Full text: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1910 (52)

Deutsch-nationalen Handlungsgehilfenverbande. sehen möge. Ich habe die Überzeugung, daß In beiden Eingaben wird das Gleiche gefordert, diese Frage in absehbarer Zeit reichsgeseslich die Ausdehnung der Sonntagsruhe. Es wird geregelt werden wird. Schon im Jahre 1908 gewünscht, daß an den hohen Festtagen Weih- hat die Reichsregierung einen dahingehenden nachten, Ostern und Pfingsten an den Sonntagen Gesetzentwurf vorbereitet. Er ist allerdings dem die Geschäfte ganz geschlossen sind und an den Reichstage noch nicht zugegangen, aber es ist andern Sonntagen die Geschäftszeit auf zwei ziemlich sicher anzunehmen, m Stunden beschränkt wird. In einer Reihe von Fall sein wird. Ein Bedürfnis nach einheitlicher deutschen Städten ist schon in dem Sinne ver- reichsgesetlicher Regelung der Sonntagsarbeit fügt worden. In unserer Schwesterstadt Ham- ist bei der Vielgestaltigkeit der gemeindestatuta- burg hat augenblicklich, soweit ich unterrichtet rischen Vorschriften allseitig. vorhanden. Hier bin, die Detaillistenkammer Erhebungen ange- in Lübeck ist die Sonntagsarbeit bereits auf vier stellt, und man wird dort nach meinen Infor- Stunden beschränkt, nämlich auf die Zeit von mationen dazu kommen, für die Sonntage die 7T–9 und 11-21 Uhr vormittags, während die Geschäftszeit von 7,09% Uhr einzuführen. Gewerbeordnung eine sonntägliche Arbeitszeit Die Wünsche, die uns hier entgegengebracht von fünf Stunden zuläßt. Es ist hier kein zwin- werden, sind zweifellos im Interesse eines großen gendes Bedürfnis vorhanden, jetzt eine Neurege- Standes von großer sozialer Bedeutung, und lung eintreten zu lassen. Aus allen diesen ich meine, wenn zwei große Organisationen Gründen, und namentlich, da die Sache in ab- durch ihre berufene Vertretung ihre Wünsche sehbarer Zeit reichsgesetzlich geregelt wird, möchte der Volksvertretung unterbreiten, ist es deren ich Sie nochmals bitten, den Wünschen der Hand- Pflicht, sie zu prüfen. Ich möchte Sie deshalb lungsgehilfenvereine nicht sstattzugeben und bitten, diese Eingaben auf meinen Antrag dem die beiden Eingaben nicht dem Bürgerausschuß Bürgerausschuß zur näheren Prüfung zu über- zu überweisen. weisen. Lauen ss e in (zur Geschäftsordnung): Ich Herm. Esch enburg: Ich möchte Sie wollte nur feststellen, daß zum zweiten Jnitiativ- bitten, die Eingaben der Handlungsgehilfen antrag Herr Eschenburg, den ich gern reden höre ni ch t an den Bürgerausschuß zu überweisen. D ich habe ihn deshalb auch aussprechen lassen Die Frage der Regelung der Sonntagsarbeit das Wort genommen hat und seine Ausführungen ist zweifellos nicht nur für die Handlungsgehilfen, machen durfte. sondern auch für die Kaufleute von großer Be- Wortführer H e in s o h n: Jch habe Herrn deutung. Die Kaufmannschaft würde aber in Lauenstein das Wort nicht direkt entzogen. Es einer Herabsetzung der sonntäglichen Arbeitszeit ist nur von dem Herrn ständigen Senatskom- auf die Vormittagssstunden von 79% Uhr eine missar ausgeführt, daß diese Sache besser im große Schädigung erblicken. Es ist sehr schwer, Bürgerausschuß besprochen werde. Die Herren, diese Schädigung im einzelnen fesstzustellen. die die Verhältnisse kennen, werden ihm darin Die Tatsache ist Jhnen aber allen bekannt, daß recht geben. Eine Wortentziehung hat aber gerade Sonntags vormittags von 119.1 Uhr von meiner Seite nicht stattgefunden. nicht allein in den Kontoren, sondern auch in L auen ss e in (zur Geschäftsordnung): Der den hiesigen Ladengeschäften eine außerorden-.. Herr Wortführer hat nur von meiner Bescheiden- liche Tätigkeit entwickelt wird. Der Lübecker heit profitieren können. Ein anderer hätte gans Detaillistenverein hat in einer eingehend be- entschieden ums Wort weiter gebeten. gründeten Eingabe die Handelskammer gebeten, E. F e h lin g (zur Geschäftsordnung): Herr dahin zu wirken, daß man zurzeit von einer Neu- Lauenstein hat seine Ausführungen zur Sache regelung der Sonntagsarbeit absehen möge. gemacht, nicht aber die Verweisung des Antrags Er hat weiter angeführt, daß die Beschränkung Schwaryß an den Bürgerausschuß bekämpft. der Verkaufszeit auf die Stunden von 7—+10 Uhr Herr Eschenburg dagegen hat gegenüber dem für viele Ladengeschäfte, namentlich solche mit Antrag Heise ausgeführt, aus welchen Gründen großer Landkundschaft, schwere Schädigungen er nicht an den Bürgerausschuß überwiesen we bedeuten würden. Die Handelskammer hat sich den sollte. Das ist ein großer Unterschied. diesor Ansicht angeschlossen, und sie ist ebenfals. , M ü h j a m: Nach den Ausführungen des der Meinung, daß man hier in Lübeck zur z eit Herrn Eschenburg hätte ich auf das Wort vé von einer Neuregelung der Sonntagsarbeit ab- zichten können. Ich kann mich aber jeßt im 628K
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