. Verhandl. d. Bürgerschaft am 23. Mai 1910.
wie man es wünschen möchte, und daß es darum geit darauf verzichten, Terrains, die erker-
besser wäre, hierfür ein besonderes Gesetk, ein worben hat, auch zu übernehmen, und er kann
Wohnungspflegegeseß, zu erlassen. Ich möchte sie an den Staat zurückgeben. Andererseits hat
deshalb den Senat bitten, daß er uns möglicht. der Staat nicht das Recht für sich, das Gelände
bald eine Vorlage entgegenbringt, in der auc zurückzufordern, wenn der Unternehmer es
für diese Ansiedlung ein Wohnungspflegegesesß nicht bebauen will. Nach meinem Dafürhalten
erlassen wird, und zwar mit etwas strengeren hätte der Staat sich irgendwie das Recht geben
Vorschriften als sie für die Stadt Lübeck gelten, lassen müssen, dieses Terrain zurückzufordern,
denn bei diesem Wohnungspflegegeseß haben wir wenn Herr Torkuhl es nicht bebauen will, damit
das Mindestmaß über den Luftraum für die einn wirklich unser Zweck erreicht wird, dort billige
zelne Wohnung festgeseßt in Rücksicht auf die. und gesunde Wohnungen zu errichten. Es ist
alten Wohnungen, die noch in der inneren Stadt auch keine Bedingung vorgesehen, daß der Herr
bestehen. Das würde dort wegfallen, und es verhindert wird, die Bauten, die er dort errichtet
stände deshalb dem nichts entgegen, daß viel hat, später an Jndustriegesellschaften, die dort
bessere und schärfere Bestimmungen in diesses ihre Ansiedlung haben, weiter zu verkaufen.
Wohnungspflegegeseß hineingearbeitet würden. Nach meinem Erachten hätte auch ein solcher
Jedenfalls müßte man verlangen, daß über kurz Passus irgendwie in den Vertrag hineingearbeitet
oder lang, wenn für das Gebiet ein besonderes. werden müssen, damit die Grundstücke, die er
Gesetz nicht erlassen wird, unser Wohnungs- dort errichtet hat, nicht in die Hände der Hoch-
pflegegeseß auch auf diese Kolonie ausgedehnt dofengessellschaft oder ähnlicher Gesellschaften ge-
wird. Geschieht das nicht, wird in keiner Weise raten. Es wird mir allerdings darauf erwidert
Fürsorge getroffen, daß diese Kolonie wirklich werden, hier sei es nicht wie bei der Kolonie
so bewohnt wird, wie wir es gern alle wünschen auf dem Hochofenwerk. Das Hochofenwerk sei
möchten, so daß dort vielleicht das Einlogiereer nicht Besiterin des Grund und Bodens und
wesen und ähnliches auch um sich greiktt und damit Eigentümerin der ganzen Kolonie, so daß
die Zwecke, die durch diese Ordnung erlangt. sie deshalb z. B. Hausierern den Zutritt nicht
werden sollen, nicht erfüllt werden. Ich bedaure verbieten könne. Wenn ich das auch zugebe,
aber auch, daß durch den Vertrag, der mit dem o meine ich doch, daß der Besitz der Arbeiter-
Bauunternehmer Torkuhl geschlossen worden wohnungen in den Händen dieser Industrie-
ist, beinahe, soweit ich es nach dem Augenmaß gesellschaft zu sehr vielen unsozialen Folgen
schäßen kann, ?/; oder noch mehr dieser neuen HVeranlassung geben kann. Der Staat hätte
Kolonie in die Hand eines einzelnen Herrm meines Erachtens dafür Sorge tragen müssen,
gekommen ist. Vor allem bedaure ich, daß dureh daß die Hochofengesellschaft nicht Besitzerin
keine einzige Bestimmung in diesem Vertrag werden kann. Wenn diese Häuser in den Besit
der Herr gezwungen werden kann, das von ihm einer solchen Gessellschaft kommen, wird immer
erworbene Terrain auch wirklich zu bebauen. zugleich die Bedingung in den Vertrag hinein-
Es steht nichts davon in dem Vertrage. Er kann, geschrieben, daß mit dem Aufhören des Arbeits-
wenn es ihm aus spekulativen oder ähnlichen vertrages auch der Wohnungsvertrag aufhört.
Gründen praktisch erscheint, den Baugrund, den Aluch hiergegen hätte Vorsorge getroffen werden
er erworben hat, vollkommen brach liegen lassen, müssen.
und der Staat kann ihn nicht zwingen, dort Dann hätte ich noch als leßtes zu bemerken,
Wohnungen zu errichten. Findet also ein daß sich leider in dem Vertrage der lübeckische
größerer Arbeiterzuzug nach Lübeck und dem Staat die sogenannte Streikklausel zu seinen
Industriegelände statt, kann der Staat nicht, vie. Gunsten ausbedingt. Es heißt dort, daß die
er es müßte, diesen Herrn zwingen, dort Woh- Einhaltung der Bauzeit der Straßen nicht ver-
nungen zu errichten. Es können also auch dort langt werden kann, wenn während derselben
durch eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen die Arbeit durch Streik, Aussperrung oder höhere
die Mieten besonders gesteigert werden, unuanm Gewalt unterbrochen wird. Der Staat begibt
der Bauunternehmer oder sein Rechtsnachfolger ich damit von vornherein des Rechtes, mit dem
kann diese Nachfrage in seinem Interesse be- Privatunternehmer dieser Straßenbauten einen
sonders ausnutzen. Ich bedaure das um so mehr, Vertrag zu schließen, in dem er verlangt, daß
als dem Herrn Bauunternehmer die Möglichkeit die Streikklausel nicht für ihn zur Geltung
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