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kann. Zur Voraussetzung hat diese Einrichtung aller ordnung und des Strafvollzuges im Hinblick auf
dings, daß der Staatsanwalt nach Erlangung der die jugendlichen Straffälligen hinausgeschoben wird.
Überzeugung von der mangelnden „Einsicht“ der Im Gegenteil dürften die obigen Ausführungen
Jugendlichen das Recht, ja die Pflicht hat, entweder wohl die Meinung bestätigt haben, daß eine Reform
die Klageerhebung abzulehnen oder das begonnene notwendig ist.
Verfahren einzustellen oder die Außerverfolgsezung Aber abgesehen von allen Zukunftsplänen und
des Angeklagten zu beantragen. Wie wir in Nr. 13 „wünschen ist es nunmehr Sache der Jugendfreunde,
des vorigen (XII.) Jahrganges der ,Deutschea allerorten an die Justizbehörden mit Anträgen auf
Juristen-Heitung“ lesen, ist diese Anschauung strittig, die Heranziehung derartiger gutachtlicher Organe bei
wird aber vom Referenten, Staatsanwalt Wachsmuth, der strafrechtlichen Verfolgung von Jugendlichen
Krefeld, verteidigt. Erfreulich ist, daß er neben senen heranzutreten. Dieser Ausschuß ~ für dessen Organi-
juristischen Deduktionen, auf die hier nicht näher sation infolge der verschiedenen örtlichen Verhältnisse
einzugehen ist, auch der oben erwähnten psychologishe, natürlich a priori keinerlei maßgebende Normen
pädagogischen Begründung Raum gibt: „Hu erwägen aufzustellen sind ~ fände auch, oder besser gerade
bleibt auch noch, daß Jugendliche von den Schranken. bei der Mitwirkung an den dem Vormundschafts-
des Strafgerichts, wenn es irgend geht, ferngehalten richter obliegenden Jugendfürsorgeangelegenheiten
werden sollen“ (a. a. O. S. 763). Und er weist (Maßnahmen aus §§ 1666 bzw. 1838 BGB. und
mit Recht auf den in der gegenteiligen Meinung Verhängung der Fürsorgeerziehung) ein weites Feld
liegenden Nonsens hin, daß jugendliche Täter stes dankbarer Betätigung. Eine derartige Einrichtung
vor Gericht gestellt werden müßten, bloß um ihrn ist auf die Jnitiative des Amtsrichters Landsberg
Freispruch zu hören. Dabei übersieht er allerdinng, in Lennep mit Erfolg ins Leben getreten, wie wir
daß nach Absatz 2 desselben Paragraphen in dem seinem Referat über die Behandlung straffälliger
freisprechenden Urteil eine Bestimmung darüber zu Jugendlicher (auf dem oben erwähnten Kongresse für
treffen ist, ob der Angeschuldigte seiner Famile dInnere Mission) entnommen haben. Sie dürfte an-
überwiesen oder in eine Erziehungs. oder Besserungss gesichts des bedauerlichen häufigen Wechsels in den
anstalt gebracht werden soll, eine Maßregel, die wegen Vormundschastsgerichten von ganz besonders günstigem
der Konkurrenz des Strafrichters mit dem Vormund Einfluß auf die zweckmäßige Verwaltung dieser
schastsrichter nicht ohne Bedenken ist. Dagegen wichtigen Ämter sein, indem sie eine enge und dauernde
können wir ihm nur zustimmen, wenn er seine An Fühlung zwischen den Trägern derselben und den
schauung noch mit dem Hinweise darauf verteidigt, Jugendfreunden bzw. Leitern der Jugendfürsorge-
daß der Staatsanwalt auch ohne Vorliegen eines organisationen ermöglichen. Denn leider muß es ge-
gerichtlichen Urteils berechtigt und verpflichtet ist, sagt sein, daß jetzt vielfach die Anordnungen von
zutresfendenfalls.die Verhängung der Fürsorgeerzienung Vormundschaftsrichtern nur auf dem Papier stehen,
gegen den Jugendlichen zu veranlassen und auh weil diesen die Kenntnis der Verhältnisse und der
sonst beim Vormundschaftsgericht geeignete Erziehungs. zur Bessserung in Betracht kommenden Hilfsmaß-
maßnahmen zu erwirken. nahmen fehlt. Bielleicht wird diese Mitwirkung
Zurückkommend auf die Einrichtung des Fürsorge von Laien, aber von sehr sachkundigen ~~ das ist
ausschusses in Haspe, müssen wir, jedenfalls zun natürlich Voraussezung ~ dazu beitragen, daß an
lebhaften Bedauern aller Prinzipienreiter und Aus- Stelle das Buchstabens immer mehr der Geist der
landsverehrer, zunächst feststellen, daß die wesentlichen Geseße Geltung bekommt und besonders, daß in der
Gesichtspunkte der amerikanischen Jugendgerichtshöfe Frage der Behandlung straffälliger Jugendlicher die
nicht zur Geltung gekommen, ja Gerichtshöfe über- Forderung der Besserung und Erziehung herrschend
haupt ausgeschaltet sind. Trotzdem oder - wre wird.*)
mancher sagen würde ~ gerade deswegen ist doch :
diese Einrichtung von allen Jugendfreunden mi Förderung der Berufsausbildung von Frauen.
großer Freude zu begrüßen. Sie zeigt uns, daß es
auch ohne Änderung des Gesetzes möglich, ist Der Verein zur Förderung weiblicher Berufs. und
wenigstens einem Teile der straffälligen Jugendlichen Cryerbstätigteit gehört nicht zu den eigentlichen
die Bekanntschaft mit dem Gericht und infolgedessen Wohltätigkeitsaustalten und eistet doch die eminent
auch meist mit dem Gefängnisse, jedenfalls aber eine praktische Wohltat, Frauen uad Mädchen für einen
Eintragung in das Strafregister zu ersparen. Beruf auszubilden und sie dadurch auf eigene Füße
(Brauchten doch in Haspe in einem Jahre 13 vm "
15 Straffälligen nicht erst vor Gericht gestellt zu *) Vorstehende Ausführungen, aus der Feder von Dr.
werden.) Das darf natürlich kein Grund dafür sein, Recke.Berlin, sind der Concordia, Heitschrift der Hentral.
daß die Reform des Strafrechts, der Strafprozeßs telle für Volkswohlfahrt, entnommen.