Full text: Lübeckische Blätter. 1908 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1908 (50)

[: | E 0 p anderen Gemeinden gegenüber oder vor Gericht zu Unser Herr Wortführer erinnert sich vielleicht auch vertreten, Urkunden und Akten in der Gemeindelade noch seiner aus seinem politischen Leben. Er war aufzubewahren, die Rechte der Feuerpolizei, der früher im politischen Leben eifrig tätig, hat es aber öffentlichen Armenpflege usw. auszuüben Er hat in den letzten Jahren, soviel ich weiß, vollständig also die übliche Tätigkeit des ländlichen Gemeinde-. aufgegeben, so daß deshalb heute keinerlei Grund vorstandes zu erfüllen. Es ist in der Landgemeinde- vorliegt, ihn nicht zu bestätigen. Der Fall liegt ordnung vorgesehen, daß die Leute, die in den derartig, daß ich nicht habe klar werden können, Gemeindevorstand gewählt werden, wenigstens lesen, welche Gründe für das Stadt- und Landamt haben schreiben und rechnen können. Also zu groß werden maßgebend sein können, die Bestätigung zu versagen. die Anforderungen nicht sein, die man an ein Mit steigender Majorität ist der Herr immer wieder Mitglied eines ländlichen Gemeindevorstandes stellt, gewählt worden, aber immer wieder ist die wenn sie gewiß heute auch höhere sind als früher. Bestätigung versagt. Ich habe mich bei seinem Aber diese Bestimmungen bestehen noch heute zu Arbeitgeber auch erkundigt, weil ich mir sagte, daß Recht, und es dürfte nun sicherlich bei einem solchen vielleicht von da aus eine schlechte Auskunft gegeben Vorkommnis, das die . Gemüter der Gemeinde. worden sein könnte. Soviel ich weiß, ist der Mann mitglieder sehr aufgeregt hat, angebracht sein, die. dort seit Jahrzehnten tätig. Meines Erachtens ist Gründe zu erfahren, warum der Gewählte nicht es kaum möglich, daß eine schlechte Auskunft bestätigt ist. Es könnte vielleicht der Fall denkbar gegeben werden konnte, aber es könnte doch immerhin sein, daß der Mann vielleicht in der Gemeinde fein. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte ich nicht in seinem Vorleben bekannt ist und deshalb mich selbstverständlich meines Antrages enthalten gänzlich ungeeignet wäre. Aber in dem Vorleben müssen, denn wenn da irgendwelche Bedenken vor- des Mannes ist sicherlich von der Behörde nichts liegen, hätte es keinen Zweck, hier die Bürgerschaft zu finden, was irgendwie zu Tadel Anlaß mit derartigen Sachen überhaupt zu behelligen. geben könnte. Er steht, nebenbei gesagt, seit Aber auch von seiten des Arbeitgebers konnte absolut 20–26 Jahren bei einem unserer hiesigen Bürger.. nichts Ungünsstiges über ihn gesagt werden. Ich schaftsmitgliede in Arbeit. Ich habe den Herrn habe dann auch mit dem Herrn selbst gesprochen gesragt, ob er etwas an den Mann auszusezken. und ihn gefragt, ob in seinem Vorleben irgend habe, und er sagte mir: Ich kann über den Mann etwas wäre, was den Senat zwingen müsse, ihm nicht klagen. Und ein solcher Mann, der in keiner die Bestätigung zu versagen. Der Herr hat mir Weise in sittlicher und moralischer oder sonstiger Be. gesagt: Ich bin, vielleicht vor 20-30 Jahren, in ziehung sich etwas hat zuschulden kommen lassen, Köln einmal im Walde spazieren gegangen; das hat wird vom Stadt-. und Landamt nicht bestätigt. Ich man als sozialdemokratischen Aufzug betrachtet und glaube, bei dieser Ausübung der Rechte, die die. mich deshalb bestraft. Das ist die einzige Strafe Bürgerschast dem Senat beziehungsweise dem in meinem Leben. (Zuruf Wissell: Es handelt sich Stadt. und Landamt durch Bewilligung der Land.. um eine Geldstrafe von / 10.) Selbstverständlich gemeindeordnung gegeben hat, dürste es für die kann das meines Erachtens kein Grund sein, dem Bürgerschaft auch angebracht sein, auf eine solche. Herrn die Bestätigung zu versagen. Nach den aus- Ausübung der Rechte bedacht zu sein, die dem führlichen Darlegungen des Herrn Wissell kann ich Willen der Bürgerschaft entsprechen, und daß sie. es mir versagen, noch weiter auf die Sache einzugehen. darüber gegebenenfalls ein Urteil abgeben wird. Wir sind es uns aber selbst schuldig, hier Klarheit Das können wir erst dann, wenn wir wissen, aus darüber zu verlangen, nach welchen Regeln hier welchen Gründen die Bestätigung versagt iste. Ich eigentlich regiert wird. Jedenfalls sollte diese Art, bitte daher die Bürgerschast, daß s ie meinem wie regiert wird, die Billigung der Bürgerschaft Antrage zustimmt, damit wird der Senat von der nicht finden. Bürgerschasft ersucht, die Grundsache, nach denen Senator Dr. Ne um a n n : Das Bestätigungsrecht er das Bestätigungsrecht ausübt, uns bekannt der Aufsichtsbehörde wird in der Weise ausgeübt, zu geben. daß in jedem einzelnen Falle geprüft wird, ob der A. Pa p e: Derselbe Fall, der Herrn Wissel CGewählte zu dem Amte geeignet iste. Jn dem veranlaßt hat, seinem Antrage eine so allgemeine vorliegenden Falle ist das Stadt- und Landamt nach Fassung zu geben, hat auch mich veranlatt, den den angestellten Ermittlungen und auf Grund der Antrag zu stellen, der Ihnen heute in ganz präzisee Außerungen des Gemeindevorstandes in Moisling zu Form vorliegt. Mir ist der Herr, um den es sich, der Überzeugung gelangt, daß der gewählte Schlosser- in Moisling handelt, seit langen Jahren bekannt. geselle Johann Karl Friedrich Meyer zu dem Amte ARE
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