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Literarisches. lübeckischen Landgebietes sich einmal auswachsen
Dr. Julius Hartwig, Die Rechtsverhältnisse des. "öge, ist ein Wunsch, den alle Leser teilen werden;
ländlichen Grundbefites im Gebiet der freien ine weitere Vorarbeit auf diesem Gebiet liegt
und Hansestadt Lübeck bereits in dem Beitrag desselben Verfassers für die
' Neubearbeitung der Topographie von Schröder.
Der: Verein für Lübeckische Geschichte und Biernaßki vor, der die Enklaven der freien und
Altertumskunde gibt in diesen Tagen das zweite Heft Hansestadt Lübeck behandelt. Die Ausgabe des
des 9. Bandes der Zeitschrift aus.*) Über den HWierkes ist für den Herbst zu erwarten (daß es von
Inhalt wird demnächst noch besonders berichtet der alten alphabetischen Reihenfolge zur Ordnung
werden. Hier sei nur hervorgehoben, daß der Verin nach Territorien übergeht, ist ein sehr bedauerlicher
die schmerzliche Neuerung eines Jahresbeitrages uon HRMückschritt in der Anlage des vortrefflichen Buches).
drei Mark durch reichlichen Ersa minder empfindlich .. Für die Rechtsverhältnisse des ländlichen Grund-
zu machen hofft. In diesem Jahre erhalten die besizes ergibt sich ein auffallender Unterschied zwischen
Mitglieder außer dem Heft noch eine besonders wer.. dem innerhalb und dem außerhalb der Landwehr be-
volle Beilage in Gestalt von 26 Foliotafeln mit legenen Besiz. Außerhalb der Landwehr erlangt
Nachbildungen lübeckischer Inkunabeln (Frühdrucke), der Bauer nur vorübergehend freies Eigentum, und
bie wir der Güte des Dr. Collijn in Üppsala ver. s herrscht der Grundsag : Land und Sand gehört
danken; außerdem erhalten die Mitglieder im Herbst der Herrschaft, dagegen soll den Bessitern innerhalb
eine umfangreiche Arbeit über Alt-Lübeck mit vielen Der Landwehr die Herrschaft der freien Rechts.
Abbildungen, auch für 1909 kann schon jetzt ein institutionen der nahen Stadt wenigstens vorüber-
stattlicher Band in sichere Aussicht gestellt werden. HYehend zugute getommen sein, so daß sie freies
Von den Arbeiten des jegt veröffentlichten Heftes. Eigentum besaßen, bis sie selbst zunächst von reichen
ist der Aufsatz von Dr. Julius Hartwig bereits seit Bürgern ausgekauft wurden; mit dem Ubergang des
einigen Wochen als Sonderabdruck zunächst für die HOÖrundbessiges in die Hand der Stadt gewann diese
Mitglieder der Bürgerschaft ausgegeben, daneben denn auch die Grundherrschaft wieder.
auch im Buchhandel erschienen (Preis / 2,25). Die Prüfung im einzelnen ist viel schwieriger
Dieser Aufsag behandelt die Rechtsverhältnisse des. Als es anfangs aussieht. Eine besondere Stellung
ländlichen Grundbesites im Gebiet der freien unn Haben früh die von geistlichen Stiftern erworbenen
Hansestadt Lübeck und will’ in erster Linie praktischn Dörfer gehabt. Die überragende Macht der Besitzer
Zwecken dienen, will die wisssenschaftliche Grundlage Und die Kontinuität der Herrschaft drückte die
bieten für die mit steigendem Nachdruck geforderte. Stellung der Bauern meist früh; fraglich bleibt, ob
Neuordnung der Rechte der Landbewohner am Grund Hier nicht auch die seit dem 16. Jahrhundert ge-
und Boden. Der Verfasser will freilich weder eine nderte Rechtsauffassung schädigend auf die Stellung
Geschichte des lübeckischen Landgebietes noch eine Der Bauern eingewirkt hat. Für die Begründung
Geschichte dieser Grundbesitzverhältnisse bieten, Der Güterwirtschaft und die Blüte des Adels in
weil das bei der großen Verschiedenheit, die Holstein, Mecklenburg und Pommern kommt neben
Lübecks 51 Landgemeinden in 52 Dörfern aufweisen, PYem geänderten, auf großen Getreideexport nach
eine Arbeit von vielen Jahren erfordern und ihr Holland und Spanien gerichteten Betrieb der Land-
Ergebnis Bände füllen würde. Tatsächlich bietet Virtschaft diese Underung der Rechtsauffassung ohne
aber doch der historische Überblick eine außerordentliche Öweifel sehr in Betracht. , Ñ
schätenswerte Grundlage für jeden, der Veranlassung ; Cine besondere Stellung nimmt Gothmund ein.
oder Neigung hat, auf diesem Gebiete weiter zu HDies Dorf hat keine Feldmark, ist also eigentlich
arbeiten. kein Dorf; meiner Ansicht nach ist Gothmund zu-
Volkswirtschaftlich bietet ja ohne Frage die ge- nächst als Standquartier — nicht als dauernde
naue Erforschung eines kleinen abgeschlossenn Siedelung — von Lübecker Fischern entstanden. Die
Territoriums viel wertvollere Ergebnisse als die Einwohner waren also Bürger, und so erklärt sich
spekulative Betrachtung der Verhältnisse großer Reiche die Freiheit dort sehr einfach.
oder langer Zeiträume, so verlockend auch das Ar- Daß die Dörfer innerhalb der Landwehr Ende
beiten mit großen Verhältnissen oft ist. Als vor.. des 13. Jahrhunderts fast auschließlich Eigentum
bildlich in dieser Beziehung ist längst anerkannt der Stadt waren, ist zweifellos. Sehr interessant
Georg Hanssens Arbeit über die wirtschaftlichen ist in dieser Beziehung eine Eintragung, die sich im
Verhältnisse im Amte Bordesholm. Daß Dr. Hartwiggs zweiten Bande des Lübeckischen Urkundenbuches (Tl.
Vorarbeit zu einer solchen Wirtschaftsgeschichte des. 11, S. 1038) zum Jahre 1306 findet: omnes kotere
pes (Kätner) residentes in villis civitatis inde recedere
*) Das erste Heft können die Mitglieder jezt noch für debent et vacuas areas civitati relinquere debent
. 1,50 beziehen. in testo Pa(s)cehe anno CCCVI. Über die Aus-