Alternative hiermit sind uns viele verhältnismäßig sehr fallen wird und muß. Einen Konflikt mit dem starke Erhöhungen der Beamtengehälter moti- Senate bedeutet das absolut nicht. Sie wife viert worden, und mit vollem Recht. Ist das daß die Entscheidungskommission bisher, seit aber der Fall, kann der Senat, nachdem die unjsere neue Verfassung besteht, ein einziges Mal Bürgerschaft zu seinen als angemessen be- tätig gewessen ist. Es handelte sich damals im trachteten Gehaltssäten in einigen Punkten März 1895 um Meinungsversschiedenheiten be- einen abweichenden Beschluß gefaßt hat, unter züglich der Deckung des Budgetfehlbetrages. keinen Umständen gewissermaßen achselzuckenz Damals ist, obgleich der Senat in dem Ruf it sagen, wollt ihr nicht, gut, so bleibt alles bem der Entscheidungskommission gewissermaßt alten. Nein, dazu steht diese ganze Angelegenheit einen Konflikt zu sehen glaubte, gerade aus zu sehr unter dem Gessichtswinkel des Staats- bürgerschaftlichen Kreisen und gerade von Herren, wohles, und dazu darf es im Interesse des Staates die heute anwesend sind, hervorgehoben, daß und im Interesse der Entwicklung unserer Ver- ein Konflikt absolut nicht vorliege, wenn man waltung unter keinen Umständen kommen. dasjenige Mittel gebrauche, das in der Verasu! Diese Gefahr ist nun meines Erachtens auch gzur Vermeidung von Konflikten vorgesehen |e keineswegs vorhanden, selbst dann nicht, wenn Herr Dr. Benda hat damals in der Bürgerschaft die Bürgerschaft heute wieder vom Senate ab- ausgeführt, wir können uns nicht einigen, det weichen sollte. Sie wissen alle, daß in der Ver- Senat meint so, die Bürgerschaft so, und darum fassung für derartige Fälle die Entscheidungs- rekurrieren wir auf die Entscheidung eines Dritten. kommission vorgesehen ist. Können wir uns nicht Daß die Auspizien der Entscheidung für die einigen, kann der Senat sein Unannehmbar nicht Bürgerschaft vielleicht nicht besonders geh! zurücknehmen, dann ist es, ohne daß deswegen liegen, ist klar, schon um deswillen, weil wir seht ein Konflikt zwischen Senat und Bürgerschaft viel weniger übersehen können, wie die Bürger vorliegt oder vorzuliegen braucht, durchaus schaft in der Entscheidungskommission vertreten angängig, die Entscheidung und die Verab- sein wird, als der Senat es bei seinen Delegier schiedung der Besoldungsreform einer Ent- zu tun vermag. Daß speziell die Erinnerung scheidungskommission zu überlassen. Diese Ent- das Jahr 1895, wo die Entscheidungskommist" scheidung kann, wenn die beiden Staatskörper nicht nach dem Wunsche der Bürgerschaft, sondern darüber einig sind, daß die Beschlußnahme ohne nach dem Wunsche des Senates entschied, hierzl wesentlichen Nachteil für das Gemeinwesen nicht besonders ermutigen kann, kann ich nic! feinen Aufschub erleiden darf, und darüber als entscheidend anerkennen. Ich glaubeviel nen: werden und müssen wir uns einig sein, in daß, wenn wir die Angelegenheit heute nach d kurzer Frist fällen. Spätestens heute in drei Senate verabschieden und dieses der Bürgers! j.| Wochen können Sie einen den Rat- und Bürger- gegebene Mittel schlankweg verschmähen, wl schluß erseßenden Ausspruch der Entscheidungs- damit einem großen Teil unserer Beam kommission haben. Ich hoffe daher, daß die Unrecht tun. Wir sind meines Erachtens d . Furcht, daß der Beamtenbessoldungsetat even- pflichtet, so lange, wie wir nicht von der un tuell scheitern könnte, für kein Bürgerschaftse- gemessenheit unserer Beschlüsse überzeugt [t! mitglied heute ausschlaggebend sein wird und alles zu versuchen, um der Beamtenschaft daß auch diejenigen, die im Interessse der übrigen gemessene Gehaltssäße zu verschaffen. 1.7 | Beamten lieber ein den Lehrern nicht voll gerecht. Angelegenheit trifft nicht nur za h 1 r e19 werdendes Gehalt bewilligen wollen, sich darüber Beamte, sondern Beamte, denen im Rahm flar sein werden, daß sie nichts gefährden, unseres Gemeinwesens zweifellos eine | sondern lediglich einen Aufschub von höchstenn. gewichtige Stellung gebührt. Wir haben" 921 G
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