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Ausgaben nicht zu haben. Aber ich möchte noch kommen können. Aber wenn solche Lehrer ge-
weiter gehen. Wenn das Prinzip einmal aner- nug vorhanden sind, müssen die auf die Zulage
kannt wäre und es käme die Zeit heran, sie liegt, auch so lange warten, bis sie in ein Amt kommen,
glaube ich, jetzt noch fern, daß ein Überschuß an wo sie sie auch beanspruchen können. Deshalb
akademisch gebildeten Lehrern da wäre, von möchte ich Sie bitten, die Fußnoten so stehen zu
denen der eine oder andere geneigt wäre, zu lassen, wie sie vom Senate vorgeschlagen sind,
seiner pädagogischen Ausbildung oder aus anderen und nicht Herrn Schulmerich zu folgen. Es hat
Gründen an eine Mittelschule zu gehen, sollte sich jetzt oftmals herausgestellt, daß diejenigen
dann das Bestehen der Oberlehrerprüfung auch Herren, welche die Mittelschulprüfung bestanden
Anspruch auf eine besondere Zulage geben ? haben und an einer Volksschule tätig sind, gern
Das würde man ganz gewiß nicht meinen, ob- in einer solchen bleiben und nicht an die Mittel-
gleich es doch auch nur als vorteilhaft angesehen schule gehen. Umgekehrt ist es der Fall, daß an
werden könnte, wenn in den obersten Klassen Mittelschulen Lehrer unterrichten, die die Prü-
der Mittelschule ein derartiger Herr am Unter- fung nicht gemacht haben. Die betreffenden
richten teilnehme. Es tut mir leid, daß ich Herren müsssen sich dann an eine Schule ver-
gegen Herrn Schulmerich sprechen muß, aber seten lassen, wo sie die Zulage bekommen.
ich möchte Sie doch warnen, in dieser Sache E. F e h lin g: Die Bemängelung der Note
seinem Antrage zuzustimmen. Das würde in bezüglich des Amtsantritts ist in der Tat be-
nicht allzu ferner Zeit zu recht unbequemen rechtigt. Es können auch Volksschullehrer, die
Folgen führen. An dem Grundsatz müssen wir an Mittelschulen unterrichten, die Stellenzulage
festhalten, daß das Bestehen einer Prüfung noch durch Ablegung der Prüfung erwerben. Soll die
nicht zu einem gewissen Gehalt berechtigt. Wenn denn rückwirkend auf den Amtsantritt sein ?
wir das früher anders gemacht haben, ist es nur Das würde die Konsequenz der Note nach der
aus dem praktischen Gesichtspunkte geschehen, Interpretation durch den Herrn Senatskommissar
den ich vorhin bezeichnet habe. sein. Aber wenn es anders gemeint ist, wird
St e nder: Herr Schulmerich hat seine Ab- man auch mit der heutigen Fassung wirtschaften
änderungsanträge so klar und deutlich vorge- können. Dagegen meine ich, es müßte entschie-
bracht, daß man auf den erssten Blick glauben den eine Kombination der Note über die Semi-
sollte, man könne ihnen gern zustimmen. Aber narübungsschule mit der Anregung von Herrn
Herr Direktor Dr. Müller hat schon ausgeführt, Schulmerich erfolgen, denn die Beschlüsse sind
daß es nicht möglich ist, den Abänderungsan- im Frühjahr diese Jahres gefaßt, und danach
trägen unsere Zustimmung zu geben. Wir be- muß dem Leiter der als Übungsschule verwandten
zahlen unsere Beamten nach ihrem Dienst und Volksschule eine Stellenzulage zugebilligt werden.
nicht nach ihrem Wissen. Nur dafür wir das Es wird aber vielleicht möglich sein, wenn wir
Gehalt bezahlt. Welche Zustände würden ein- zunächst über diesen Punkt hinweggehen und
treten, wenn an der Volksschule der eine Lehrer die Formulierung der Note nachträglich be-
eine Zulage bekommt, der andere nicht, troßdem schließen. Ñ
es sich um die gleiche Tätigkeit handelt! (Zuruf: Dr. Er n s Me y e r: Die Kombination der
Das ist aber jett so.) Leider Gottes ist es so, und Noten mag durchaus zweckmäßig sein. Ander-
darum muß es geändert werden. Die Ober- sseits darf zurzeit die Note über die Seminar-
schulbehörde ist von der Vorausseßzung ausge- übungsschule nicht wegfallen, weil die Schule
gangen, daß die Lehrer, die ihre Mittelschul- noch besteht. +} In der Bürgerausschußkom-
prüfung bestanden haben, als Lehrer an Mittel- missionhatte manseinerzeit denlebhaften Wunsch,
schulen und in den Unterklassen der Realschile gz. B. auch den Assistenten mit Rüctsicht auf ihre
und Oberrealschule verwendet werden sollen, schlechten Avancementsverhältnisse Prüfungszu-
um dort ihr Wissen verwerten zu können. Bei lagen zu gewähren. Wir haben uns aber über-
Besetzung der Stelle für die Realschule an Dom zeugen lassen, daß die Prüfung als Tolche zu
ergab die Prüfung, daß wir keinen Mittelschul- keiner besonderen Vergütung berechtigt. Wir
lehrer hatten, der den gestellten Anforderungen haben darum unser Ersuchen an den Senat dahin
genügte. Deshalb ist es wünschenswert, daß gerichtet, daß bei der Beförderung von Assistenten
sich hauptsächlich die jüngeren Lehrer recht auf zu Sekretaren eine gewisse Zeit nach dem Be-
die Hosen seßen, um die Mittelschulprüfung zu stehen der Sekretärprüfung auf das Besoldungs-
bestehen, damit sie in eine besssere Stellung dienstalter angerechnet werde. Dieses Ersuchen
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