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redner hat sich zu der Vatersschaft der Rechts- daß die Sorge für die Person des Kindes, um
auskunftstelle bekannt. Wenn er das nicht ge- mit den Worten des Bürgerlichen Gesetbuches
tan hätte, würden die Herren Zuhörer aus zu reden, dem Vater in diesem Falle entzogen
seinen Ausführungen dieses zärtliche Verwandt- worden ist, und zwar durch eine Instanz, gegen
schaftsverhältnis zwischen ihm und der Rechts- deren Entscheidung es keine Beschwerde gibt,
auskunftstelle wohl nicht haben entnehmen nämlich durch die natürliche, lebendige Ent-
können. Ich habe mehr den Eindruck gehabt, wicklung der Dinge. (Sehr richtig.)
daß Herr Dr. Wittern nicht als Vater, sondern Die weitere Beratung wird nunmehr auf
als Totengräber dieser Einrichtung gesprochen nachmittags 6 Uhr vertagt.
hat. Ich will im Bilde bleiben. Ich glaube, Schluß der Sitzung 2 Uhr.
Druck und Verlag von H. G. Rahtgens, Lübeck.
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