1 T Verhandl. d. Bürgerschaft am 23. Mai 1910.
immer derselbe Ausdruck gewählt werden muß. begründet.isst, ist es außerordentlich bederntlich,
Hier finden sich aber zwei verschiedene Aus- das Wort ,Wege“" ohne weiteres durch das
drücke, die nach meiner Meinung denselben Wort „Straße“ zu erseszen. Wenn wir diesen
Gegenstand bezeichnen. Ersatz vornehmen, tun wir das bewußt aus dem
Senator Dr. St o o s s: Ich glaube, daß Gedanken heraus, daß es nunmehr Straßen
Herr Schulmerich recht hat mit seiner Kritik. sein sollen, wie sie in dem Straßengesetz für die
Es wird in Ziffer 2 besser „Wege oder Wege- Stadt und die Vorstädte begrifflich festgesett
teile" heißen. Es ist diese Vorschrist auas dem haben. Das ist meines Erachtens bedentlich
Gesetz für die Stadt übernommen, wo von und gefährlich. Daher würde ich lieber den
Straßen und Straßenteilen die Rede ist, für die Schönheitsfehler, den Herr Schulmerich gerügt
durch Beschluß des Senates und des Bürger- hat, im Geset bestehen lassen, als mich zu der
ausschusses die Bauweise vorgeschlagen werden Konsequenz entschließen, ohne weiteres in allen
kann. Ich wäre dankbar, wenn ein Antrag Bestimmungen des Gesetzes das Wort „Wege“
gestellt würde, die Worte „Straße oder Strazen- in das Wort „Straße“ zu ändern.
teile“ durch „Wege oder Wegeteile“ zu ersetzen. Dr. B e n d a: Ich möchte mich den Aus-
S < ul m e ri <: Ich habe doch Bedenken. führungen des Herrn Dr. Görtz durchaus an-
Wenn Sie den Vertrag ansehen, finden Sie schließzen. Ich halte es für bedenklich, wenn
SSG E S N RSR
Gesetz festgelegt werden sollen, steht „Straßen“. ein Gesetz über die Straßen in der Stadt und
Senator Dr. St o o s 3: Das halte ich fir den Vorsstädten. Und wenn wir nun in dieser
ganz unbedenklich, denn an sich ist zwischen HVorlage das Wort „Wege“ durch ,„„Straßen“
Wegen und Straßen schließlich kein begriffliche. ersetzen, könnte die Auffassung entstehen, es
Unterschied. Aber es ist in der Tat nur zweck- solle auch hier der Begriff „Straße“ in demselben
mäßig, daß, wenn man ein Gefsetz erläßt, die- Sinne gemeint sein wie in dem städtischen
selbe Sache auch stets mit demselben Worte Straßengesetz, das für jede anbaufähige Straße
bezeichnet wird. | das Vorhandensein von Sielen und Gasleitung
S c< ul m e ri