~ 833 ~ Verhandl. d. Bürgerschaft am 17. Dezbr. 1910.
es nötig ist, daß diese Arten von Beamten das Verantwortung, die er nach den Darlegungen
gleiche Endgehalt bekommen, kann man den der Oberschulbehörde in der Frage des Ober-
Richtern ein erhöhtes Endgehalt, mag es nun lehrerersatßes nicht auf sich nehmen konnte, zu
8500 . oder 9000 Mk sein, nur dann gewähren, der Entscheidung kommen, daß dann die Richter
wenn man es auch den 72 Oberlehrern zu geben der leidende Teil sein müßten. Auf die Be-
in der Lage ist. Ein Endgehalt aber von 9000 merkungen, die von Herrn Rechtsanwalt Fehling
auch für diese würde unsere Finanzen ganz außer- gegen die Oberlehrer gemacht sind, will ich nicht
ordentlich belastet haben, und von diesem Schritt weiter eingehen. Ich will jegliche persönliche
hat der Senat sich gescheut. Er hat ferner er- Schädigung vermeiden und beschränke mich
wogen, ob und wie es möglich sei, den Richtern deshalb auf diese rein sachliche Darlegung der
innerhalb des Rahmens des auf 8500 .s6 be- Gründe, die den Senat genötigt haben, seine
messenen Endgehalts zu helfen. Der Senat wird, Anträge so zu stellen.
ich habe das schon in der Kommission erklärt und S ch ar f f: Wenn der Vorsitzende der früheren
auch im Bürgerausschuß ausgesprochen, selbst- Bürgerausschußkommission im Eingange der Be-
verständlich bemüht sein, auf Grund der von ihm ratung den Wunsch geäußert hat, daß die De-
bei der Bürgerschaft erbetenen Ermächtigung batten sich in sachlicher Weise abspielen möchten,
zur Ausgleichung von Härten und Unbilligkeiten ist dem bis zur Klasse XVII nachgekommen.
durch Anrechnung von Besoldungsjahren den Von da ab erst sind in ganz ungewöhnlicher
im Amt befindlichen Richtern den Schmerz Form Reden gehalten, welche wir in der Bürger-
etwas zu lindern, der ihnen aus den dargelegten schaft nicht gewöhnt sind. Js dazu ein Anlaß
Gründen dadurch leider bereitet werden muß, vorhanden gewesen, bei dieser Gelegenheit einen
daß das Höchstgehalt für sie nur um 200 . auf- Streit mit einer andern Klasse, welche dem-
gebessert wird. Wir haben uns aber, wie gesagt, nächst beraten werden soll, heraufzubeschwören ?
für verpflichtet gehalten, im JInteresse der Zugegeben werden muß, und das ist auch in der
Schulverwaltung das Endgehalt der Oberlehrer Bürgerausschußkommission geschehen, daß die
nicht hinter dem Endgehalt der Richter zurük- augenblickliche Erhöhung dieser Klasse eine ge-
bleiben zu lassen. Nun hat Herr Rechtsanwalt ringe ist, denn die Richter bekommen nur eine
Fehling die Sorge des Senats, daß andernfalls Zulage von 200 .46 im Endgehalte. Das ist in
auf ein genügendes Angebot von Bewerbern der Bürgerausschußkommission sehr eingehend
um vakante Oberlehrerstellen nicht zu rechnen und gründlich erwogen. Sie „ist sich wohl
sein würde, weit von sich gewiesen. Ich weiß bewußt gewesen, daß augenblicklich die Er-
nicht, ob Herr Rechtsanwalt Fehling mit den höhung, welche die untern und obern Klassen
Verhältnissen so vertraut ist wie diejenige Be- haben, eine nicht große iste. Wir können das
hörde, die in Schulsachen die natürliche Beraterin aber nicht für sich betrachten. Wir müssen den
des Senates ist. Die Oberschulbehörde aber hat Standpunkt des Senates nach der Richtung
in ausführlicher Darlegung, und zwar wie ich betrachten, daß er ausgesprochen hat, wir müßten
glaube, auf einstimmigen Beschluß, dem Senate endlich dazu übergehen, auch hier in Lübeck die
die Notwendigkeit überzeugend dargelegt, daß höheren Beamten, namentlich die Richter und
wir zur Erlangung genügender Angebote von Oberlehrer, im Endgehalt gleichzustellen. Als
geeigneten Lehrkräften für vakante Oberlehrer die Senatsvorlage mit ihren Sätzen herauskam,
stellen g en ö t i g t seien, das Gehalt der Ober waren die Oberlehrer erfreut darüber, daß
lehrer wenigstens im Endgehalt dem der Richter endlich einmal anerkannt würde, daß ihr Stand
gleichzustellen. Wenn diese Behörde das mit dem Stande der Juristen, die das Richteramt
solchem Nachdruck dem Senate wiederholt dar- ausüben, gleichgestellt werden müsse. Es ist
gelegt und ihre Vorsitßenden es immer wieder von beiden Seiten kein Angriff erfolgt. Ander-
bestätigt haben, da mußte der Senat die Über- seits ist aber von jenen, die dem Richterstande
zeugung gewinnen daß er der Behörde zu nahestehen, beklagt worden, daß diese Gleich-
folgen habe. Dann aber blieb ihm keine andere sstellung auf Kosten der Richter erreicht sei,
Wahl, als entweder die Richtergehälter nicht insofern sie nur eine geringe Erhöhung des
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Gehalt far die schier weitet erhöht würde, toutmisien hen Kursehlag gematht hatte; t
diese Erhöhung auch den Oberlehrern zugute Zu löz.n füt . K G OU! not vo Ute Rats
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