. BVerhandl. d. Bürgerschaft am 6. Januar 1908.
haft nehmen. Ich bin Mitglied der Vorsteherscha ft daber auch Zahlungen oder Gratifikationen an Be-
vom Krankenhause und werde bei der nächsten Ver. amte des Polizeiamts für besondere Leistungen,
sammlung, insbesondere die geistlichen Herren, die ferner in groß-m Umfange Unterstüßzungen an
Mitglieder sind, fragen müssen, ob es eigentlich an. Polizeibeamte in Krankheitsfällen, auch manche sach-
gängig ist, daß wir als Vorssteherschaft des Kranken- liche Ausgaben. Es sind aber niemals daraus
hauses Gelder mit verwenden dürfen, die rechtlicher. Stipendien.Zahlungen für Studierende geleistet.
weise meiner Auffassung nach nicht aufgebracht wor. Das ist eine Behauptung der Presse, die vollständig
den sind. Das ist für mich der brennende Punkt unrichtig ist. Auch die Meinung, als ob bei Festen
bei der ganzen Besprechung, und ich muß erwarten, der Schutzmannschaft generell aus dieser Kasse alle
daß gerade über diese Sachen vom Senatstisch eine Unkosten gedeckt seien, ist vollständig unrichtig. In
klipp und klare Antwort gegeben wird. Im übrigen einem einzelnen Falle ist vor einer Reihe von
will ich auf die Sache einstweilen nicht eingehen. Jahren ein Defizit gedeckt worden, das bei einer
Aber ich behalte mir jedenfalls vor, wenn die Sache solchen Festlichkeit entstanden war, und zwar im
nicht erschöpfend genug klargestellt wird, bei der Betrage von / 101. Die Kasse und ihre Ver-
Budgetberatung oder sonstwie darauf zurückzukommen. wendung als Dispositionsfonds des Polizeiamts
Durch irgendwelchen Schlußantrag kann man der. reicht fast fünfzig Jahre zurück. Ich gebe zu, daß
artige Sachen nicht aus der Welt schaffen. manche Zahlungen daraus bestritten sein mögen,
Senator Dr. Esch en burg : Die Erörterungen die besser aus anderen Fonds bestritten wären, aber
über die Verhältnisse der Separatkasse des Polizei. niemals für private Zwecke eines einzelnen, niemals.
amts haben in der Bevölkerung eine viel größere Nun hat das Peolizeiamt bereits darauf hin-
Erregung hervorgerufen, als nach Lage der Sache gewiesen, und das hat der Senat als richtig
eigentlich gerechtfertigt ist. Das ist wesentlich zurüd. gdanerkannt, daß es zweckmäßig sei, die Verhältnisse
zuführen auf eine Reihe von tendenziös gefärbten dieser Kasse einer Reorganisation zu unterziehen.
Preßartikeln, die namenllich in auswärtigen Zeitungen Das Vorhandensein des Dispositionsfonds wurde in
gestanden haben. Diese Artikel wenden sich in der früheren Jahren als ein besonderer Vorzug des
f trp:jeche keineswegs gegen das Bestehen dieser Polizeiamts gerühmt. Seit geraumer Zeit, und
asse selbst, denn derartige Kassen bestehen bekannt. namentlich auch von dem jetzigen Dirigenten und
lich ohne Ausnahme in fast allen größeren Städten. von seinem Vorgänger, ist das Vorhandensein des
(Wisssell: Hört, hört!) Sie bemängeln hauptsächlich, Fonds vielmehr als eine große Unbequemlichkeit
daß Verwendungen aus dieser Kasse stattgefunden empfunden worden. Es sind die Zahlungen aus
haben, die nicht stattfinden durften. In dieser Be-. dem Fonds soweit wie irgend möglich eingeschränkt,
ziehung sind allerdings in der Presse die ungeheuer es sind Gratifikationen aus ihm seit mehreren
lichsten Übertreibungen vorgebracht, ja es sind zum Jahren nicht mehr gegeben, Unterstützungen an Be-
Teil vollständig unwahre Tatsachen behauptet worden. amtlte, namentlich seitdem die Beamtenunterstützungs.
Uber den Sachverhalt hat der Senat sich ver. kasse besteht, ebenso wenig bezahlt worden. Das
anlaßt gesehen, der Bürgerschaft in Kürze eine Mite Polizeiamt geht daher mit der Absicht um, die ganze
teilung zu machen, die am 2. Dezember von mir Kasse zu reorganisieren, wobei es der Erwägung
hier verlesen worden ist. Aus dieser Mitteilung vorbehalten bleiben kann, ob das Kapital überhaupt
geht hervor, daß die Kasse, die Herr Pape nannte, abzustoßen ist oder nicht. Der Herr Vorredner
schon seit einem halben Jahrhundert besteht. In. hat es ausdrücklich als einen Mangel bezeichnet,
zwischen angestellte weitere Nachforschungen haben daß keine öffentliche Abrechnung abgelegt wird.
ergeben, daß die Kasse noch weit älter ist und ver Auch das kann erwogen werden. Ich kann nur
mutlich auf den Anfang des vorigen Jahrhunderts wiederholen, was der Senat schon erklärt hat, daß
zurückgesührt werden kann. Jun diese Kasse sind er seinerseits darauf halten wird, daß ein Zustand
Abgaben geflossen, die nicht erst neuerdings eingeführt geschaffen werde, der den Gesetzen und der be-
sind, sondern schon seit alter Zeit von der Sitten. stehenden Ordnung in jeder Beziehung entspricht.
polizei erhoben worden sind. Aus diesen Abgaben Bre cht: Ich möchte zunächst der Überzeugung
haben sich allmählich Überjchüsse angesammelt, so daß Ausdruck geben, die gewiß allgemein geteilt wird,
das Kapital der Kasse jetzt ungefähr / 27 000 beträüt. daß es die Pflicht eines jeden von uns ist, bei der
Es gilt seit Jahrzehnten als eine Art Disposition. weiteren Diskussion über diese Angelegenheit alles
fonds des Polizeiamts. Aus diesem Dispositions. zu vermeiden, was der Skandalsucht dienen könnte,
fonds sind, wie der Senat auch erklärt hat, eine und daß in die Verhandlung nicht neue unbewiesene
ganze Reihe von Zahlungen bestritten, zunächst HBehauptungen hineingetragen werden, die von Außen-
Zahlungen an Beamte der Sittenpolizei selbst, dann |tehenden ausgenutzt werden können. Ich glaube,