. 4 1 Verhandl. d. Bürgerschaft am 27. Juni 1910.
daß
mm- darauf dringen, daß das Geseß auch aus- Reden zu halten und auszusprechen, daß das
tatt- geführt wird. Reichsvereinsgeseß hier falsch oder überhaupt
‘der, E. F e h lin g: Ich finde es für begreiflich nicht angewendet werde. Aus welchen Gründen
Es und berechtigt, daß die Herren von der äußersten sie die Beschwerde unterlassen haben, ob viel-
des Linken wünschen, daß der Senat Stellung leicht mit Rücksicht auf die Öffentlichkeit der
itag, nehme zu der Frage, ob und wieweit im einzel- Debatte, darüber habe ich mir keine Gedanken
jatte nen Falle die öffentlichen Plätze vor dem Burg- zu machen. Im übrigen glaube ich, daß wir
ienst und Mühlentor für Volksversammlungen ab- den Antrag ganz gut an den Bürgerausschuß
vom gegeben werden können. Ich verstehe nur überweisen können. (Widerspruch.) Warum
den nicht, warum die Herren nicht das einfache soll man nicht aus dem, wie gefaßt, unbrauch-
be- Verfahren gewählt haben, sich gegen den Be- baren Antrag im Bürgerausschuß durch die
Fest- scheid des Polizeiamtes beim Senat zu be- HMitarbeit derbürgerlichen Elemente einen brauch-
chen schweren. Dann würden sie längst in der Lagje baren Kern herausschälen ?
| gewesen sein, zu erfahren, welche Stellung Die Bürgerschaft lehnt es hierauf ab, den
"git der Senat hat. Solange sie diesen ihnen Antrag an den Bürgerausschuß zu verweisen.
hat, offenstehenden Weg nicht gegangen sind, haben
s sie jedenfalls nicht die Berechtigung, hier große Schluß der; Versammlung 10 Uhr. ü .. .
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Druck und Verlag von H. G. Rahtgens, Lübeck. hj]
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