Full text: Lübeckische Blätter. 1908 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1908 (50)

103 seßses sind jedoch erhebliche Erleichterungen zugee handen ist, nicht unerhebliche Unterstützungen von standen worden, indem die vorhergegangene Dienstzet all zu Fall gewährt werden. Sobald das Reichs. ~ auch ohne Beitragszahlung ~ als Beitragszeit geset erschienen sein wird, soll durch Erweiterung gerechnet werden saoll. des hamburgischen Gesetes auch den Hinterbliebenen Außer München ist Hamburg die einzige Stadt, eine Zuschußrente bewilligt werden, wie sie die gegen- die sich mit einer fünfjährigen Karenzzeit begnüut, wärtige Fassung schon den Invaliden selbst gewährt. alle anderen Städte schreiben zehn und mehr Jahre î Nur dadurch, [daß der hinterlassenen Witwe der vor. Aber auch bei noch kürzerer Dienstzeit wird gleiche Anspruch auf Erstattung gezahlter Beiträge eine Rente in Höhe von A 200 gewährt, wenn zusteht, wie ihn das Mitglied bei eventuellem Aus- die Dienstunfähigkeit auf eine Krankheit oder Ver. scheiden aus der Kasse gehabt haben würde, wird wundung zurückzuführen ist, die sich der Versichete schon jetzt die Hinterbliebenenfürsorge unterstützt. It im Dienste des Staates zugezogen hat. Als Beitragszet der Mann etwa zehn Jahre Mitglied gewesen, so wird auch Urlaub bis zu vier Wochen, Krankheit bis sstehen der Witwe zu: 10 ><4 52 >< 15 > ?%100 = zu einem Jahre und nicht nur die Militärzeit behufs A 68,64. 10 73. Erfüllung der Wehrpflicht, sondern auch die freiwillig übernommene Dienstzeit im Mobilmachungsfall oder KAus der Arbeit des Gustav-Adolf-Vereins. in Kriegszeiten – z. B. Südwestafrika ~ mitge- Ô rechnet, sobald nur nach Behebung des Hindernisses Das Jahr 1907 bezeichnet wieder einen bedeutsamen die Wiederanstellung im stattlichen Dienste innerhalb Abschnitt in der Geschichte des Gustav-Adolf-Vereins. 40 Wochen erfolgt. Das Recht auf Bezug der Das dritte Vierteljahrhundert liegt hinter ihm. Rente ruht, solange der Berechtigte eine die Dauer 75 Jahre sind verflossen seit jenem 6. November 1832, von einem Monat übersteigende Freiheitsstrafe. ver wo am Schwedenstein bei Lützen am 200. Todestage büßt, solange er zwangsweise in einem Arbeitshhauas Gustav Adolfs der Entschluß gefaßt wurde, dem oder in einer Besserungsanstalt untergebracht ist oder Glaubenshelden durch die Gustav-Adolf-Stiftung ein wenn er ins Ausland geht; doch treten in diesna lebendiges Denkmal zu setzen. In glänzender Weise Fällen unterhaltungsberechtigte Angehörige an seine hat man im Jahre 1882 die goldene Jubelfeier des Stelle. Ausländer, die Anspruch auf Rente erworben Gustav Adolf-Vereins in seiner Geburtsstadt Leipzig haben, können bei ihrer Rückkehr ins Ausland mit begangen. In diesem Jahre hat man von einer be- dem dreifachen Betrage der Jahresrente abgefunden sondern Feier abgesehen, weil der Gustav-Adolf-Verein werden. Ein Wegfall der Rente tritt nur ein, wem noch so viel auf der Welt zu tun hat, daß ein der Empfänger nicht mehr dauernd dienst- oder erwerbss Vierteljahrhundert ihm als ein kleines Stück seines unfähig ist; ihre Bewilligung ist in Frage gestellt, Weges erscheint. Aber es ist doch ganz natürlich, wenn der Versicherte sich seine Erwerbsunfähigkeit daß man an einem solchen Abschnitt einen Augenblick im Sinne des § 5 Absatz 4 des JInvaliden- Halt macht und seinen Blick zurückschweifen läßt auf versicherungsgesetzes vorsätzlich oder bei Begehung das .verflossene Vierteljahrhundert. Der Gustav- eines Verbrechens zugezogen hat; in solchen Fällen Adolf-Verein in seiner Gesamtheit hat da Grund ebenso wie bei Kontraktbruch findet auch keine Err. genug, dankbar zu sein für den reichen Segen, mit stattung der geleisteten Beiträge statt. Über die An dem sein Werk gekrönt ist. Wie hat die Tätigkeit träge auf Gewährung oder Entziehung der Renten des Vereins an Umfang gewonnen! Im Jahre 1882 und Kapitalabfindungen, über alle Streitigkeiten wies der Unterstützungsplan 1172 Nummern auf, in zwischen der Behörde und den Versicherten entscheidt diesem Jahre 2246, also fast die doppelte Zahl. Und ein Ausschuß, zu dem zwei Vertreter der Behörden dabei sind alle die vielen Gemeinden gar nicht mit- und der Versicherten mit gleichem Stimmrechte ge. gezählt, die inzwischen ausgeschieden sind. Wie stark hören. Als Beschwerdeinstanz über die Beschlüsse der Wechsel im Laufe der Jahre gewesen ist, dafür des Ausschusses wirkt die Berufungskammer, gleich mag nur ein Beispiel genügen: Unter den 741 Ge- falls mit paritätischer Besetzung. meinden aus dem deutschen Reichsgebiet, die der Als wesentlicher Mangel des Gesetzes ist das Fehlen Unterstütungsplan von 1907 aufweist, finden sich nur einer Hinterbliebenenversorgung empfunden worden. 190, die auch schon unter den 412 des Jahres 1882 Der ausschlaggebende Grund für diese Beschränkung waren. Wie viele bleiben da, die inzwischen selbr des Gesetzes ist die Rücksicht auf die in Aussicht ge- ständig geworden sind und der Hülfe des Vereins stellte Reichs.Witwen. und Waisenversorgung gewesen. entbehren können, ja zum Teil als blühende Ge- Bis zum Jahre 1910, bis wann diese Versorgung meinden dastehen! Eine starke Verschiebung hat in Kraft treten soll. will man die bisher geubte auch in bezug auf das Arbeitsgebiet stattgefunden. Praxis beibehalten, wonach den Wilwen hamburgische Während einzelne Gegenden im Innern Deutschlands staatlicher Arbeiter, soweit eine Bedürftigkeit vor. heute gar keine untersstützungsbedürftige Gemeinden
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.