Full text: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1910 (52)

M. z - Man macht sich die Mühe und geht der Sache nicht mehr angestellt werden, weil die Neu- auf den Grund, erfährt aber weiter nichts. ordnung der Dinge, wie sie in der den Beamten- Burw ick: Ich kann nicht begreifen, daß besoldungsetat betreffenden Vorlage vorge- gerade ein Maurermeister wie Herr Stender be- schtagen ist, die Neuanstellung von Bureau- streitet, daß hier schlechte Wohnungen vorhanden gehilfen mit Pensionsberechtigung nicht mehr sind. Wenn das ein anderer gesagt hätte, hätte zuläßt. Es liegt also kein Anlaß vor, jetzt noch ich es mir gefallen lassen, denn es würde sich pensionsberechtigte Hilfsarbeiter anzustellen. Jm um einen Mann handeln, der die Sache nicht übrigen ist das Zahlenverhältnis zwischen den kennt. Die meisten kleinen Wohnungen, in Bureaugehilfen mit und solchen ohne Pensions- denen es manchmal ganz ungeheuerlich aussieht, berechtigung durchaus kein besonders ungünstiges. sind dem Laien auch bekannt. Da nübtt kein Ganz unrichtig ist die Annahme des Herrn Vor- Lüften und Reinmachen. Das sollte Herr redners, daß die Hilfsarbeiter, welche keine Pen- Stender doch wissen (Huruf: Das hat er gar sionsberechtigung besißen, ihre Schuldigkeit in nicht bestritten), es wird hauptsächlich auf die geringerem Grade täten als die pensionsberech- Gänge, z. B. auf den Drei-Tonnen-Gang, ver- tigten. wiesen. Das sind gar keine menschliche Woh- B ö b s: Ich möchte bei dieser Gelegenheit nungen, die Sie da haben. Wenn da Abhilfe die Baupolizei bitten, beim Bauamt darauf hin- geschaffen werden könnte, wäre es wirklich am zuwirken, daß, wenn Neuheiten im Bauamt Platze. eingeführt werden, die sich bewähren, dann auch Der Antrag. Stelling auf Streichung der der Baupolizei Anzeige davon gemacht wird, 840 . wird hierauf abgelehnt und der Senats- damit diese Beamten sich davon überzeugen. Es antrag unverändert angenommen. liegt doch nahe, daß, wenn solche Neuheiten sich :. bewähren, sie dann auch von Privatleuten aus- II. B aupoolize i. geführt werden. Wenn man dann aber mit Dr. B e n d a: Bei der für den Brandinspektor einem Baugesuch kommt, sollte einem, ich will für nebenamtliche baupolizeiliche Tätigkeit vor- mich nicht zu scharf ausdrücken, nicht erwidert gesehenen Vergütung von 500 .1 handelt es sich werden: Das kennen wir gar nicht, und deshalb um eine Position, welche voraussichtlich nicht wird es nicht genehmigt. Das ist mir passiert. zur Auszahlung kommen wird, weil, wie dem Es handelte sich um eine massive Deckenkon- Bürgerausschuß von seiner Beamtenkommisssion struktion. Jm Zuchthause war Jie über ein Jahr mitgeteilt wurde, in dem neuen Beamtenetat lang fertig, und als meine Sache eingereicht eine andere Regulierung des Gehaltes vorge- wurde, wurde erklärt, das kenne man nicht, und sehen ist. Der Senat hat aber Recht, wenn er so etwas sei nicht statthaft. Wenn das Bauamt hervorhebt, daß das noch nicht fesststeht, da ja solche Sachen ausführt, müßte auch dem Polizei- der neue Beamtenbesoldungsetat noch nicht Ge- amt Mitteilung davon gemacht werden, damit set ist. Deshalb wird einstweilen die Position die Beamten der Baupolizei sich davon über- beizubehalten sein. Ich bitte Sie daher, in zeugen könnten. diesem Punkt dem Bürgerausschuß nicht zu Die Position des Art. 21, III, Baupolizei, unter folgen, sondern die Sache so zu lassen, wie der I, Gehalte: Brandinspektor fürnebenamtliche bau- Senat vorschlägt. polizeiliche Tätigkeit 500 .16, wird hierauf in der Stelling: Unter 2 ist für sonstige Hilfs- Fassung des Senatsantrages angenommen. arbeiter die große Summe von 4380 .1 ein- gestellt, während für den Bureaugehilfen mit IV. Fluß- und Haf enpolize i. Pensionsberechtigung nur 1800 .1& eingesetzt sind. Sch i em a n n: Gestatten Sie mir nur eine Ich möchte mir die Anfrage erlauben, ob es kurze Bemerkung. Ich wollte darauf aufmerk- nicht zweckmäßiger .ist, einen Bureaugehilfen sam machen, daß nach meiner Ansicht die Hafen- mit Pensionsberechtigung mehr anzustellen, die und Revierordnung vom 17. August 1904 be- Zahl der sonstigen Hilfsarbeiter aber zu be- züglich der Verantwortlichkeit bei Schleppzügen schränken. Ich glaube, daß das Arbeiten dann der Revision bedarf. Es ist nicht klar ersichtlich, auch zweifellos ein besseres sein wird. Ich gebe wer die haftbare Verantwortung trägt, der zu, daß ich in dieser Sache wenig Kenntnis habe Kahnführer oder der Schlepperführer. Dafür und möchte darum um Auskunft darüber bitten. müssen zweifellose Bestimmungen getroffen Senator Dr. N e um a n n: Bureaugehilfen werden, wenn sie noch nicht vorhanden sein mit Pensionsberechtiqung werden künftig gar sollten. Es wird im Gesetz auf die Bestimmung PPI:
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