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oder da eine Erweiterung wünschenswert und möglich Dies gewiß zulässige Verfahren setzt aber in
ist, so wird es auch nicht an den Mitteln, sei es jedem einzelnen Falle die Zustimmung des ständigen
an Zeit oder an Geld, fehlen, wenn diese Forderung Senatskommissars über Tag und Stunde der fort.
ausreichend begründet wird. zuseßenden Verhandlung voraus, weil nach Art. 41
Eins aber ist dringend notwendig: daß die Schule der Verfassung Kommissare des Senats bei den
endlich die unumgänglich notwendige materielle HBürgerschaftsberatungen gegenwärtig sein müssen und
Grundlage erhält, vor allem auch feste Anstellungse. nach Art. 37 Abs. 3 der Verfassung eine Verständigung
und Pensionsverhältnisse für die, die an ihr arbeiten; düber die Zeit der Verhandlungen mit dem ständigen
bei einem steten Wechsel der Kräfte, solange der Senatskommissar stattfinden muß. 147.
urftent es Tag sicher sein kann, was er yo:
einem Lehrkörper morgen noch vorfindet, kann das j -Qf
innere Wachstum nicht r : wir auch noch Der heutige Hypotheken Zinsfuß.
so stolze Programme, noch so hohe Ziele und Ent- II
würfe haben. Dazu will die Änderung der Organi- . . . ;
) sation einen Weg eröffnen — in zunächst vielleicht Wir glauben nicht, daß es viele Bundesstaaten im
, etwas'engeren, aber festen Verhältnissen. Auf Grunn Deutschen Reiche gibt, die wie Lübeck mit einem
. der Erfahrungen über das, was möglich ist, sol &» &igen Zinsfuß für mündelsichere Hypotheken
k unsere Handelsschule sich ruhig entwickeln können. zurzeit zu rechnen haben; zum Glück werden aller-
i 635. dings nicht alle erststellgen Hypotheken hier von
, - diesem erhöhten Zinsfuß betroffen. Es gibt viele
ß Kann die Bürgerschaft sich vertagen? rühmliche Ausnahmen; es werden Stiftungen und
L Behörden genannt, welche den von hervorragender
h Die Verfassung erwähnt nichts von einer Vertagung Seite gegebenen Beispielen nicht gefolgt sind; teil-
; der Bürgerschaft. Dagegen ist von ihr in der Ge. dWeise ist es sogar hier und dort ausdrücklich abge-
; schäftsorbnung der Bürgerschaft an verschiedenen lehnt worden, unter den heutigen Verhältnisjen die
: Stellen (§8 11, 19, 26) die Rede. In früheren Jahren Hinse zu steigern.
; kam es, soviel bekannt, nicht vor, daß eine Bürger- Weshalb, so darf man fragen, ist denn der
t schaftssizung vertagt wurde, d. h. daß die Bürger Grundbesitz in dieser Beziehung anderswo so viel
schaft beschlossen hätte, eine Sitzung, deren Tages. besser als hier gestellt? Lübeck ist wohl der einzige
., ordnung nicht erledigt wurde, an einem anderen deutsche Bundesstaat, der bei gleicher Einwohnerzahl
; Tage fortzusetzen. Die Tagesordnung wurde früher keine Hypothekenbank besitzt. Eine Hypothekenbank
i fast immer erledigt, weil weniger geredet wurde als isst jedoch in der Regel die Hauptquelle, aus welcher
k jest. Wenn ausnahmsweise eine Sitzung wegen dem Hypothekenmarkt Gelder zu maßvollen Be-
; eingetretener Beschlußunfähigkeit abgebrochen werden dingungen zugeführt werden. Ohne die Einrichtung
t mußte, so konnte wegen der Beschlußunfähigkeit ciner Hypothekenbank ist die Macht des Privat-
. auch eine Vertagung nicht beschlossen werden. Die kapitals und derjenigen Erwerbsgesellschaften, die in
. nicht erledigten Gegenstände wurden in einer späteren der Hauptsache den Realkredit vermitteln, eine über-
ß Sitzung vorgenommen, deren Berufung + soweit ragende, da jede Konkurrenz fehlt. Eine Erwerbs-,
! nicht eine geseglich bestimmte Bürgerschaftsversamm. gefellschaft kann, wie die Jehtzeit lehrt, heute ihre
lung in Frage stand - vom Senate veranlaßt wurde. Bedingungen mehr oder weniger diktieren. Man
! Dies hatte den Nachteil, daß die Beratung über wende nicht ein, daß auswärtige Hypothekenbanken
; vorliegende Kommissionsberichte und Jnitiativanträége schon heute hypothekarische Darlehen hierher ver-
t von Bürgerschaftsmitgliedern häufig sehr weit hin. mitteln und daher als Konkurrenten anzusehen sind.
* ausgeschoben wurde, weil diese Gegenstände stets ert Dieser Hinweis beweist nicht, daß eine Hypotheken-
: nach den jedesmaligen neuen Senatsanträgen auf bank hier überflüssig ist. Denn jede auswärtige
die Tagesordnung gesetzt werden konnten (. Art. 46 Hypothekenbank befaßt sich in der Hauptsache mit
z Abs. 3 der Verfassung). größeren Objekten, andererseits kann sie der Natur
Daher haben in neuerer Zeit Vertagungen von der Sache nach auch nicht immer zu maßvollen Be-
' Bürgerschaftssitzungen in der Weise stattgefunden, dingungen arbeiten. Auch passen nicht einem jeden
Z daß die Bürgerschaft, solange sie noch beschlußfähnig KAmortisations.Darlehen oder Darlehen auf mehrere
. war, im Einvernehmen mit den Senatskommissaren Jahre fest. _
' beschloß, eine Bürgerschaftssitung an einem andern Eine am Platze domizilierende Hypothekenbank
: Tage fortzusegen, wenn die Tagesordnung nicht könnte den heimischen Bedürfnisssen in vielen Fällen
) erledigt werde. ' mehr und zu koulanteren Bedingungen entgegen-