. H31 î Verhapdl. d. Bürgerschaft am 23. November 1908.
Bürgerschaft hervorgehen, insofern recht stiefmütterlich Antragsteller immer veranlassen werde, möglichst schon
behandelt werden, als sie immer ein Nachschleppen bei Stellung des Antrages sich aus der Mitte der
zu erdulden haben, wie es bei den Anträgen des Hürgerschaft die nötige Unterstüzung durch Mit.
Senats nicht der Fall ist. Es muß dieses Verfahren unterzeichnung des Antrages von Bürgerschafts-
sicherlich nach außen den Anschein erwecken, als ob mitgliedern zu sssichern. In den meisten Fällen
die Bürgerschaft Anträgen, die aus ihrer Mitte eschieht es auch schon jeßt jo. Aber prinzipiell
hervorgehen, nicht das gleiche Interesse entgegenbringt f:! ich nicht so verfahren, wie Herr Mühsam
wie den Anträgen, die der Senat, der Mitträger der vorschlägt. Es würde dann beispielsweise vorkommen
Staatsgewalt, uns unterbreitet. Ich zweifle nich,, können, daß irgendein Mitglied die neun Unter-
daß das, was der Herr Wortführer vorgeschlagen schriften für seinen Antrag nicht gleich beibringen
hat, auch zur Tat werden wird, aber ich glaube, ee kann, und infolgedessen könnte der Antrag nicht
würde viel richtiger und zweckmäßiger sein, wenn die angekündigt werden.
Bürgerschast von der bisherigen Gepflogenheit, Punkt A. Pape: Ich glaube nicht, daß die Befürch-
10 Uhr Schluß zu machen, bei derartigen Tages. tungen von Herrn Mühjsam praktisch werden können.
ordnungen abweicht und die Sache gleich erledigt. Wenn solche Anträge gestellt werden, geschieht es in
Auch andere kommunale Körperschaften in Städten den meisten Fällen schon im Einverständnis mit neun
von der Größe Lübecks, und bei diesen Sachen oder zehn Herren, und es ist deshalb vollständig
handelt es sich zumeist um kommunale Angelegen- ausgeschlossen, daß derartiges eintreten kann, was
heiten, tagen bis 11, 12 und 12/2 Uhr. Ich habe err Mühsam befürchtet. Ich übrigen bin ich mit
nicht die Absicht, einen Antrag zu stellen, daß unsre errn Wissell im großen und ganzen einverstanden,
Verhandlungen so lange dauern, aber ich meine, nur bin ich der Meinung, daß, wenn wir um 6 Uhr
Punkt 10 Uhr ist nicht schon die Zeit, um Schluß anfangen, dann bis 10 Uhr genug gearbeitet haben.
machen zu können, und es ist der Öffentlichkeit gegen. Dann würde ich vorziehen, daß wir schon am nächsten
über nicht zu verantworten, daß Jnitiativanträge Abend wieder zusammenkommen, um die Jnitiativ-
immer unerledigt liegen bleiben. Jch bitte, von der anträge weiterzuberaten. Aber es ist jedenfalls richtig,
üblichen Gepflogenheit heute schon abzuweichen und daß es in der bisherigen Weise unmöglich weiter-
die Tagesordnung so lange zu verhandeln, bis sie gehen kann. Meinen Antrag habe ich im März
erledigt ist. dieses Jahres gestellt, und wir haben nun bald
Mühsam: Ich möchte anregen, daß solche wieder März, ohne daß er zur endgültigen Verhand-
Jnitiativanträge nur dann auf die Tagesordnung luug gekommen ist. Es wird immer bei feierlichen
gesetzt werden, sowohl hier auf unsrer Vorlage als Gelegenheiten sehr schön von gleichwertigen Faktoren
auch durch die Zeitungen, wenn sie vorher die ge. in der Staatsverwaltung geredet, aber im großen
nügende Unterstüzung gefunden haben. Es kann und ganzen sind wir in der Bürgerschaft doch, wenig-
passieren, daß solche Initiativanträge wochenlang tens was die Jnitiativanträge anlangt, Publaput
durch die Tagesordnung gehen und schließlich, wemam vom Senat.
die Unterstützuungsfrage gestellt wird, die nötige Unter- Wortführer Dr. G ör y: Ich darf den Herrn
stützung nicht bekommen. Es wäre darum notwendig, Redner darauf aufmerksam machen, daß er ja eine
daß, wenn ein Antrag schriftlich eingereicht wird, Änderung in der Hand hat, denn die Geschäfts.
er gleich schon die erforderlichen Unterschriften trägt. ordnung gibt ihm die Möglichkeit dazu, mit Hilfe
Sind die Anträge nicht genügend untersstütt, so einer Freunde und Gesinnungsgenossen eine Sitzung
brauchten sie nicht so lange durch die Blätter zu der Bürgerschaft y beantragen. .f.
gehen, denn eine Unterstützung durch zehn Mitglieder Wiss ell: Ich möchte darauf hinweisen, daß
ist allemal für einen Juitiativantrag erforderlich. das, was Herr Mühsam ausführte, doch nicht stimmt.
Ich möchte den Herrn Wortführer bitten, danach zu Solange ich in der Bürgerschaft bin, ist es ein
verfahren. einziges Mal vorgekommen, daß ein Antrag nicht die
Wortführer Dr. G ö r y : Ich darf exwidern, daß nötige Unterstütung fevd. Da handelte es sich um
mir nach Maßgabe des § 50 der Geschästsordnung einen Antrag des Maklers Wisser, der eine Eingabe
ein so weitgehendes Recht, Anträge zurückzuweisen, an die Bürgerschaft gemacht hatte, die von keiner
falls sie nur von einem gestellt werden, nicht zusteht. Seite unterstützt wurde. Anträge von Bürgerschafts-
Ich habe erst hier in der Versammlung die Unter- mitgliedern haben bisher aber stets die nötige Unter-
stützungsfrage zu stellen, und je nachdem, ob die stügzung gefunden. (Sehr tivtig]
Frage bejaht oder verneint wird, fällt die Entscheidung . Wortführer Dr. Görh: < habe Ihnen noch
aus. Aber gern will ich dem Wunsche des Herrn einige Mitteilungen zu machen. Es ist mir von
Muühsam insoweit Rechnung tragen, als ich die Herren seiten des Bureaus der öffentlichen Versammlung