besonderen Leistungen des gegenwärtigen Amts- Stelleninhaber für das von ihm bekleidete Amt
inhabers Rechnung getragen werden, so würde nach Maßgabe der früheren Verhandlungen und
das nur durch Gewährung einer p er s ö n- nach Maßgabe seiner anerkennenswerten Tätig-
lichen Zulag e geschehen können." Nun keit ein höheres Gehalt mit Recht zu beanspruchen
frage ich Sie, soll nun in demselben Augenblicke, hat. Um aber über diesen Widerspruch, der
wo wir den Beamtenbessoldungsetat fertig machen zwischen den beiderseitigen Auffassungen herrscht,
wollen, wo wir froh darüber sein werden, hinwegzukommen, scheint es das Richtigste zu
dieses Gesetz unter Dach und Fach gebracht zu sein, wenn wir dem Vorgang des Herrn Dr.
haben, das Gesetz sofort wieder durchlöchert Wittern bei dem Hallenmeister folgen und sagen,
werden? Wir sollen eine persönliche Zulage daß wir dem jetzigen Stelleninhaber die Kom-
beschließen, jezt, wo das Gesetz noch gar nicht petenzen der Klasse XV einräumen wollen.
verabschiedet ist, wo wir es noch in der Hand Dann werden wir dem jetzigen Stelleninhaber
haben, diese persönliche Zulage in Form des durchaus gerecht und auf der andern Seite
gesetzlichen Gehaltes zu beschliesgen? Ich bin auch dem Senate, der seinerseits daran fest-
im allgemeinen immer ein Freund des Systems hält, daß das Amt als solches nicht nach Klasse XV
der persönlichen Zulagen gewesen, aber in diesem hinaufverseßt werden dürfe. Ich habe meinen
Falle mache ich die Sache nicht mit. Ich bitte Antrag dem Herrn Spezialkommissar des Se-
Sie, den Beschluß des Bürgerausschusses wieder nates mitgeteilt, und ich darf vielleicht hoffen,
herzustellen. Ich hatte die Absicht, auch den daß er sich darüber äußert, ob der Senat in der
Weg zu gehen, den Herr Dr. Wittern vorgestern Lage ist, diesen von mir vorgeschlagenen Weg
in dem Falle des Hallenmeisters am Schlachthofe gehen zu können und ob Aussicht dazu vorhanden
vorgeschlagen hat und zu beantragen, den i”st, daß dieses Kompromiß von seiten des Senates
gegenwärtigen Beamten persönlich aus der akzeptiert werden kann.
Klasse XIII herauszuheben. Ich hörte aber, Senator Dr. S t o o s s: Ich habe mit meinem
als ich meinen Antrag anmeldete, daß diese Herrn Mitkommissar und mit einigen andern
Anregung bereits von andrer Seite gegeben ise. Herren des Senats darüber gesprochen und
Jch würde mich in erster Linie freuen; wenn bin danach überzeugt, daß der Senat, wenn die
der Beschluß des Bürgerausschusses wieder her- Bürgerschaft so beschließen wird, diesem, wie
gestellt werden sollte. Sollte das nicht ge- ich glaube, glücklichen Kompromißvorschlage seine
schehen, würde ich auch dem Eventualantrage Zustimmung nicht versagen wird. Da ich hoffe,
zustimmen. PRPrinzipaliter aber bitte ich Sie, daß das angenommen wird, brauche ich mich
dem Bürgerausschuß zu folgen. zu den andern Fragen nicht mehr auszulasssen.
Dr. G ö r : Ich beantrage, die Fußnote auf Nur zu dem Antrage von Herrn Mühsam
Seite 11, Zeile 4 des Bessoldungsetats wie möchte ich noch ein Wort sagen. Wie ich schon
folgt zu fassen: betont habe und wie Ihnen auch aus der Er-
4. Der jetzige Stelleninhaber bezieht sein Ge- klärung des Senates bekannt ift. grkennt may
halt 16Ôu Stelentzhnte biss Ey des es: durchqus als. eine gewisse Hilligkeit §t!
Beamtenbessoldungsetats. Die dem der- 1.1 yrutetizer. Srhoher ves.Puics.g! get
zeitigen Inhaber des Amts usw. fallen fort. Senat muß Las fssth alten, d aß, falls dieses
Zur Begründung meines Antrages füge ich Amt einmal neu besetzt werden müßte, dafür
folgendes hinzu. Eine richtige Entscheidung in ein so hohes Gehalt, wie es der Bürgerausschuß
vorliegendem Falle zu treffen, ist nicht ganz in Aussicht genommen hat, nicht erforderlich ist.
leicht, da hier zwischen dem Bürgerausschuß Wenn das Gehalt so, wie es der Bürgerausschuß
einerseits und dem Senat anderseits prinzipielle. beschlossen hat, bestimmt würde, müßten wir die
Gegensätze vorhanden sind. Der Senat stützt Stelle im Falle ihrer Vakanz mit einem dafür
sich darauf, daß er sagt, das Amt als solches ist zu hohen Gehalt ausschreiben. Darum legen
ausreichend dotiert. Wird die Stelle in Zukunft wir den größten Wert darauf, daß das Gehalt
wieder beseßt werden, ist für den Stellen- der Stelle nicht erhöht wird. Nach den in
inhaber das von uns ausgeworfene Gehalt Preußen für derartige Polizeiverwaltungsbe-
zutreffend. Der Bürgerausschuß hat meines amtensstellen geltenden Säten haben wir be-
Erachtens und vielleicht auch mit Recht den gründete Aussicht, für das vom Senat be-
Standpunkt hervorgehoben, den eben Herr antragte Gehalt voll geeigneten Ersaß zu be-
Mühsam gekennzeichnet hat, daß der jetige kommen.
818