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Die Senatsvorlage über die Gewerbesteuer. Schon dieser Umstand deutet darauf hin, daß die
jetzige Vorlage neue Bahnen einschlägt, und ein
Die Einbringung des Gesetentwurfes über die Blick in den Geseyentwurf selbst und in den Bericht
Gewerbesteuer, der mit Dekret vom 17. Juni 1908 der Steuerbehörde bestätigt es.
dem Bürgerausschuß vorgelegt und von diesem zunächst î_Außerlich kommt dies darin zum Ausdruck, daß
n eine Kommission verwiesen worden ist, wird die Steuer nicht mehr wie in den früheren Ver-
niemand überrascht haben, der die Verhandlungen handlungen Geschäfts-, sondern Gewerbesteuer genannt
inserer geseßggebenden Körperschaften mit Aufmerk- wird. Dem wird man beipflichten müssen: die
samkeit verfolgt hat. Kann doch der Senat in seiner Steuer heißt überall Gewerbesteuer; unter Geschäfts-
Vorlage darauf hinweisen, daß er bereits am 7. Juli steuer im technischen Sinne versteht man lediglich
1906 gelegentlich des Antrages auf Ermäßigung etne Steuer auf gewisse Börsengeschäfte. Entwürfe
der Schiffahrtsabgaben erklärt habe, es sei unum- eines Geschäftssteuergesezes haben der Bürgerschaft
gänglich notwendig, auf die Erhöhung der bzw. dem Bürgerausschuß bereits zweimal vorgelegen.
Staatseinnahmen durch Einführung neuer Steuern, Der erste, unter dem 24. Januar 1900 dem Bürger-
in erster Linie einer Gewerbesteuer, Bedacht zu ausschuß, unter dem 7. Juni 1902 der Bürgerschaft
nehmen. Wenn der Senat weiter erklärt, die Ver- vorgelegte, ging auf die Anregung der durch Rat- und
handlungen über den Voranschlag des Staates und Bürgerschluß vom 13. Juni 1892 eingesetten gemein-
der Verwaltungsbehörde für städtische Gemeinde, Famen Kommission zurück, die in ihrem Bericht vom
anstalten für das Rechnungsjahr 1908 hätten die 27. August 1894 ~ Druchsache 1894 Nr. 13 ~
Richtigkeit jener Auffassung bestätigt, so wird man empfohlen hatte, eine der bremischen Firmensteuer
dem, wenigstens was die Frage der Notwendigkeit nachgebildete, aber nicht, wie in Bremen, auf ein-
der Erschließung neuer Einnahmequellen anbelangt, getragene Firmen beschränkte Steuer von Geschäfts-
nicht widersprechen können. Dagegen ist voraus- oder Gewerbebetrieben zu erheben. Charakteristisch
zusehen, daß die Meinungen darüber auseinander. für die Vorlage war, daß sie eine Besteuerung der
gehen werden, ob es angezeigt ist, den Mehrbedarf Objekte, der Betriebe, nicht der Subjekte, der In-
gerade durch eine Gewerbesteuer zu decken; vielleicht haber, wollte, und weiter, daß die Besteuerung nach
wird auch von der einen oder der anderen Seite Klassen und die Einreihung der Betriebe in die
geltend gemacht werden, daß, wenn auch die Berech- Klassen nach dem Umfange erfolgen sollte: diejenigen
tigung einer Gewerbesteuer anzuerkennen sei, doch Geschäfte, deren Betrieb ein besonders umfangreicher
der Zeitpunkt für ihre Einführung nicht glücklinech war, sollten in die erste Abteilung, die übrigen, je
gewählt erscheine. Dem letzteren Einwande wird man nach ihrem Umfange, in absteigender Abstufung in
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finanzielle Bedürfnis bestimmt wird, und daß dieses gzwanges durch Schäzungsaussschüsse erfolgen. Die
nicht gestattet, alle diejenigen Rücksichten auf die Mängel dieses Vorschlages liegen auf der Hand: der
Konjunktur, die wirtschaftliche Lage usw. zu nehmen, wichtigste besteht, wie schon in dem Berichte der zur
die im Interesse der Steuerzahler erwünscht wären. Vorprüfung der Vorlage eingeseßten Kommission des
Indes soll die Frage der Berechtigung einer Ge- Bürgerausschusses + Drucksache 1901 Nr. XVI —
werbesteuer für Lübeck hier nicht näher erörtet hervorgehoben wurde, darin, daß der Umfang eines
werden; erwähnt sei nur, daß der Senat ihre Geschäftsbetriebes den Maßstab für seine Besteuerung
Einführung mit dem Hinweis auf die besonderen abgeben sollte, daß aber jede Erklärung darüber
Aufwendungen der Allgemeinheit im Interesse von fehlte, was das Geseß unter dem Umfang eines Be-
Handel, Gewerbe und Verkehr begründet und hinzue triebes verstanden wissen wolle. Die Kommission
sügt, es sei bereits in den früheren Verhandlungen beschränkte sich indes nicht darauf, die Mängel der
über die Einführung einer Geschäftssteuer wiederholt Vorlage hervorzuheben und ihre Ablehnung zu
hervorgehoben und von den verschiedensten Seiten empfehlen, sondern sie wies zugleich auf einen anderen
anerkannt worden, daß die Notwendigkeit der Er- Weg hin, der ihres Erachtens besser und leichter als
schließung neuer Einnahmequellen eine Folge gerade der vorgeschlagene zu dem angestrebten Ziele führe.
dieser Aufwendungen sei. Das ist der einzige Hin. Sie empfahl, von der vorgeschlagenen Ausbildung
weis auf die früheren Verhandlungen über die der Steuer als einer Objektsteuer abzusehen und
Geschäftssteuer, der sich in dem Dekrete jelbst findet, danach zu trachten, die erwerbende Person in direkte
und auch der den Geseßentwurf begleitende Bericht Beziehung zu der Steuer zu bringen; das geschehe,
der Steuerbehörde enthält nur an wenigen Stella wein der oder die Inhaber des Betriebes persönlich
Bemerkungen. die an diese Verhandlungen anknüpfen. besteuert würden, und zwar nach Maßgabe des dem