~–~ 349 Verhandl. d. Bürgerschaft am 20. Juli 1908.
nichts weiter. Die Einjährigen sind es ja, welche richt genossen haben, dadurch, daß sie außer mehr
wahrscheinlich den besseren Teil der Schüler bilden, Mathematik,. es heißt in der Mittelschule
sie sind es, von denen man erwarten muß, daß sie Mathematik, in der Volksschule Raumlehre, eine
am weitesten in der Welt kommen, und wir müssen fremde Sprache haben, französisch. Aber die so
ihnen darum die beste theoretische Ausbildung zuu vorgebildeten Schüler bringen keinerlei Fachkenntnisse
teil werden lassen. Der Umfang dessen, was sie mit, welche sie befähigen, mit den Schülern fort-
lernen müssen, ist ganz außerordentlich groß. Ab. zukommen, welche in der Unterstufe bereits fachlich
gesehen von dem kaufmännischen Rechnen kommen unterrichtet wurden. Darum soll in der Unterstufe
in Betracht Handelskorrespondenz, einfache und der Unterricht so gestaltet werden, daß die Mittel.
doppelte Buchführung, Handelsgeographie, Wirt. schüler, welche in die Mittelstufe eintreten, mit den
schaftskunde, Warenkunde, Handelsbetriebslehre, Bank Schülern aus der Unterstufe zugleich ans Ziel gebracht
wesen, Handels. und Wechselrecht usw. Alle diese werden können. Die Handelskammerkommission meint
Gegenstände werden in der Schule gelehrt, und es dem Rechnung zu tragen, wenn sie vorschlägt, mit
ist nicht leicht, Schüler in drei Jahren so weit zu der Buchführung erst in der Mittelstufe zu beginnen,
bringen, daß sie mit dem Zeugnis einer guten Reife letztere ist aber das Rückgrat des Unterrichtes, fällt
von der Schule abgehen. Wie viel schwerer aber ie aus, so bedeutet dieses, daß die gesamten Unter-
wird es, sie in einem Jahre mit sechs Wochenstunden stufen einen Fachunterricht überhaupt nicht erhalten
zu diesem Ziele zu bringen! Das ist ganz unmöglich. können. Damit ist auch die Möglichkeit nicht gegeben,
Eine solche Konzession an die Prinzipale und die daß die Mittelschüler ans Ziel kommen. Wir haben
Einjährigen ist so verwerflich, daß ich es für beser in der Schule eine Vorstufe, die solche Schüler
halten würde, wenn wir die Einjährigen ganz auas umfaßt, die im Rechnen schwach sind oder vielleicht
der Schule herausließen oder lediglich mit Mittel. schlecht schreiben können. Sie kommen vielfach aus
oder Volksschülern unterrichteten. einfachen Schulen vom Lande, und müssen Elementar-
Eine sehr einschneidende Änderung haben die unterricht haben, ehe sie spezial weiter gebildet werden
einzelnen Einschulungsgrundsätze erfahren. Die Ein. können. Wir sollen aber nicht um einiger Mittelschüler
schulung in unserer Fortbildungsschule richtete sieih wegen die ganze Fachunterstufe zu einer Vorstufe
bisher im wesentlichen nach dem Schulzeugnis, auch herabdrücken, damit die betreffenden Lehrlinge auf
nach der vorgenommenen Prüfung, um gewisse das Schwerste schädigen. Das bedarf durchaus noch-
Qualitätsklassen zusammenstellen zu können. Auch maliger Prüfung, wenn wir nicht die ganze Fort-
diese Frage ist hier besprochen und es ist gerügt bildungsschule auf eine falsche Grundlage s|tellen
worden, daß sogar von den Einjährigen eine Prüfung wollen. Wenn wir die Vorlage sso annehmen, wird
verlangt wurde. Das ist nun inzwischen abgestelll. der Schulvorstand doch in kurzer Zeit wieder Anträge
Die Einjährigen werden nicht geprüft, sondern ledig, an die Bürgerschaft slellen müssen, und dann haben
lich, wie ich schon gesagt habe, in besonderen Klassen wir die Beratung über diesen Gegenstand noch ein-
unterrichtet. Aber die Grundsätze, welche für die mal. Aus diesem Grunde halte ich es für not-
einzelnen Schüler maßgebend sind, haben die aller- wendig, daß die Bürgerschaft sich sofort darüber
größte Bedeutung. Es läßt sich nicht alles so durch klar wird, was zu tun und was zu lassen ist.
führen, daß die Schüler schematisch eingeschult werden. Noch in einer andern Weise ist das Ziel der
Das ist auch zum Ausdruck gekommen, denn nachdem Fortbildungsschule herabgesetzt. Wir hatten bisher
die Grundsätze für die Einschulung aufgestellt sind, die Bestimmung, daß mit dem vollendeten 18. Lebens-
soll der Schulvorstand unter Þ, c und d eine Reihe jahre die Schüler die Schule verlassen konnten.
von Vollmachten erhalten, welche faktisch den Ein. Das hat zu Unzuträglichkeiten aller Art geführt;
schulungsgrundsag wieder aufheben. Damit sind denn hatten die Schüler das Alter erreicht, blieben
neue Reibungsgründe geschaffen, welche bisher nicht sie mitten im Kursus fort und haben dadurch
vorhanden waren. Man wird von den Grundsägen Unordnung in die Klassen gebracht und haben selbst
namentlich dann abweichen müssen, wenn es an Pag von dem abgebrochenen Kursus keinen Nuten
mangelt oder besondere Kurse nicht zustande kommen. gehabt. Daß jetzt der Abgang nur mit dem
Es ist einer von den wundesten Punkten, daß in die Abschluß des Schulhalbjahres gestattet ist, ist sehr
Mittelstufe alle Mittelschüler mit abgeschlossenee gzu billigen Aber nicht zu billigen ist, daß das
Vorbildung eingereiht werden sollen. Das geht KAbgehen möglich ist mit dem Abschluß des Schul-
durchaus nicht. Die Mittelschüler unterscheiden sich halbjahres, welches der Vollendung des 18. Lebens-
von den Volksschülern dadurch, daß sie anstatt eines jahres vorangeht. Wir müssen es anders machen, wir
achtjährigen Kursus einen neunjährigen Klassenunter. müssen den Abgang nur zulassen mit dem Schluß