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In der Einzelberatung ergreitt das Wort schreibergehilfen genannt werden. In Hamburg gibt
zu § 22 es eine bedeutende Zahl solcher Beamten, denn allein
Dr. Le verkü h n : Als dieser Paragraph im beim Anmisgericht sind über 50 Richter vorhanden,
Bürgerausschuß beraten wurde, wies ein Mitglied beim Landgericht annähernd ebensoviel. In Bremen
des Bürgerausschusses darauf hin, es sei bemerkens- ist die Zahl kleiner, die Einrichtung ist aber dieselbe,
wert, daß nicht alle Gerichtsschreiber des Oberlandes- wie ich das aus dem bremischen Beamtenbesoldungs:
gerichts Sekretäre wären, daß vielmehr eine ganze etat ersehen habe.
Reihe als Gerichtsschreiber bezeichnet würden. Daß Mein Wunsch geht nun dahin, es möchten alle
darauf hingewiesen wurde, beruhte darauf, daß kurz Gerichtsschreiber die Amtsbezeichnung Sekretär be-
zuvor bei einer anderen Vorlage, die uns nachher kommen. Es gereicht mir häufig zum persönlichen
noch beschäftigen wird, ich hervorgehoben hatte, es Verdruß, wenn mir in meiner amtlichen Tätigkeit
sei wünschenswert, unseren sämtlichen hiesigen Gerichte. von jemandem gesagt wird: „Das hat mir Ihr
ichreibern die Amtsbezeichnung als Sekretär beizu- Schreiber auch schon gesagt." In dieser Ausdrucks-
legen. Ich war auf jene Äußerung im Bürger- weise liegt häufig eine Geringschägung, immer aber
ausschuß nicht vorbereitet, ich habe mich aber spricht sich darin eine vollständige Verkennung der
inzwischen unterrichtet, wie die Sachen liegen. Das Stellung dieser Beamten aus. Es sind keine
Ergebnis ist ein ganz anderes, als der Anschein es Schreiber; am wenigsten ist es angemessen, zu sagen,
erwarten lassen sollte. der Beamte sei der Schreiber eines einzelnen Richters,
Sie finden schon im § 20 ausgesprochen, daß sondern diesen Beamten, die durch die Reichsgeset-
der Gerichtsschreibereibetrieb des Oberlandesgerichts. gebung in ihre Stellung hineingeseßt worden sind,
ini wesentlichen von der hamburgischen Justizverwaltung kommt eine bedeutungsvolle Selbständigkeit zu. Was
geliefert und hergestellt wird. Das |piegelt sich „mein Schreiber“ machen kann, das, sollte ich meinen,
wieder in den einzelnen Sätzen des § 22. In tann ich auch selbst machen, wenn ich Lust und Zeit
Hamburg nun ist durch ein neues Ausführungsgeses habe, und so wird die Auffassung des Publikums
zum Gerichtsverfassungsgesetß, das im vorigen Jahre von diesen Herren ja auch wohl sein. Aber weit
vorgelegt und inzwischen verabschiedet worden ist gefehlt: gerade umgekehrt, gerade die wichtigsten
und das notwendig war wegen der Vergrößerung Geschäfte kann der Richter nicht allein machen, viel-
der dortigen Gerichte, bestimmt worden, daß diejenigen mehr muß er den Gerichtsschreiber als Urkundsperson
Beamten der Gerichtsschreiberei1, welche eine Ab. gzur Seite haben, der wie ein Notar dasjenige auf-
teilung derselben verwalten, also einem Richter bei- nimmt und protokolliert, was vorkommt. In anderen
geordnet sind, die Amtsbezeichnung als Sekretän. Fällen, in seiner Tätigkeit dem Publikum gegenüber,
führen, diejenigen aber, die neben diesen die jist der Gerichtsschreiber der selbständige Berater des
Funktionen der Gerichtsschreiber wahrnehmen, nach Publikums, er ist ja überhaupt ein Mann, der zwei
unserm Sprachgebrauch mithin Gerichtsschreibergehilfen #Prüfungen hinter sich hat und sich dadurch für die
sind, die Amtsbezeichnung als Gerichtsschreibe. Bei höhere Subalternlaufbahn befähigt hat. Wenn er
uns also haben wir Gerichtsschreiber und Gerichts.. nun durch das Publikum durchweg solchen Leuten
schreibergehilflen, in Hamburg Sekretäre und gleichgestellt wird, die gar keine Vorbildung haben,
Gerichtsschreiber. Diese Amtsbezeichnung als Gerichts. die gleich nach der Konfirmation anfangen, in der
schreiber beruht auf den Beschlüssen einer Hamburger Schreibstube zu arbeiten, so ist das für diese Herren
Senat- und Bürgerschaftskommission zur Revision nicht erfreulich und es dient nicht dazu, ihren Stand
der Gehaltsordnung, die im Februar des vorigen in das richtige Licht zu rücken.
Jahres berichtet hat. Die Kommission hat ent- Die Herren haben im vergangenen Dezember
sprechend einem von der Justizverwaltung in Ham. wiederholt, nicht zum ersten Male, eine Eingabe an
burg unterstützten Wunsche der Beteiligten es für den Senat gerichtet, die um Abhilfe in m ;
richtig gehalten, die Vorsteher der einzelnen Gerichts- ziehung bat. Es ist darin hervorgehoben worden,
schreibereiabteilungen gegenüber den übrigen Gerichte. ein Zustand, wie bei uns, bestehe nur noch in vier
schreibern durch den Titel Sekretär hervorzuheben. HBundesstaaten, in Baden, Braunschweig und beiden
Das ist die Grundlage in Hamburg und die mußte Schwarzburg; aber dort wird ein höherer Titel neben
sich natürlich in diesem uns mit angehenden Geseze, der Amtsbezeichnung verliehen. Die Herren haben
das hier hauptsächlich hamburgische Verhältnisse. auch ihrerseits die von mir hervorgehobenen Übel-
voraussezt, wiederholen. Wenn also hier im 8 22 stände geschildert und sich der Erwartung hingegeben,
von den übrigen Gerichtsschreibern die Rede ist, so der Senat werde ihre Amtsbezeichnung ändern.
sind es diejenigen Beamten, die bei uns Gerichts. Der Senat indessen hat auf diese Eingabe noch
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