gewesen sind. Wenn in Niendorf, Reecke und gefügt werden soll: „Für die Landgemeinde
Nienhüsen ein Gemeindevorstand eingeführt und Schlutup gilt die Gemeindeordnung vom 28.
gewählt werden soll, ist das sehr weitläufig März 1906." Nach dem Exemplar, das mir
und schwierig. Ich glaube, es wird sich schwerlich vorgelegen hat, ist diese Einfügung nach dem
einer dazu finden, diesen Posten unentgeltlich zweiten Sate angegeben. Insofern sind
U. Z t! zee üss trie guetruz.n. M w. reisgenÄht
mutet werden müssen. Wir täten mit der An- des Art. 1 nicht richtig.
nahme des Senatsantrages heute den ersten Die Bürgerschaft nimmt hierauf den Antrag
Schritt, der mit den wohlerworbenen Rechten von Peckelhoff an und beschließt, in die Kom-
nicht übereinstimmte. Wir sind aber verpflichtet, mission fünf Mitglieder zu wählen und deren
sie den: Dorfschaften zu erhalten, und ich stimme Wahl in der nächsten Versammlung vorzu-
aus diesem Grunde für Kommissionsberatung. nehmen.
P rö sch- Harmsdorf: Ich kann es Herrn 17.
Feseltett v!!! [;; t) die semeiuder; Erstrectung der Geltungsdauer des vierten
sollen, mitreden wollen. Wenn wir Schlutup Nachtrages vom 2. Dezember 1903 zu dem
das Mitreden gestattet haben, warum dann esetze vom 27. Mai 1889, betreffend die
nicht dieses auch hier den Gemeinden? Dieses Einkommensteuer auf das Jahr 1910.
Zusammenwerfen mehrerer Ortschaften würde Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.
sich keiner gefallen lassen. Wollten wir z. B. 18.
here! “tf ue eu! zy»ces. Erlaß eines Nachtrages zur Stempelordnung
sie würden unsere Chaussee nicht mit unterhalten Vom 22. Dezember 1909.
wollen. Nach meiner Ansicht wird dies eine Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.
halbe Sache. Es kommt nicht allein eine Land-
gemeindeordnung in Betracht, sondern auch ; II. ;
eine Wegeordnung, die Schaffung eines Jagd- Antrag von Stelling.
bezirkes usw. Alles das muß nachgeholt werden. St ellin g: Es könnte vielleicht überflüssig
Ich erinnere Sie an eine Tatsache, die hier auch erscheinen, daß die Bürgersschaft jetzt noch zu
unbedingt mitspiell. Die Gemeinde Behlen- der Frage der Anstellung eines Hafeninspektors
dorf regte in früheren Jahren an, die fünf Stellung nimmt, weil seinerzeit von dem Präses
Dörfer sollten eine Krankenkasse bilden. Das der Handelskammer erklärt worden ist, daß die
ist damals daran gescheitert, weil die Kranken- Handelskammer sich mit der Bitte an den Senat
kassenzuschüsse nach dem Hufensstand bezahlt gewendet habe, er möge der Frage der Anstellung
werden sollten. Behlendorf hatte weniger Hufen eines Hafeninspektors näher treten. Der Be-
und viele Arbeiter, weil dort die Höfe liegen. scheid des Senats steht jedoch noch aus, und
Darum sagte Herr Ehlers damals, daß die darum ersscheint es angebracht, daß die Bürger-
Krankenkasse sich nicht rentiere. Behlendorf schaft durch möglichst einstimmige Annahme
hätte 1200 M Zuschüsse in einem Jahre zur meines Antrags dokumentiert, daß sie auch der
Krankenkasse bezahlen müssen. Wenn solche Zu. HWMeinung ist, daß die Anstellung eines Hafen-
schüsse da sind, muß man von vornherein wissen, inspektors notwendig erscheint. Für die Gewerbe-
was man zu erwarten hat, ehe man eine Land- betriebe hat man heute Gewerbeinspektoren
gemeindeordnung einführt. Wenn Herr Peckel- angestellte Auch in einer ganzen Reihe von
hoff den Wunsch hat, daß die Gemeinden selbst Großstädten und mittleren Hafenorten ist man
mitsprechen sollen und deshalb eine Kommission dazu übergegangen, Hafeninspektoren anzu-
beantragt, dürfen wir dem nicht widersprechen. stellen. Nun könnte eingewendet werden, daß
Ich bin auch für den Kommisssionsantrag. in Lübeck die Notwendigkeit nicht vorliege, weil
Kl e i n (zur tatsächlichen Berichtigung): Ich die Entwicklung des Seeschiffahrtsverkehrs nicht
habe mit meinen Ausführungen bezüglich des eine derartige sei wie in andern Städten. Ich
Art. 1 vorhin nicht recht gehabt. Es steht nämlich möchte demgegenüber darauf hinweisen, daß
in dem Geseß vom 28. März 1906, daß im wir im Jahre 1904 2548 angekommene Schiffe
Art. 1 Absatß 2 nach dem er st en Sate ein- zu verzeichnen hatten, und daß die Zahl dieser
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