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II. Angekauft wurden. daß über die Zeit der neuen Versammlung, wenn
Nobili, Decapodes et Stomatopodes de la merrouge. eine Vertagung beschlossen ist, mit dem ständigen
Schmiedekuecht, Hymenühtacer e é Senatskommissar eine Verständigung stattfinden muß;
Seit, Großschmetterlinge der Erde. Abt. Exot. denn Urt ar Fr Bufefzyt gagtet 1 fire jeqtes
pr Lottes se Medättssrt: ...; Wortführer mit dem für die Verhandlungen
giegler, ports, hren 1. . Teil. ti! z: Girgeeheft bestellten Senatskommisssar sich
Vs:! grüsse] Veranlassung, nochmals auf diese Frage zurück
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' “ Fortfepuugen b oui: hat hier der stue Senatskommissar s H soteruver
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ci che Jahrbücher. gen des Tierreichs. möglich mit Einwilligung der Senatskommissare“.
Zoologischer Anzeiger. jg ZF F141 s trek ruztn. (the: 11
hihliothecs Zoologiea. von dem Wortführer widersprochen worden. Zunächst
oslegicat . scon J 48.1206; erwähnt, wie schon in dem Aufsaß der Nr. 29
Martini und Chemnitz: Konchylien-Kabinett. richtig bemerkt ist, die Verfassung überhaupt nichts
; i von einer Vertagung. Hierüber hat also die Bürger-
Uechrichtblattderdeutscheu walakozöhlogischenGefelchaft. schaft allein durch ihre Geschäftsordnung zu be-
Zeitichrift für wissenschaftliche Insektenbiolo gie. FIL; te ces tt. rfchutz. g !!:
Fqtiedtueht loc.: Käfer schaft wird, soweit sie nicht im vorstehenden fest-
tg ! E f gestellt worden, durch eine von der Bürgerschaft zu
ttt. Ve Cisct üter Eiitéßaß. fefehliejerhe Geschäftsordnung geregelt.“ Letztere
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Stettiner entomologische Zeitschrift. P:! J4UY die Sstu g wenn Fr Hertapung ver
auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungs-
Kann die Bürgerschaft sich vertagen? gegenstände noch nicht erledigt sind, kann e y';
In Nr. 29 dieser Bläiter - findet sich ein kurzer wg ron [tz Autresentz. besütwfen. tze
Aufsatz über die Frage „Kann die Bürgerschaft sich Beschlusse die Zustimmung der Senatskommissare
vertagen ? Wie nicht anders zu erwarten war, erforderlich sei. Demnach kaun die Bürgerschast
wird die Zulässigkeit der Vertagung von dem Ver- zweifellos zu jeder Heit ihre Sitzung vertagen ohne
fasser anerkannt, aber der in dem Aufsatz vorkommende Zustimmung und selbst im Widerspruch mit den
Sas, daß wegen Beschlußunfähigkeit auch eine Ver- Senatskommissaren. G ;. Ä gpz:
tagung nicht beschlossen werden könne, ist unrichtig. . Wohlgemerkt handelt es sich in dem bisherigen
Merkwürdigerweise wird der hierfür in Betracht lediglich um die generelle Vertagung der
kommende Paragraph der Geschäftsordnung von dem Sitzung überhaupt. Ganz W
Verfasser sogar selbst unter den Stellen angeführt, Frage zu beantworten, und beides muß streng aus-
an denen in der Geschäftsordnung von der Vertagung einandergehalten „werden, ob die Bürgerschaft auch
die Rede ist. Paragraph. 11 lautet nämlich: „Die unter Fortseyzung ihrer Verhandlungen einen einzelnen
Feststellung des Protokolls sowie eine Vertagung Gegenstand von der Tagesordnung absezen oder die
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Tb der Verfasser der Ansicht ist, daß die Ver- bei Senatsanträgen allerdings der , der
tagung von der Bürgerschaft nur im Einvernehmen Senatskommissare; denn § 24 der Geschäftsordnung
init den Senatskommissaren beschlossen werden kann lautet: „Eine Abänderung der aufgestellten Tages.
oder nicht, geht aus dem Aufsay nicht deutlich ordnung ist, soweit sie Anträge des Senats betrifft,
hervor. Zweifellos richtig ist dagegen seine Ansicht, nur mit Zustimmung der Kommissare des Senats