– 303 | Verhandl. d. Bürgerschaft am 7. Septbr. 1908.
+t der Abstimmung von Bedeutung gewesen ist, welche sei, so sage ich, das mag den Anlaß zu diesem
n, Ausführungen bei der Beratung für die Abstimmung .Antrage erklären, kann aber bei der Bedeutung der
nd wesentliche waren, welche nicht. Also auch dies HNeuerung niemals eine sorgfältige Begründung
fr Argument trifft nicht zu. erübrigen. Im Bürgerausschuß würde es vielleicht
ns Ich resümiere mich dahin: Der Senat hat ge- anders gekommen sein, wenn wir unsere Bedenken
ler glaubt, dem Antrag um deswillen zu widersprechen, sofort hätten geltend machen können. Zur Sache
es weil wir den Antrag ungenügend begründet hätten. will ich gern zugeben, daß man über diese Frage
yt Wenn ich nun auch behaupten darf, daß die Be. verschiedener Meinung sein kann. Es scheint jedenfalls
ite gründung schon in der Tatsache der übereilt gefaßten erwünscht, daß man sich über eine solche Frage,
fm Beschlüsse liegt, glaube ich doch, daß wir dem Senat nachdem sie sich zu einem festen Antrage verdichtet
tel schuldig sind, nachdem er sich uns gegenüber schristé hat, zwischen Senat und Bürgerschaft einmal gründlich
: lich geäußert hat, nun auch unsererseits uns schriftlieh dausspricht. Ich sehe davon ab, alle Einzelheiten
ste zu äußern. Wir müssen in dem Bericht darlegee, des Senatsdekrets hier noch weiter auszuführen.
er daß der Wunsch der fünfzig Antragsteller ein lang Weines Erachtens ist das Dekret als solches klar,
[;] jähriger und durch die Verhältnisse gebotener ist, um es ist der Niederschlag sorgfältiger Erwägungen.
ht dessen Erfüllung der Senat nicht herumkommen könne. Nur ganz kurz lassen Sie mich rekapitulieren : Der
Die ablehnende Haltung des Senats erwectt Be. Senat ist also erstens der Meinung, Nachteile seien
ch fürchtungen, die, weil sie nur privatim ausgesprochen für den Staat bisher nicht dadurch erwachsen, daß
er sind, hier wiedergegeben werden mögen, ohne sie zu wir eine zweite Lesung nicht hatten. Ich halte diesen
aß teilen. Satz auch fest nach den heutigen Erläuterungen des
he Auf meine Anrege könnte, so wird gesagt, die verehrten Herrn Wortführers der Bürgerschaft. Wenn
st; Bürgerschaft um die Notwendigkeit, sofort einen Bee. Irrtümer, Lücken oder Unstimmigkeiten sich heraus-
t schluß zu fassen, herumkommen. HZunächst kann die stellen, stellen sie sich leider gewöhnlich erst viel später
kr, Bürgerschaft dazu übergehen, vom Senat als eilbedürfig heraus. Auch wenn Sie eine zweite oder dritte
en hingestellte Anträge an eine Kommission zu verweilen, HLesung hätten, würde sich niemals erreichen lassen,
es indem sie die Eilbedürftigkeit leugnet. Mitglieder der daß schon innerhalb der kurzen Zeitspanne zwischen
.it Bürgerschaft können aber auch, wenn sie befürchten, duß den verschiedenen Lesungen der Schaden gefunden
uß ein übereilter Beschluß zustande kommt, die Bürger. wird. Es zeigt sich erst in der Praxis, und es liegt
tz schaft dadurch beschlußunfähig machen, daß sie siih nichts Herabsetzendes für Bürgerschast oder Senat
es mit ihren Freunden verbinden und fortgehen, während darin, daß zuweilen ein Irrtum rektifiziert worden
ne die Zurückgebliebenen die Beschlußfähigkeit bezweifeln. ist. Der Senat hält die zweite Lesung aber zweitens
en Mittel, um um einen sofortigen Beschluß herumzuu auch nicht für erforderlich, weil alle Anträge vorher
Je, kommen, gibt es immer, aber ich betone, zu ihnen durch den Bürgerausschuß beraten werden. Der
en wird wohl niemand von uns greifen wollen. Wir Hinweis auf die andern Staaten beweist gar nichts.
ed wollen im Einvernehmen mit dem Senate leben; Denn anderswo existiert ein solches verfassungsmäßiges
en darum muß er uns auch die Möglichkeit, eine zweite Organ, wie wir es im Bürgerausschuß haben, nicht.
ne Lesung einzuführen, gewähren. Ich bitte Sie, stim. Endlich hält der. Senat aber dafür, daß die Ein-
tt- men Sie meinem Antrage, die Sache an eine Kom- führung zweiter Lesungen auch ihre großen Bedenken
nz mission zu verweisen, möglichst einstimmig zu. (Leb- hat. Gewiß trifst das zu, was Herr Dr. Görg uns
en haftes Bravo.) eben dargelegt hat, daß der Antrag als solcher sich
1l. Senator Dr. Fehling : Der Senat hat weder nicht gegen den Bürgerausschuß richtet. Es ist sogar
:r- gegenüber der Bürgerschaft noch gegen den. Bürger- bei der Begründung sorgfältig alles vermieden, was
1g ausschuß irgendeinen Vorwurf erhoben, ganz gewiß als Spite gegen den Bürgerausschuß gedeutet werden
er nicht einen Vorwurf erheben wollen. Er hat sih könnte. Aber die Tatsachen werden stärker sein als
yt nur für verpflichtet gehalten, festzustellen, was von der Wille der Antragsteller. Die Antragsteller ver-
ch Herrn Dr. Görß auch ohne weiteres zugegeben ist, schwinden, die Bürgerschaft erneuert sich und auch
er daß die Begründung, die der Antrag auf Einführung der Senat. Wenn die zweite Lesung eingeführt
id- der zweiten Lesung in der Bürgerschaft erfahren hat, wird, so wird die Bürgerausschußberatung, wenn sie
er eine kurze gewesen ist, und zweitens, daß die Senats. nicht allmählich eintrocknet, doch künftig ein wesentlich
ft kommisssare nicht in die Lage gekommen sind, sich im niedrigeres Niveau einnehmen als bisher.
te Bürgerausschuß über den Antrag auszusprechen. _ Ich gehe auf Einzelheiten des Antrages gegen-
in Wenn jetzt gesagt ist, es wäre eine weitere Begründung wiärtig nicht ein, weil der Senat sich grundsäglich
t und die Angabe von Details nicht nötig gewesen, dagegen erklärt hat. Doch möchte ich nicht verhehlen,
ei weil der Wunsch, zweite Lesungen zu erhalten, notorich, daß es mir persönlich nicht ganz klar ist, wie die
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