Full text: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1910 (52)

Ä J - und Zimmerleute nur 91,10 Stunden täglih, und Ruhedienste. Die Feuerleute legen sich arbeiten, daß die Feuerleute aber viel länger nachts zur Ruhe hin, und die Zeit kann doch arbeiten müssen. Wenn der Vergleich mit den als vollwertige Arbeitszeit nicht gerechnet werden. Handwerkern herangezogen wird, muß er auch Dr. Er n | M e y e r: Es wird Herrn Dr. vollständig gezogen werden. (Sehr richtig.) Wittern nicht gelingen, mich aus meiner Ruhe Ich habe den Vergleich nicht provoziert, sondern und zu persönlichen Äußerungen hervorzulocken. er ist von dem Herrn Senatskommissar hervor. Ich lehne das grundsätzlich ab und muß es gehoben worden. Er hat den Vergleich mit vermeiden, mich hier irgendwie subjektiv zu den Handwerkern gezogen, und wenn das ge- stellen. Aber eins möchte ich klarstellen. Jch schieht, muß man auch die ganzen Konsequenzen habe meine dringende Bitte dahin gerichtet, ziehen. Dann muß man sich auch an die Arbeits- mit Rücksicht auf die starke Bewegung außer- zeit halten und nicht allein an das Äußere. halb d es Haus es hier doch Sachlichkeit Im übrigen stehe ich auf dem Standpuntt, bewahren zu wollen. Ich überlasse es diesem daß wir heute das Gehalt nicht für Handwerker Hause, darüber zu urteilen, ob dieses Verfahren bewilligen müssen, sondern für Feuerleute. Sie ein unangemessenes war und weiter, ob es sind keine Handwerker mehr, und darum müssen richtig und angemessen ist, diese rein sachlichen wir den Maßstab zugrunde legen, welche An- Erörterungen, die hier alle wünschen, durch forderungen an diese Beamte gestellt werden persönliche scharfe Äußerungen und Angriffe und was wir von ihnen verlangen. Das kann gegen einzelne Persönlichkeiten zu schädigen. den Maßstab nicht abgeben, was der Beamte (Bravo.) . früher war. Die Bürgerschaft lehnt hierauf die Anträge Ich möchte dann noch auf die Ausführungen von Stelling und Klein ab und nimmt die von Herrn Klein zurückkommen, der sehr richtig Klasse A ] in der vom Senat | beantragten sagte, daß sich bei den Akten eine Äußerung Fassung an. jj > sz befindet, die die Verhältnisse ganz anders dar- Ö tt a s s e II. legt wie früher. Ich bedaure, daß der Kom- res- tz :; ; mission diese Angabe nicht früher vorgelegen Wortführer Dim pk er legt ein ieh hat. Ich bin der festen Überzeugung, die Kom- her Urmenauseher um Versebung in Klas misssionsmitglieder hätten sich wahrscheinlich, vr; das ist meine innere Überzeugung, wenn diese Klein beantragt: : Tatsachen früher zu ihrer Kenntnis gelangt 1. Die Bürgerschaft wolle den Senat er wären, für eine andere Gehaltsfestseßzung aus- suchen, die feste Anstellung der feitläug-" gesprochen. An wem die Schuld liegt, daß Jahren bei den Gefangenanstalten ständig das Material nicht früher mitgeteilt wurde, beschäftigten Hilfsaufseher in Erwägung weißichnicht. Tatsacheist, daß es aus dem Grunde zu ziehen. , keine Berücksichtigung finden konnte. Ich s Die Bürgerschaft wolle den Senat ti halte darum den Antrag des Herrn Klein für suchen, in Erwägung zu ziehen, ob y ! zweckmäßig und bitte ihm zuzustimmen. die beiden Brückenmeister, die 1n. ven Senator Heinr. E v e r s: Es ist bei der Be- in Klasse A Il vorgesehenen Brü “s fürwortung des Antrages von Herrn Klein meisterstellen seit über 10 Jahren. l" ausgesprochen worden, daß das Gehalt für die schäftigt sind, in diese Stellen einrücte ; Feuerleute nicht ausreichend sei, damit sie können. I zu- einen angemessenen Lebensunterhalt haben. 3 Die Armenaufseher der Klasse A II! zu Ich habe dabei einen Vergleich mit dem Ein .. uünuteilen. kommen von gleichwertigen, nicht festange- Stelling beantragt: 1 Nher- stellten Beamten, unsern Handwerkern, gezogen. 1. Den zweiten Oberwärter und die. O t Dieser Vergleich ist wohl zulässig. Wenn man wärterin der Irrenanstalt, sowie is sagt, daß ein Handwerker damit auskommen Armenaufseher in Klasse A III zu ve kann, muß man das von den Feuerleuten, setzen. f die für ihre Witwen und Waisen nichts zurück- 2. Das Anfangsgehalt der Klasse A I ei zulegen brauchen, auch behaupten können. Man 1600 M und das Höchsstgehalt auf 2300 Ö kann nicht die Arbeitszeit des Handwerkers festzusetzen. % at- mit dem Dienst eines Feuerwehrmannes ver- Kl e in: Seit längeren Jahren habe ih v gleichen, denn der besteht aus Wachtdienstt geregt, daß das ungünstige Verhältnis zwis 719T
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