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anderen Gemeinden gegenüber oder vor Gericht zu Unser Herr Wortführer erinnert sich vielleicht auch
vertreten, Urkunden und Akten in der Gemeindelade noch seiner aus seinem politischen Leben. Er war
aufzubewahren, die Rechte der Feuerpolizei, der früher im politischen Leben eifrig tätig, hat es aber
öffentlichen Armenpflege usw. auszuüben Er hat in den letzten Jahren, soviel ich weiß, vollständig
also die übliche Tätigkeit des ländlichen Gemeinde-. aufgegeben, so daß deshalb heute keinerlei Grund
vorstandes zu erfüllen. Es ist in der Landgemeinde- vorliegt, ihn nicht zu bestätigen. Der Fall liegt
ordnung vorgesehen, daß die Leute, die in den derartig, daß ich nicht habe klar werden können,
Gemeindevorstand gewählt werden, wenigstens lesen, welche Gründe für das Stadt- und Landamt haben
schreiben und rechnen können. Also zu groß werden maßgebend sein können, die Bestätigung zu versagen.
die Anforderungen nicht sein, die man an ein Mit steigender Majorität ist der Herr immer wieder
Mitglied eines ländlichen Gemeindevorstandes stellt, gewählt worden, aber immer wieder ist die
wenn sie gewiß heute auch höhere sind als früher. Bestätigung versagt. Ich habe mich bei seinem
Aber diese Bestimmungen bestehen noch heute zu Arbeitgeber auch erkundigt, weil ich mir sagte, daß
Recht, und es dürfte nun sicherlich bei einem solchen vielleicht von da aus eine schlechte Auskunft gegeben
Vorkommnis, das die . Gemüter der Gemeinde. worden sein könnte. Soviel ich weiß, ist der Mann
mitglieder sehr aufgeregt hat, angebracht sein, die. dort seit Jahrzehnten tätig. Meines Erachtens ist
Gründe zu erfahren, warum der Gewählte nicht es kaum möglich, daß eine schlechte Auskunft
bestätigt ist. Es könnte vielleicht der Fall denkbar gegeben werden konnte, aber es könnte doch immerhin
sein, daß der Mann vielleicht in der Gemeinde fein. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte ich
nicht in seinem Vorleben bekannt ist und deshalb mich selbstverständlich meines Antrages enthalten
gänzlich ungeeignet wäre. Aber in dem Vorleben müssen, denn wenn da irgendwelche Bedenken vor-
des Mannes ist sicherlich von der Behörde nichts liegen, hätte es keinen Zweck, hier die Bürgerschaft
zu finden, was irgendwie zu Tadel Anlaß mit derartigen Sachen überhaupt zu behelligen.
geben könnte. Er steht, nebenbei gesagt, seit Aber auch von seiten des Arbeitgebers konnte absolut
20–26 Jahren bei einem unserer hiesigen Bürger.. nichts Ungünsstiges über ihn gesagt werden. Ich
schaftsmitgliede in Arbeit. Ich habe den Herrn habe dann auch mit dem Herrn selbst gesprochen
gesragt, ob er etwas an den Mann auszusezken. und ihn gefragt, ob in seinem Vorleben irgend
habe, und er sagte mir: Ich kann über den Mann etwas wäre, was den Senat zwingen müsse, ihm
nicht klagen. Und ein solcher Mann, der in keiner die Bestätigung zu versagen. Der Herr hat mir
Weise in sittlicher und moralischer oder sonstiger Be. gesagt: Ich bin, vielleicht vor 20-30 Jahren, in
ziehung sich etwas hat zuschulden kommen lassen, Köln einmal im Walde spazieren gegangen; das hat
wird vom Stadt-. und Landamt nicht bestätigt. Ich man als sozialdemokratischen Aufzug betrachtet und
glaube, bei dieser Ausübung der Rechte, die die. mich deshalb bestraft. Das ist die einzige Strafe
Bürgerschast dem Senat beziehungsweise dem in meinem Leben. (Zuruf Wissell: Es handelt sich
Stadt. und Landamt durch Bewilligung der Land.. um eine Geldstrafe von / 10.) Selbstverständlich
gemeindeordnung gegeben hat, dürste es für die kann das meines Erachtens kein Grund sein, dem
Bürgerschaft auch angebracht sein, auf eine solche. Herrn die Bestätigung zu versagen. Nach den aus-
Ausübung der Rechte bedacht zu sein, die dem führlichen Darlegungen des Herrn Wissell kann ich
Willen der Bürgerschaft entsprechen, und daß sie. es mir versagen, noch weiter auf die Sache einzugehen.
darüber gegebenenfalls ein Urteil abgeben wird. Wir sind es uns aber selbst schuldig, hier Klarheit
Das können wir erst dann, wenn wir wissen, aus darüber zu verlangen, nach welchen Regeln hier
welchen Gründen die Bestätigung versagt iste. Ich eigentlich regiert wird. Jedenfalls sollte diese Art,
bitte daher die Bürgerschast, daß s ie meinem wie regiert wird, die Billigung der Bürgerschaft
Antrage zustimmt, damit wird der Senat von der nicht finden.
Bürgerschasft ersucht, die Grundsache, nach denen Senator Dr. Ne um a n n : Das Bestätigungsrecht
er das Bestätigungsrecht ausübt, uns bekannt der Aufsichtsbehörde wird in der Weise ausgeübt,
zu geben. daß in jedem einzelnen Falle geprüft wird, ob der
A. Pa p e: Derselbe Fall, der Herrn Wissel CGewählte zu dem Amte geeignet iste. Jn dem
veranlaßt hat, seinem Antrage eine so allgemeine vorliegenden Falle ist das Stadt- und Landamt nach
Fassung zu geben, hat auch mich veranlatt, den den angestellten Ermittlungen und auf Grund der
Antrag zu stellen, der Ihnen heute in ganz präzisee Außerungen des Gemeindevorstandes in Moisling zu
Form vorliegt. Mir ist der Herr, um den es sich, der Überzeugung gelangt, daß der gewählte Schlosser-
in Moisling handelt, seit langen Jahren bekannt. geselle Johann Karl Friedrich Meyer zu dem Amte
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