Full text: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1910 (52)

712 dieser Grund nicht durch eine autoritative Er- weitere Kraft nötig sein. Aber dennoch sollten klärung vom Senatstische beseitigt werden kann. wir, ehe wir der Sache zustimmen, sie zuvor Es ist zur Begründung der Vorlage u. a. darauf durch eine Kommission prüfen. Sie ist nicht so hingewiesen worden, daß die Benutzung des eilbedürftig, als daß die Genehmigung nicht Archivs im Gegensatz zu früher jezt Privaten noch drei bis vier Wochen länger dauern könnte. zur Verfügung stehe. Ich weiß nicht, ob die (Widerspruch.) Es ist vorhin selbst vom Senats- Benutzung des Archivs durch ein Regulativ tische gesagt worden, daß man nicht beabsichtige, generell geregelt ist. Wenn heute von dem Herrn sofort einen Beamten anzustellen. Jedenfalls Senatskommissar erklärt wird, daß die Be- ist eine große Eilbedürftigkeit der Vorlage nicht nutzung des Staatsarchivs, auch wenn es sich betont worden, und deswegen sollten wir die um Interessen einzelner handelt, schlechtweg den Verhältnisse uns in einer Kommission näher Privaten zur Verfügung steht, würden meine darlegen lassen. Ich möchte Sie daher bitten, Bedenken erledigt sein, und ich würde dann eine daß Sie den Senatsantrag zunächst an eine Kommisssionsberatung für nicht mehr am Platze Kommission verweisen. Sehen wir die Not- halten. Sollte eine solche Erklärung nicht wendigkeit ein, so können wir den Antrag kommen, Herr Dr. v. Brocken und Herr Rechts- dann ja nach vier Wochen genehmigen. anwalt Fehling gehen ja davon aus, daß die Senatskommissar Archivrat Dr. Kre t s ch- Benutzung den Privaten zugestanden wird, m ar: Ich möchte Herrn Dahms erwidern, möchte ich doch empfehlen, die Vorlage an eine daß die Sache doch nicht so ohne Eilbedürftigkeit Kommission zu verweisen, damit sie diese Frage ist. Jch habe es vorhin unterlassen, das des mit in den Bereich ihrer Beratungen zieht und näheren auseinander zu setzen, und möchte vielleicht Vorschläge dafür macht, wie die Be- es deshalb jetzt nachholen. Uns steht u. a. eine nutzung durch ein Regulativ geregelt werden große Reorganisation der Senatsakten bevor, kann. deren Einteilung noch auf ‘dem System beruht, Senator Dr. F e h li n g: Ich glaube durch das im Jahre 1750 von dem Syndikus Dr. eine kurze Äußerung das eventuelle Bedenken Dreyer geschaffen worden ist. Diese Einteilung des Herrn Vorredners zerstreuen zu können. hat sich bewährt, solange sie den Verhältnissen Ich bin der Meinung, daß es heute unsere Auf. entsprach. Daß sie aber in heutige Verhältnisse gabe ist, mit den früheren Grundsätzen zu brechen nicht mehr paßt, nachdem ein 19. Jahrhundert und den Privaten soweit wie irgend angänggg an uns vorübergegangen ist, das wie kein ist, Einblick in die Akten des Staatsarchives. anderes revolutionär auf unsere innere Ver- zu gestatten. Nur da wird Halt zu gebieten waltung gewirkt hat, das uns in den Jahren sein, wo öffentliche Interessen es erfordern. 1866 und 1870/71 auch nach außen Umwälzungen Diese Frage muß im einzelnen Falle geprüft wie kein anderes gebracht hat, liegt auf der werden, sie kann nicht einfach durch ein Regu- Hand. Jett ist diese Dreyersche Einteilung lativ des Archivars erledigt werden. Ich bin für uns eine Fessel, die zu den unglaublichsten überzeugt, daß das, was ich gesagt habe, nicht. Konsequenzen führt. Dafür nur ein Beispiel. im Gegensatz steht mit der Auffassung des Wenn Akten über Grundsstücksveräußerungen Herrn Spezialkommisssars. an das Staatsarchiv abgeliefert werden, snt D a h m s: Nach dem vorliegenden Senats- wir gezwungen, sie nach dem System Dreyer antrage konnte es nicht anders aufgefaßt werden, vom Jahre 1750 auf die verschiedenen Gruppen als daß der Beamte vor allem mit der Herauen zu verteilen. Wenn die Grundstücke in der gabe des Urkundenbuches betraut werden sollte. inneren Stadt liegen, müssen wir die qÜte! Nun hat die Debatte ein anderes gelehrt, näm- unter die Abteilung Stadtcassa bringen, liegen lich das, daß das Staatsarchiv als solches einen sie vor den Mauern, innerhalb der Landwehr, weiteren wissenschaftlichen Beamten braucht. dann gehören die Akten in die Abteilung Yan? Es wird bestritten, daß dieser Beamte ein wehr, liegen sie außerhalb der Landwehr, ich jüngerer Mann sein könnte, und es wird uns die Abteilung Landgebiet. Da Lübeck lt vorgeschlagen, gleich ein volles Oberlehrergehalt. heute gerade auf dem Gebiete der Landwey zu bewilligen. Wenn ich die Herren vom An- ausdehnt, gehören die meisten Atten u ff waltstande höre, muß ich sagen, daß die Not- GOGrundstückserwerbungen in die Abteilung §a1z wendigkeit der Vorlage dargetan iste Die wehr. Diese Abteilung ist in sich wieder G“; Herren brauchen anscheinend das Staatsarchiv den vier Toren eingeteilt und innerhalb en zu ihrem Rüstzeug, und es wird dann eine vier Tore wieder nach den einzelnen Wiesen
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