Full text: Lübeckische Blätter. 1908 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1908 (50)

–~. 443 M erhandl. d. Bürgerschaft am 5. Oktober 1908. Ich habe Ihnen das Gesuch vorgelesen, damit Vollständigkeit halber an — daß die Arbeitszeit Sie nicht die Meinung bekommen, als ob es irgend- dieser Leute 12, 13, ja teilweise 14 Stunden beträgt, wie schroff abgefaßt sei. Was ist nun die Folge ohne daß sie irgendwie Gehaltsaufbesserungen oder gewesen? Nachdem das Gesuch eingebracht war, Entschädigung durch Bezahlung von UÜberstundenlohn wurden mehrere Tage später zwei Führer der Straßen-. erhalten. Sie werden nun sagen, wenn Ueberstunden bahn ins Bureau gerufen, dort wurde ihnen mit. gemacht werden, müssen sie bezahlt werden, soweit geteilt, daß dem Gesuch nicht entsprochen werden ie angeordnet sind. Hier handelt es sich um Ver- solle. Der Betriebsleiter vertrat die Meinung, das spätungen, die vielleicht durch das Warten beim Gesuch sei von fremder Hand geschrieben oder doch Theater oder durch das Aufreißen des Trottoirs und von fremder Seite inspiriert worden. Ich kann Legen von Sielen in der Kaiser -Wilhelm-, Roon- Ihnen hier die Erklärung abgeben, daß die Straßen. und Hövelnstraße entstanden sind. Wenn durch diese bahnführer vollständig allein darüber beraten haben Verspätungen eine Verlängerung der Dienstzeit ent- und keine fremde Hand sich darum gekümmert hat, steht, dann erfolgt eine Bezahlung der Überstunden absolut nicht, aus dem einfachen Grunde nicht, weil nicht. Die vorgeschriebene Dienstzeit wird aber recht die Führer sich sagten, sie wollten versuchen, auf häufig wesentlich überschritten, und ich. bin der gütlichem Wege durch ein höfliches Gesuch das zu HWeinung, daß nach dieser Richtung hin eine Ande- erreichen, was sie wünschten. Daß meine Auffassung rung eintreten müßte, indem von seiten der Ver- richtig ist, erhellt aus dem Umstande, daß, als dr waltungsbehörde angeordnet werden sollte, daß in Betriebsverwalter erklärte, das Gesuch sei von solchen Fällen, wo die Führer mit unverschuldeten fremder Hand geschrieben, beide Führer wiederholt HVerspätungen zu tun haben, die Überstunden auch betonten, daß das nicht der Fall sei. Sie nannten vergütet werden. Das ist anderwärts auch Brauch sogar den Namen des Schreibers in der Voraus. und damit würde Lübeck nicht allein stehen. Nun seßzung, daß es in Lübeck auch bei den Behörden werden Sie vielleicht annehmen, daß sonst alles so noch gestattet sei, gehorsamst um eine geringe Ge- ist, wie es sein müßte. Das ist auch nicht der Fall. haltsaufbesserung zu bitten. Was war die Folge” dHIn den Dienstanweisungen ist ein neuer Paragraph Am nächsten Tage wurde der Führer, der das Gesuch eingeführt worden, als die Bahn verstaatlicht wurde, geschrieben hatte, vom Herrn Betriebsverwalter ene. dein Paragraph, der zweifellos mit dem in Wider- lassen, und zwar mit der Motivierung, daß er un. spruch steht, was man allgemein für recht und billig zufrieden sei, und unzufriedene Leute könne man ansieht. In diesem § 10 ist gesagt: „Es ist nicht gebrauchen. Als dann der betreffende Führee streng untersagt, irgendeinem Verkehrs-, Trans- um die Ausstellung eines Zeugnisses ersuchte und port- oder Arbeiterverbande anzugehören. Zuwider- gleichzeitig fragte, warum er denn entlassen seiÊ, er handlungen haben die sofortige Entlassung zur Folge“’. hätte sich doch nichts zu Schulden kommen lassen, Das Koalitionsrecht, das nach § 152 der Ge- er sei auch niemals verwarnt worden, wurde iI hm werbeordnung jedem gewährleistet ist, wird hier durch vom Betriebsleiter nochmals erklärt: Sie sind wegen einen neuen Paragraphen der Diensstanweisung ohne Unzufriedenheit entlassen. Das Zeugnis, das dem weiteres beseitigt, nach meiner Auffassung ungeset- Manne ausgestellt worden ist, besagt, daß man mit licherweise. Ich bin der Meinung, daß eine Be- ihm sehr zufrieden gewesen ist; es ist ein gutes, een hörde sich wohlweislich hüten sollte, einen solchen sehr gutes Zeugnis. Wie soll man das erklären? Schritt zu tun und die bestehende Dienstanweisung Nun weiter. Ich will darauf aufmerksam machen, in dieser Form zu ändern. Man müßte doch an- daß die Führer jedenfalls alle Ursache haben, unzu- nehmen, daß der Staat, als er den Betrieb von frieden zu sein, weil die Gehaltsverhältnisse nicht Wallbrecht übernahm, auch die Bestimmungen der die allerbesten sind. Ich habe hier die Dienst Dienstanweisung übernommen habe. Das ist aber anweisungen vor mir liegen. Aus denselben geht her. nicht der Fall, denn in der alten Dienstanweisung vor, daß die Führer im ersten Jahre einen Tagelohn ist dieser § 10, um den es sich handelt, nicht ent- von M 2,75, im zweiten Jahre einen solchen vm halten, sondern er ist erst geschaffen worden von dem M 2,90 und im dritten Jahre einen Lohn von Moment an, wo die Bahn verstaatlicht wurde. Der M 3,05 bekommen. Hinzu kommt dann allerdinng Staat also, die Verwaltungsbehörde ists gewesen, noch das Kilometergeld, das etwa 50 Pfennig pro die diesen Paragraphen aufgenommen hat, der nach Tag beträgt. Rechnen Sie das zusammen, so werden wmeiner Auffassung gegen Recht und Gesetz verstößt. im ersten Dienstjahre insgesamt / 3,25 an die Leute Es heißt dann weiter in § 11 der jetzigen Dienst- gezahlt. Nun kommt in Betracht, daß die sogenannten anweisung: Ö _ freien Tage, die Sonntage, den Leuten nicht aus- „Wer ohne vorherige Mitteilung an feinen bezahlt werden, ferne. – ich führe das nur der nächsten Vorgesetten oder seinen Stellvertreter, oder
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