Deutsch-nationalen Handlungsgehilfenverbande. sehen möge. Ich habe die Überzeugung, daß
In beiden Eingaben wird das Gleiche gefordert, diese Frage in absehbarer Zeit reichsgeseslich
die Ausdehnung der Sonntagsruhe. Es wird geregelt werden wird. Schon im Jahre 1908
gewünscht, daß an den hohen Festtagen Weih- hat die Reichsregierung einen dahingehenden
nachten, Ostern und Pfingsten an den Sonntagen Gesetzentwurf vorbereitet. Er ist allerdings dem
die Geschäfte ganz geschlossen sind und an den Reichstage noch nicht zugegangen, aber es ist
andern Sonntagen die Geschäftszeit auf zwei ziemlich sicher anzunehmen, m
Stunden beschränkt wird. In einer Reihe von Fall sein wird. Ein Bedürfnis nach einheitlicher
deutschen Städten ist schon in dem Sinne ver- reichsgesetlicher Regelung der Sonntagsarbeit
fügt worden. In unserer Schwesterstadt Ham- ist bei der Vielgestaltigkeit der gemeindestatuta-
burg hat augenblicklich, soweit ich unterrichtet rischen Vorschriften allseitig. vorhanden. Hier
bin, die Detaillistenkammer Erhebungen ange- in Lübeck ist die Sonntagsarbeit bereits auf vier
stellt, und man wird dort nach meinen Infor- Stunden beschränkt, nämlich auf die Zeit von
mationen dazu kommen, für die Sonntage die 7T–9 und 11-21 Uhr vormittags, während die
Geschäftszeit von 7,09% Uhr einzuführen. Gewerbeordnung eine sonntägliche Arbeitszeit
Die Wünsche, die uns hier entgegengebracht von fünf Stunden zuläßt. Es ist hier kein zwin-
werden, sind zweifellos im Interesse eines großen gendes Bedürfnis vorhanden, jetzt eine Neurege-
Standes von großer sozialer Bedeutung, und lung eintreten zu lassen. Aus allen diesen
ich meine, wenn zwei große Organisationen Gründen, und namentlich, da die Sache in ab-
durch ihre berufene Vertretung ihre Wünsche sehbarer Zeit reichsgesetzlich geregelt wird, möchte
der Volksvertretung unterbreiten, ist es deren ich Sie nochmals bitten, den Wünschen der Hand-
Pflicht, sie zu prüfen. Ich möchte Sie deshalb lungsgehilfenvereine nicht sstattzugeben und
bitten, diese Eingaben auf meinen Antrag dem die beiden Eingaben nicht dem Bürgerausschuß
Bürgerausschuß zur näheren Prüfung zu über- zu überweisen.
weisen. Lauen ss e in (zur Geschäftsordnung): Ich
Herm. Esch enburg: Ich möchte Sie wollte nur feststellen, daß zum zweiten Jnitiativ-
bitten, die Eingaben der Handlungsgehilfen antrag Herr Eschenburg, den ich gern reden höre
ni ch t an den Bürgerausschuß zu überweisen. D ich habe ihn deshalb auch aussprechen lassen
Die Frage der Regelung der Sonntagsarbeit das Wort genommen hat und seine Ausführungen
ist zweifellos nicht nur für die Handlungsgehilfen, machen durfte.
sondern auch für die Kaufleute von großer Be- Wortführer H e in s o h n: Jch habe Herrn
deutung. Die Kaufmannschaft würde aber in Lauenstein das Wort nicht direkt entzogen. Es
einer Herabsetzung der sonntäglichen Arbeitszeit ist nur von dem Herrn ständigen Senatskom-
auf die Vormittagssstunden von 79% Uhr eine missar ausgeführt, daß diese Sache besser im
große Schädigung erblicken. Es ist sehr schwer, Bürgerausschuß besprochen werde. Die Herren,
diese Schädigung im einzelnen fesstzustellen. die die Verhältnisse kennen, werden ihm darin
Die Tatsache ist Jhnen aber allen bekannt, daß recht geben. Eine Wortentziehung hat aber
gerade Sonntags vormittags von 119.1 Uhr von meiner Seite nicht stattgefunden.
nicht allein in den Kontoren, sondern auch in L auen ss e in (zur Geschäftsordnung): Der
den hiesigen Ladengeschäften eine außerorden-.. Herr Wortführer hat nur von meiner Bescheiden-
liche Tätigkeit entwickelt wird. Der Lübecker heit profitieren können. Ein anderer hätte gans
Detaillistenverein hat in einer eingehend be- entschieden ums Wort weiter gebeten.
gründeten Eingabe die Handelskammer gebeten, E. F e h lin g (zur Geschäftsordnung): Herr
dahin zu wirken, daß man zurzeit von einer Neu- Lauenstein hat seine Ausführungen zur Sache
regelung der Sonntagsarbeit absehen möge. gemacht, nicht aber die Verweisung des Antrags
Er hat weiter angeführt, daß die Beschränkung Schwaryß an den Bürgerausschuß bekämpft.
der Verkaufszeit auf die Stunden von 7—+10 Uhr Herr Eschenburg dagegen hat gegenüber dem
für viele Ladengeschäfte, namentlich solche mit Antrag Heise ausgeführt, aus welchen Gründen
großer Landkundschaft, schwere Schädigungen er nicht an den Bürgerausschuß überwiesen we
bedeuten würden. Die Handelskammer hat sich den sollte. Das ist ein großer Unterschied.
diesor Ansicht angeschlossen, und sie ist ebenfals. , M ü h j a m: Nach den Ausführungen des
der Meinung, daß man hier in Lübeck zur z eit Herrn Eschenburg hätte ich auf das Wort vé
von einer Neuregelung der Sonntagsarbeit ab- zichten können. Ich kann mich aber jeßt im
628K