-- 345 Verhandl. d. Bürgerschaft am 10. Mai 1910.
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Seiten gesagt worden, es sei sehr schwer zu Steuer zu. hoch wird, ihre Grundstücke zu dem
unterscheiden, wo das Gewerbe aufhört und die Schätzungspreise zu realisieren. Ich bin daher
Industrie. anfängt. Ich bin der Meinung, daß der Meinung, daß man in dieser Beziehung der
dies in der Praxis nicht so schwer zu unterscheiden KFajssung des Bürgerausschusses folgen sollte._
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Bericht genaue Ziffern, wie hoch die Ermäßin von dem allgemeinen Steuersat nicht weiter
gungen bei den JIndustriegrundstücken sich auszudehnen, als der Bürgerausschuß es bean-
stellen werden. Warum sollte das nicht auch in tragt und der Senat angenommen und wie Herr
Zukunft auseinandergehalten werden können? Thiel Ihnen in seinem Antrage entgegengebracht
Ich glaube, daß in der Praxis die Schwierigkeiten hat. Sobald Sie die großen Gärtnereien alle
nicht vorhanden sind, die hier ausgesprochen in gleicher Weise behandeln wollen wie die so-
wurden. genannten Krautgärtner, und wenn Sie das
In s 3 habe ich aber im zweiten Absatß eine ganze Handwerk mit dem geringeren Steuersatz
Ungenauigkeit entdeckt, indem dort in dem dùbelegen wollen, hat tatsächlich das ganze Gesetz
Antrage des Bürgerausschusses von Grundstü>clen wenig Bedeutung mehr. Dann lassen Sie es
gesprochen wird,. die au s s chli eß lich zu ruhig bei dem bisherigen Geseß der Besteuerung
Fabrik- oder Industriezwecken oder als Lager- nach dem Nuyungswert. (Sehr richtig.) Es ist
plätze zu Zwecken des Handels oder der Industie gestern von Herrn Reimpell und heute von Herrn
benutzt werden. Diese Fassung könnte dahin Schwabroch mit Recht klargelegt, daß die Indu-
führen, daß. die Auslegung des Begriffs zu |\trie sachlich eine Begünstigung erfahren darf,
Fabrik- und Jndustriezwecken zu Meinungs- vor allen Dingen aus dem Grunde, weil indu-
verschiedenheiten Anlaß gibt. Es . könnten strielle Unternehmungen genötigt sind, von
möglicherweise Arbeiterkolonien als zu Industriee vornherein große : Gelände in Anspruch zu
zwecken erforderlich gerechnet werden oder ume nehmen, wenn sieldiese vielleicht auch erst bei
gekehrt könnte man zu der Anjicht kommen, der künftigen Erweiterung ausnutzen können.
ein Fabrikgrundsstück,, auf dem lediglich, en Überhaupt ist die Ausnutzung dieser großen
Portier wohnt, würde nicht ausschließlienc zu cdJIyndustriegelände nicht annähernd so intensiv
Fabrikzwecken benutzt. Deshalb muß dieser wie bei kleinen Betrieben. Dazu kommt, daß
Absatz geändert werden, und ich habe dem Herrn die Verkäuflichkeit eines großen Industriege-
Wortführer auch schon einen entsprechenden ländes natürlich schwerer ist als bei einem Ge-
Antrag überreicht. Er. lautet: bäude, das für einen Handwerksbetrieb benutt
Für Grundstücke, s o w ei t s i e ausschließ- wird und gewöhnlich zugleich auch Wohnungs-
lich zu Fabrik- oder Industriezweckten oder zwecken dient. Diese Gründe sprechen dafür,
als Lagerplätze zu Zwecken des Handels oder die Industrie zu begünstigen. Wenn Sie das
der Industrie benußt werden, beträüt der aber allgemein auf das Gewerbe ausdehnen,
. Steuersatz 2,5 vom Tausend. würde der Erfolg erzielt werden, daß sich die
Damit wird genügend ausgedrückt, daß die Grundstücke vielfach nach dem neuen Gesetz
Wohngebäude, die auf solchen Grundstücken bessser stehen würden als nach dem jeßigen. Das
stehen, mit der vollen Steuer von 3,80 vom kann aber nicht die Meinung sein. Es handelt
Tausend belastet werden, was ich für berechtigt ich um ein Finanzgeseßy, daß unserm Staate
halte. höhere Einnahmen bringen soll. Nun hat Herr
Was schließlich die Eingabe der Gärtner an- Schwabroch überzeugend dargelegt, daß es
langt, so stehe ich auf dem Standpunkt, daß die unendliche Schwierigkeiten machen würde, wenn
Fassung des Bürgerausschusses. hier die richtige man dem Antrage des Herrn Dühring folgte,
ist. Die Krautgärtner haben es nicht leicht, auas daßalle gewerblichen Zwecken dienenden Grund-
ihren Grundstücken den Erwerb für ihre Familie stücke den Industrie- und Fabrikgrundsstücken
herauszuziehen, und es ist ihnen die Vergünstiz gleich behandelt würden. Herr Schwabroch hat
gung gewiß zu gönnen. Dagegen halte ich fir gesagt, daß die Fassung ? des Senatsantrages,
die Handelsgärtnereien eine solche Vergünstigqung wonach für Grundstücke, die a u s s< li e ß lich