Full text: Lübeckische Blätter. 1908 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1908 (50)

Ä ) M Verhandl. d. Bürgerschaft am 7. Septbr. 1908. Wenn die Sitzungen des Bürgerausschusses öffentlich Mitglieder der Bürgerschaft in den letzten Jahren wären, hätten wir eine genaue Kontrolle auh über nicht ganz selten gehabt, und das ist die Ursache die verausgabten Gelder ihrer Kommissionen. dieses Antrages geworden. Der Senat sagt nun, Dr. Ziehl: Gestatten Sie mir einige Worte ein Nachteil aus dem Fehlen der zweiten Lesung sei zu dem Antrage wegen Einführung der zweiten ihm nicht bekannt. Ja, ist es denn kein Nachteil, Lesung. Ich habe schon in der früheren Versanm. wenn in weiten Kreisen von Mitgliedern der Bürger- lung, die sich mit diesem Gegenstande beschäftigte, schaft eine solche Mißstimmung über die Form der gesagt, daß der Antrag nur zufälligerweise meinen HBeratung herrscht? Diese ist nun mal vorhanden, Namen trägt und wiederhole es heute nochmals. und ich wundere mich, daß sie dem Senat nicht Der Antrag ist nicht in meinem Kopf entsprungen, bemerkbar und bekannt geworden ist. Dieser Antrag sondern ich bin nur ganz zufällig dazu bestellt wor. ist sogar noch ausgearbeitet worden zu einer Zeit, den, ihn hier vorzubringen. Vielmehr ist der An. darauf hat Herr Dr. Görg auch schon hingewiesen, trag ausgearbeitet worden von einer ziemlich groken wo ein jetziges Mitglied des Senates in der freien Zahl von Mitgliedern der Bürgerschaft, die lange Kommission, die den Vorschlag gemacht hat, den über ihn nachgedacht und gründlich über ihn beraten HVorsit führte. Also ich meine, der Nachteil, daß haben. Weswegen ist der Antrag eingebracht wor. wir keine zweiten Lesungen haben, ist so notorisch, den? Der Senat sagt, ihm fehle die Begründun. daß man darüber nicht lange debattieren sollte. Eine Begründung braucht man nur in einem solchen Vielmehr sollte man die Zeit der Beratung darauf Falle nicht zu geben, wenn sie eigentlich notorich verwenden, nachzudenken, wie man es zweckmäßig ist. Ich meine auch, daß das Gleiche vor Gericht anfängt, dem vorhandenen Nachteil abzuhelfen. Wie geschieht. Einen Beweis braucht man dann nicht, fängt man es an, daß die Bürgerschaftsmitglieder, wenn eine Sache gerichtsnotorisch ist. So war auh wenn ie etwas beschlossen haben, sich nachher auch die Notwendigkeit der zweiten Lesung allen Bürger. in allen Fällen sagen können, daß sie mit gutem schaftsmitgliedern durchaus bekannt, weil sie sie duch Gewissen ihren Entschluß gefaßt haben, weil sie über ihre eigene Erfahrung eingesehen hatten. Darum alles vollständig informiert und unterrichtet waren? brauchte auch eine ausführliche Begründung dieser Ich meine, eine solche Frage, wenn sie erst einmal Sache hier nicht mehr gegeben zu werden. In aufgetaucht ist, muß erledigt werden, und da haben vielen Versammlungen der Bürgerschaft, wenn es die Herren, die über diese Sache beraten haben, nicht gleich glatt vorwärts gehen wollte, wenn sich keinen andern Ausweg gefunden als die Einführung Schwierigkeiten bei der Beratung herausstellten, und einer zweiten Lesung für gewisse Fälle, und es wird man nicht genau wußte, ob dieses oder jenes zweck- wahrscheinlich auch keinen anderen Weg geben, als mäßig sei oder nicht, ist hier wiederholt ausgesprochen daß die zweite Lesung eingeführt wird. Ein alter worden: Hätten wir nur eine zweite Lesung, dauam Spruch, der auch vom Senatstisch oft angeführt würden wir heute nicht in dieser Verlegenheit sein. wird, geht dahin, daß man, wenn man vom Rat- Das ist wiederholt auch in Gegenwart der Herren haus kommt, oft sehr viel klüger ist als vorher, wo Senatskommissare gesagt worden, und deshalb habe man hinging. Wenn wir die zweite Lesung hätten, ich, als diese Sache eingebracht wurde, gar nicht würden wir die nötige Aufklärung die uns geworden ausführlich darüber gesprochen. ist, benußen können, nochmals alles zu überlegen, so Es ist mir sogar von meinen Auftraggebern, die daß wir dann mit gutem Gewissen einem Senats. den Antrag unterschrieben haben, ausdrücklich gesagt, antrage zustimmen konnten. Deswegen liegt bei eine ausführliche Begründung brauchte ich in der dieser ganzen Differenz zwischen Senat und Bürger- Bürgerschaft nicht zu geben, denn es sei notorisch, schaft die Sache auch so, daß sich nicht alles darüber daß in weiten Kreisen der Bürgerschaft Mißmut leicht sagen läßt; denn die Frage nach einer zweiten darüber herrsche, daß man jetzt mitunter nicht wisse, HLesung berührt den einzelnen auch innerlich und trifft wie man über Senatsvorlagen abstimmen solle. s ihn in seinem Empfindungsleben und, was er dann ist in den letzten Jahren nicht so ganz selten ge- denkt, läßt sich oft schwer in passende Worte kleiden, wesen, daß im Laufe der Debatte Gedanken auf, sondern zeigt sich in ganz anderen Umständen. Des- tauchten und Einwürfe gemacht wurden, deren Trage wegen auch die eigentümliche Situation im Bürger- weite man im Augenblick nicht übersehen konnte, ausschuß, als der Herr ständige Senatskommissar und wo man bei der Abstimmung, wenn man ja uns das Senatsdekret verlas, in dem die zweite oder nein sagen sollte, nicht wußte, wie man abs Lesung grundsätzlich vom Senate abgelehnt wurde. stimmen sollte, wenn man sich die Frage vorlegte: Ich habe noch keiner Versammlung im Bürger- Kannst du mit gutem Gewissen für oder gegen die ausschuß beigewohnt, in der ein so eisiges Schweigen Vorlage sein? Diese Empfindung haben zahlreiche herrschte wie in jener, als der Herr ständige Senats. 39C
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.