Full text: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1910 (52)

© ) S lastet wird. Finanzielle Opfer erwachsen der her 2100 M auf 3600 M zu erhöhen, wogegen Bürgerschaft daraus weiter nicht. Damit ist eine feste Anstellung und die Verpflichtung auf diese Angelegenheit geordnet. Pensionierung und Versorgung der Witwen und Ferner hat eine Neuordnung des Anstellungs- Waisen nicht übernommen wird. Ich möchte verhältnisses des Herrn Protokollführers des fragen, ob Widerspruch dagegen besteht, daß Bürgerausschusses stattgefunden. Der Proto- diese Gehaltserhöhung, die vom I. Januar 1911 kollführer des Bürgerausschusses ist verpflichtet an erfolgen soll, vorgenommen wird, da erst worden, einen geregelten Bureaudienst in dem dann das neue Bureau geschaffen wird. Jch Geschäftszimmer der Bürgerschaft herzustellen. würde dann an das Finanzdepartement einen Zu diesem Zweck wird er werktäglich von 10 bis entsprechenden Antrag auf nachträgliche Be- 1 Uhr regelmäßige Dienststunden erhalten, in willigung des im Budget vorgesehenen betreffen- welchen er die Bureaugeschäfte versehen und den Postens richten. Da kein Widerspruch erfolgt, zur Verfügung der Mitglieder der Bürgerschaft nehme ich an, daß die Bürgerschaft damit ein- stehen soll, um Auskünfte in öffentlichen Ange- verstanden ist. legenheiten zu erteilen sowie laufende oder Bei dieser Gelegenheit ist dann auch ein aus dem Archiv entnommene Drucksachen und Gesuch des Boten der Bürgerschaft zur Sprache Akten vorzulegen. An den Tagen, welche den gekommen und berücksichtigt worden. Die Sitzungen der Bürgerschaft vorausgehen, sind Geschäftsvorstände haben beschlossen, der Bürger die Sprechstunden auf die Ausliegezeiten der schaft vorzuschlagen, das Gehalt des Boten der Vorlagen, also zurzeit auch auf die Rachmittags- Bürgerschaft gleichzustellen mit dem künftig stunden von 3 bis 6 Uhr und auf die Sonntags-. zu bemessenden Gehalt der Ratsdiener. Sie vormittagsstunden von 11 bis 1 Uhr zu erstrecten. haben der Entschließung von Rat- und Bürger- Ferner wird der Protokollführer des Bürger- schaft nicht vorgreifen, sondern abwarten wollen, ausschusses damit beauftragt, die Tagesordnung wie die Gehaltsverhältnisse' der Ratsdiener sich für die Versammlungen der Bürgerschaft und bei der demnächstigen Regelung der Angelegen- des Bürgerausschusses aufzustellen und sie recht- heit stellen werden. Der Meinung aber war man, zeitig den Wortführern zur Genehmigung vor daß die Tätigkeit des Boten der Bürgerschaft der Bekanntgabe zu unterbreiten. Unbeschadet ebenso anstrengend sei und ebenso viel erfordere der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit des wie diejenige der Ratsdiener. Wir haben ge- Protokollführers der Bürgerschaft für das Archiv glaubt, unserm Boten deshalb dasselbe Gehalt derselben, wird ferner dem Protokollführer des. zusprechen zu sollen. Von einer Umwandlung Bürgerausschusses auferlegt, das Archiv nach dieser Stelle in eine etatsmäßige Beamtenstelle Fertigstellung des neuen Raumes durchzusehen haben wir geglaubt, der Bürgerschaft qbratet und, soweit erforderlich, neu einzuordnen und zu müssen; ebenso wenig beantragen wir zurzeit zu ergänzen. Auch übernimmt er es ferner, das den Anspruch auf Ruhegehalt und Witwen- un Archiv zu ordnen und auf dem laufenden zu HWaissenversorgung. Wir haben uns gesagt, daß erhalten und zu verhindern, daß Akten sich im bisher die Boten der Bürgerschaft noch niemals Privatbesiß des Protokollführers der Bürger- in der Weise zu kurz gekommen sind. Ich möchte schaft ansammeln. Endlich wird ihm übertragen, Sie bitten, es dabei auch zu belassen, glange das Archiv den Mitgliedern der Bürgerschaft andere Boten in ähnlicher Stellung nicht fel zugänglich zu machen, ihnen Drucksachen oder angestellt sind. Akten aus dem Archiv vorzulegen oder auch Lip p ert: Ich möchte doch die Anregts gegebenenfalls leihweise zu überlassen. Hierfür geben, den Boten etatsmäßig anzustellen. “ hat er jederzeit Zutritt zum Archiv. Auch ist. Haben eben von dem Herrn Wortführer gehörh er berechtigt, über die Bestände des Archivs in daß die Bürgerschaft ihre Boten noch nie ! Ausführung dieser Tätigkeit zu verfügen. In Stich gelassen hat. Wenn der Mann doch spd i Anbetracht der vermehrten Tätigkeit des Proto- bei Dienstunfähigkeit eine Pension erhalten s kollführers des Bürgerausschusses und ferner in ist es nach meiner Meinung richtiger, ihn ss; Anbetracht dessen, daß schon seit eimer Reihe etatsmäßig anzustellen. Wir haben weiter je von Jahren keine Aufbesserung des Gehaltes gehört, daß seine Tätigkeit in gleicher V stattgefunden hat, haben es die Geschäftsvor- eingeschäßt werden muß wie die der Ratsdier j stände der Bürgerschaft und des Bürgerausa- Der Bote hat tatsächlich auch eine ve et schusses für richtig erachtet, das Gehalt des wortungsvolle Tätigkeit. Er hat die IChaft Protokollführers des Bürgerausschusses von bis-. Vorlagen an die Mitglieder der Bürgers 120
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