167 T Verhandl. d. Bürgerschaft am 30. Januar 1911.
sind. Lassen Sie uns uns dieser Einigkeit . h 11." .
freuen und sie dadurch betätigen, daß wir die Weitergewährung der Beihilfe an die Witwe
hts Bestrebungen reell fördern, soweit es in unsern des Gerichtsvollziehers Schwohn. f
zen Kräften steht. Daß das nicht in unsern Kräften Der Senatsantrag wird ohne Debatte ge-
ren stehen sollte, kann ich nicht glauben. Ich bitte nehmigt. is '
che Sie daher, den Antrag von Herrn Kommerzien- ) 12.
"aß rat Scharff anzunehmen. Revision des Gesetzes vom 19. September
en Senator Dr. V erm e h re n: Wenn Herr 1898, betreffend die Anlegung von Mündelgeld.
ng. Dr. Gilbert, der als Vorsizender des Vereins Dr. v. Br o > en: Werden Sie bitte nicht
üti Öffentliche Lesehalle über deren Verhältnissse ungeduldig. Aber ich möchte Sie doch bitten,
iel. und Bedürfnisse von allen im Saale am besten dieses Geseß an eine Kommission zu verweisen.
ber unterrichtet ist, im einzelnen darlegt, welche Es handelt sich nur um e i n e Frage, aber um
rm Ausgaben im nächsten Jahre notwendig sind, eine Frage von ganz wesentlicher prattischer
che wird man dagegen nichts einwenden können. Hedeutung, um die Grundsätze der mündel-
Z). Trotzdem möchte ich namens des Senates sicheren Beleihung von Grundstücken. Es gilt
Ihe bitten, die Wünsche des Herrn Vorredners, jetzt nach dem Gesetz, betr. die Anlegung von
iu soweit sie den Rahmen der Senatsvorlage Mündelgeld, nur der Brandkassenwert. Die
ist überschreiten, nicht zu berücksichttgen und zu Verhältnisse haben sich aber jett in Lübeck so
1ge unterstüten. Es ist bereits hervorgehoben, daß geändert, daß eine gewisse Berüctsichtigung des
i1ù Lübeck, das die Bestrebungen der Volkslessehale gemeinen Wertes unabweisbar ist. Man braucht
his in jeder Beziehung anerkennt, wirklich das nur auf die Holsstenstraße, die Hüxstraße und die
ich- Seinige getan hat, um diese Bestrebungen zu Breite Straße hinzuweisen, für deren Grund-
len. unterstützen. Es ist seit dem Jahre 1902 die stücke der Brandkassenwert allein ein vollständig
i- Unterstüßzung von 1500 M auf 5000 .464, dann ffalscher Maßstab ist. (Sehr richtig.) Der reelle
iche auf 7500 J6 und endlich auf 10 000 . hinauf- Beleihungswert ist hier wesentlich höher als der
so gegangen. Außerdem werden dem Verein Brandkassenwert. Die Grundeigentümer haben
u Öffentliche Lesehalle die Räume unentgeltlich aber ein berechtigtes Interesse, billiges Geld für
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> diese Zwecke geopfert. Immer, wenn der anzuführen, daß, soweit ich unterrichtet bin, der
fach Verein hinsichtlich der Räume Wünsche gehabt Senat nur das Amtsgericht über die Bewährung
iche hat, ist ihnen gern entsprochen. Lübect braucht des Gesetzes besragt hat. Das Amtsgericht kann
an- in der Tat einen Vergleich mit andern deutschen aber wohl in der Hauptsache nur sagen, ob nach
éul- Städten in dem, was für diese Wohlfahrts- dem bisherigen Gesetß auf Hypotheken belegte
thet bestrebungen getan wird, in keiner Weise zu Mündelgelder verloren sind. Es kann aber nicht
seyt scheuen. Es ist aber doch gerade diese ideale beurteilen, ob die geltenden Beleihungssätze
Wo Aufgabe der Förderung der Volksbildung eins pofsitiv praktisch sind. Dazu sind die großen
ich derjenigen Gebiete der Volkswohlfahrt, auf Sparkassen in erster Linie kompetent. Diese
ung dem private Opferfreudigkeit zu hervorragender miùüssen noch gefragt toerden. Schaden tut es
des Vetätigung berufen ist. Man braucht nicht nach keinesfalls, wenn wir diesen Antrag an eine
tur Amerika und England zu sehen, wo ungeheuer Kommission verweisen, denn das Gesetz gilt ja
feit große Summen für diese Zwecke hingegeben ruhig weiter und läuft uns inzwischen nicht davon.
Ve- werden. Auch in Deutschland ist von Privaten Alus diesen Gründen bitte ich, meinem Antrage
y viel in dieser Richtung geschehen. Auch in Lübed auf kommissarische Prüfung zuzustimmen.
lick werden noch manche Öuellen fließen, sie müssen Senator Dr. F e h l i n g: Ich verstehe Herrn
tbe- nur erschlossen werden. Wenn aber die Privaten Dr. v. Brocken so, daß er wünscht, daß im Gegen-
jitle sehen, daß der Staat immer alle Wünsche des sat zu der Ansicht des Senates die Bürgerschaft
jeser Vereins Öffentliche Lesehalle erfüllt, so ver- doch in eine Beratung über eine etwaige Revi-
“us- siegen diese Quellen. (Sehr richtig.) Ich möchte sion des Gesetzes eintreten sollte und daß er zu
der dem Wunsche Ausdruck geben, daß die Herren von diesem Zwecke den Senatsantrag an eine Kom-
im der Öffenilichen Lesehalle in ihrem Eifer nicht er mission verweisen will. Dagegen wäre von hier
eht lahmen, es wird ihnen dann schon gelingen, das, aus kein Wort zu erinnern, wenn nicht doch die
" was ihnen der Staat angesichts seiner Finanzlage ersten Ausführungen des Herrn Dr. v. Brocken
tre- nicht bewilligen kann, anderweitig zu erreichen. mich veranlassen müßten, einen, wie ich glaube,
st (- . Die Bürgerschaft lehnt hierauf den Ab- wesentlichen Irrtum des Herrn Vorredners fest-
. änderungsantrag von Scharff ab und nimmt zustellen. Ich glaube vernommen zu haben, daß
hi den Senatsantrag unverändert an. Herr Dr. v. Brocken sagte, die Verhältnisse ließen
im