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Noch deutlicher spricht sich van der Borght, der Berufung auf die + ganz andersartige – Steuer
frühere Handelskammersyndikus und jetzige Präsident in Preußen. Es müßte nachgewiesen werden, daß
des Naiserlich.statistisschen Amtes in Berlin aus es in der Tat das Staatswohl verlangt, daß die
(Handel und Handelspolitik, S. 376 ff.) : Warenhäuser in Lübeck durch eine Prohibitivssteuer
„Eine staatliche Umfsatzsteuer würde dem in ihrer Entwicklung verkümmert, wenn nicht ver:
Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungs- nichtet werden sollen. Diesen Beweis hat der
fähigkeit direkt widersprechen und in Preußen Steuergesetßgeber mit keinem Worte angetreten. Es
mit den Grundlagen des jetzigen staatlichen ist deshalb anzunehmen, daß ihm derartige Gründe
Steuersystems ganz unvereinbar sein. Der Um- nicht zur Verfügung stehen. Andernfalls wäre es
sat ist kein Kriterium der steuerlichen Leistungs- ein leichtes, aus den neueren Schriften des Detail-
fähigkeit, sondern nur das daraus fließende handels selb st (vgl. z. B. „Deutsche Konfektion“
Einkommen.“ vom 7. Juni 1908) nachzuweisen, daß die Detaillisten
Wenn man vielmehr die Frage der Leistungs-. aus ihren eigenen Reihen heraus erkennen, daß auch
fähigkeit hätte aufwerfen wollen, dann hätte man das Warenhaus nur ein gleichberechtigtes Glied in
prüfen müssen, ob die steuerliche finanzielle Leistungs- der Kette aller Detailgeschäfte bildet, dem in mancher
fähigkeit der Warenhäuser gerade in bezug auf den Beziehung ein Verdienst und eine Verbesserung des
Umsatz besonders groß sei, d. h. ob das Einkommen Detailhandels zuzuerkennen ist. Auch der große
einen besonders großen Prozentsaß des Umsages Verband der deutschen Textildetailgeschäfte erklärt
darstell. Wer aber die Geschäftsorganisation der sich grundsätzlich gegen Warenhaussteuern.
Warenhäuser kennt, weiß, daß das Gegenteil der Wenn das schon von den direkten Konkurrenten
Fall ist. So hat die amtliche Statistik in Preußen geschieht, dann erübrigt es sich wohl, besonders zu
ergeben, daß durchschnittlich der steuerpflichtige Ertrag betonen, daß auch alle anderen Stände, besonders die
der Warenhäuser etwas über 5 % des Unfayes minderbemittelten Klassen, nur ein Interesse an
beträgt, der Reinertrag aber kaum 3 4 des Umsages. billiger Warenlieferung haben, wie es die Waren-
Und da will man eine Sondersteuer neben der all- häuser durch direkten Fabrikbezug und Herabsetzung
gemeinen Gewerbesteuer bis zu 2 & des Unmsatzes der Geschäftsspesen erstreben. Das allein sind die
erheben. Das ist eine direkte Prohibitivsteuer, die ctharakteristischen Merkmale . der Warenhäuser, die
durchaus den Grundsätzen der Reichsverfasung, der wahrlich keine steuerpolitischen Repressalien verdienen.
Gewerbefreiheit und Gewerbegleichheit widerspricht. Wenn auch hiermit nicht im entferntesten alle
Man bedenke einmal, zu welchen Konsequenzen das Gründe gegen die Warenhaussteuer in Lübeck erschöpft
führt. Die allgemeine Gewerbesteuer in Lübeck soll worden sind, so darf man doch nach dieser Dar-
nur 1 z % des jährlichen Ertrags erheben, während s stellung erwarten, daß sowohl der Senat wie die
man mit der Warenhaussteuer gleichberechtigte una Steuerbehörde, insbesondere aber der Bürgerausschuß
gleich anständig arbeitende Staatsbürger mit etwa in eine ernste und gerechte nochmalige Prüfung
50 % des Reinertrags belasten will. Womit will dieses Steuerentwurfes eintreten werden, die hof-
man eine solche gewaltsame steuerpolitische Gewerbe- fentlich zu einer Beseitigung des Planes führen
politik vor dem Staatsgrundgesez der Gewerbe- wird. 1198.
gleichheit verantworten können? Hum mindesten gilt
es also, in die Steuervorlage in Lübeck einen Para- Die Verbindung der inneren Stadt mit
graphen ähnlich dem § 5 des preußischen Waren-
haussteuergeseßes einzusegen, der die Steuergrenze der Vorstadt St. Lorenz.
in ein gewisses Verhältnis zum Ertrag des Betriebes r
seßt, etwa so, daß die Warenhaussteuer, wenn die Eine Versammlung des Vereins Innere Stadt hat
allgemeine Gewerbesteuer 1 !)) % des Ertrages aus- sich kürzlich mit der Frage der Schaffung einer Straßen-
macht, 10 4 des Ertrages nicht übersteigen darf. verbindung zwischen der inneren Stadt und dem
Aus allem Ausgeführten aber sollte der weitere nördlichen Teile der Vorstadt St. Lorenz beschäftigt
Schluß nicht zweifelhaft sein, daß eine Warenhaus. und sich für die Herstelung einer Verbindung
steuer nach den Erfahrungen in andern Bundes- zwischen der Beckergrube und der Marienstraße aus-
staaten überhaupt nicht mehr ein Mittel moderner gesprochen. Einer uns zur Verfügung gestellten, dies
Steuerpolitik sein sollte. Um eine Steuerpolitik, Projekt behandelnden Drucksache entnehmen wir
die derartig die Grundpfeiler eines Staatswesens der folgendes. .
Gerechtigkeit erschüttert, vertreten zu können, bedürfte Zur Rechtfertigung der neuen Verbindung weist
es wahrlich andrer Rechtfertigungsgründe, als ledig- der Verein auf die starke Zunahme der Bevölkerung
lich die, dazu innerlich völlig unberechtigte, in St. Lorenz-Nord hin, die in fünf Jahren von