den Senat beantragt, das Sie im dritten Bericht des Seminars bestehen, tatsächlich in der Regel
der Kommission auf Seite 10 unter 4 finden ein Jahr später als der preußische Volksschul-
und das dahin geht: ] lehrer angestellt wiro. Die Bürgerschaft hat
„Der Senat wolle in die Wege leiten, daß seinerzeit im Einvernehmen mit dem Senate
geprüft werde, inwieweit auch hinsichtlich der beschlossen, für den Eintritt in die unterste Klasse
Anrechnung der Dienstzeit als Hilfslehrer und des Seminars das zurückgelegte 15. Lebensjahr
Hilfslehrerin eine Gleichstellung der bereits an- vorzuschreiben, d. h. die Zurücklegung der Zeit,
gestellten und der künftig anzustellenden hiesigen welche zur Absolvierung der Mittelschule nötig
Volksschullehrkräfte mit den preußischen durch- ist. An und für sich ist dieser Beschluß sehr
geführt werden kann“. glücklich, denn die gesteigerte Vorbildung ist
Als nun der Bürgerausschuß entgegen der meines Erachtens für den späteren lübeckischen
Senatsvorlage die Steigezeit auf 24 Jahre fest- Volksschullehrer nur dienlich. Ich würde darum
setzte, zog sachgemäß Herr Landgerichtsrat Dr. nicht gern wieder von dieser Bestimmung zurück-
Meyer namens der Kommission diesen Antrag gehen. Aber es läßt sich nicht leugnen, daß in-
zurück. Wenn nun der Senat wieder mit der folge dieser Bestimmung der lübeckische Volks-
Steigezeit von 27 Jahren kommt, und wenn schullehrer um ein volles Jahr später Hilfslehrer
die Bürgerschaft diesem Antrage ihrerseits heute wird als der preußische. Wenn nun noch außer-
zustimmt, ist es meines Erachtens notwendig, dem bis zum 26. Lebensjahr gewartet wird, ehe
daß Sie nun auch diese Ergänzung des Senats- die feste Anstellung erfolgt, würde ich darin
antrages vornimmt, wie es die Bürgerausschuß- allerdings eine Zurückstellung gegenüber den
kommission Jhnen vorgeschlagen hat. Ich darf preußischen Lehrern erblicken, die ich nicht für
in dieser Beziehung noch folgendes hinzufügen. richtig halten kann. Aus diesem Grunde würde
Ich glaube, daß auch der Senat seinerseits ich an die Herren Senatskommissare, welche ja
keine Bedenken haben wird, der Begrenzung zugleich Mitglieder der Beamtenkommission sind,
der Hilfslehrerzeit möglichst bald zuzustimmen, die Bitte richten, zu befürworten, daß diese Be-
um so mehr, da wir heute vom Senatstisch ge- stimmung nicht zur endgültigen Bedingung ge-
hört haben, daß es im ganzen nur ein ganz macht wird. Darauf haben wir als Bürger-
geringer Bruchteil eines Monats ist, um den schaftsmitglieder selbstverständlich keinen Ein-
bisher im Durchschnitt die Anstellung der Lehrer fluß, sondern wir können nur eine Bitte aus-
über die vierjährige Hilfslehrerzeit hinaus er- sprechen. Wohl aber glaube ich, daß die heutige
folgt iste Ich will neben dem Ausdruck der Debatte eins mit voller Klarheit ergeben hat,
Hoffnung aber ein anderes auch nicht ver- daß nämlich auch diejenigen, welche der heutigen
schweigen. Der Senat sagt auf Seite 9 der Vor- Senatsvorlage zustimmen, wünschen müssen, daß
lage, und Herr Reimpell hat darauf schon hin- die Begrenzung der Hilfslehrerzeit im Interesse
gewiesen, daß, wenn die Begrenzung der Hilfs- der Lehrerschaft wie der Schulverwaltung mög-
lehrerzeit durchgeführt werde, dann die Lehrer lichst bald Geseß werden möge. Aus diesem
und Lehrerinnen die von ihnen auch in dieser Grunde empfehle ich Ihnen den Antrag der
Beziehung lange ersehnte Gleichstellung mit Bürgerausschußkommission, den ich nun zu
ihren preußischen Amtsgenossen ganz oder doeh meinem Antrage mache, indem ich Sie bitte,
annähernd erreichen würden. Aus diesem Saßzge folgendes Ersuchen an den Senat zu richten:
dürfen wir folgern, daß es auch die Meinung Die Bürgerschaft wolle den Senat um
des Senates ist, daß, wenn die Hilfslehrerzeit Prüfung der Frage ersuchen, inwieweit auch
nicht begrenzt wird, die Lehrer nicht die Gleich- hinsichtlich der Anrechnung der Dienstzeit als
stellung mit den preußischen Kollegen erreichen, Hilfslehrer und Hilfslehrerin eine Gleich-
weder ganz noch annähernd. Das müßte in stellung der bereits angestellten und der
meinen Augen ein sehr bitteres Gefühl bei der anzustellenden hiesigen Volksschullehrkräfte
Lehrerschaft zurücklassen, und das sollten wir mit den preußischen durchgeführt werden kann.
doch, soweit es sich ermöglichen läßt, vermeiden. Mit einem kurzen Schlußsat erlaube ich mir
Aus diesem Grunde würde ich bedauern, wenn noch darauf hinzuweisen, daß die Bürgeraus-
der Vorschlag der Beamtenkommission, die Zu. schußkommission wohl erwogen hat, ob sie dieses
rücklegung des 26. Lebensjahres abzuwarten, Ersuchen auf die künftig anzustellenden Lehrer
vom Senat gutgeheißen werden sollte. Wir beschränken oder auch auf die bereits angestellten
dürfen nicht verkennen, daß der Lübecker Lehrer Lehrkräfte mit beziehen solle. Wir haben uns
nach den Bestimmungen, die hier über den Besuch nach sehr eingehenden Erwägungen für diese
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