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invalidenversicherungspflichtigen Personen (beiderle. hoffter Vergünstigungen. Es werden erstattet, wenn
Geschlechts) dem Versicherungszwang unterworfen das Ausscheiden des Versicherten schon im ersten
werden, sind alle Angestellten, deren regelmäßiger dJahre der Mitgliedschaft erfolgt, 70 Prozent der
Jahresverdienst „& 82000 übersteigt, von diesem von dem Mitgliede gezahlten Beiträge, und dieser
Zwange ausgeschlossen. Es ist jedoch denjenigen, die Prozentsat steigt mit jedem weiteren Jahre der Mit-
aus einer niedriger besoldeten Stellung in eine mit gliedschaft um 2 Prozent, bis nach dem 15. Jahre
über M %2000 dotierte Dienststellung aufrücken, der Mitgliedschaft der volle Beitrag zur Auszahlung
gestattet, die Versicherung unter Zahlung der doppelten gelangt, ohne HZinsen. Der Erstattungsanspruch geht
Beiträge freiwillig fortzuseßen, bis sie eventuell als auch auf die Erben verstorbener Mitglieder über.
Beamte angestellt werden. Die Beiträge betragen Man darf wohl mit Recht bezweifeln, ob der
somit für alle Zwangsverssicherten, gleichgültig welchen verhältnismäßig geringe Abzug, der bei der Rück-
Tagelohn Jie beziehen, wöchentlich 15 Pfennig, für zahlung der geleisteten Beiträge gemacht werden darf,
alle freiwillig Versicherten 30 Pfennig. Bei der als Ausgleich für das übernommene Risiko während
ersten Gruppe zahlt der Staat den gleichen Betrag der Beitragszeit angesehen werden kann. Es wird
hinzu. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Bei- darauf hingewiesen, daß z. B. keine Krankenkasse
trägen besteht für die Versicherten während der Dauer ähnliche Bestimmungen kenne; aus den Orts-,
von Krankheiten, militärischen Dienstleitungen und Be. Betriebskrankenkassen und den eingeschriebenen Hilfs-
urlaubungen nur dann, wenn während dieser Zeit dee kassen scheiden täglich Versicherte aus, die nie
Lohn weitergezahlt wird. Krankengeld bezogen haben: ihnen gewährt kein
Die Form der Versorgung als einer Versicherung einziges Statut einen Anspruch auf Rückerstattung
mit Rechtsanspruch gegenüber einer Pension ohne der Beiträge. Diesem Bedenken ist daher auch
Beitragsleistung der Beteiligten ist erst nach langen Bremen, das sich sonst_in seinem Entwurfe zu einer
Verhandlungen gewählt worden. In nicht geringem „Ruhelohnkasse der Staatsarbeiter“ eng an das
Maße sind auch die Wünsche der staatlichen Arbeite Hamburger Geset angeschlossen hat, gefolgt und
selbst nach dieser Richtung hin laut geworden. Man hat die Beitragserstattung nur für Ausscheidende,
betonte, daß der durch Beitragsleistung erworbene die weniger als 50 Wochenbeiträge geleistet haben,
Anspruch auch auf Beteiligung an der Verwaltung und für hinterlassene Witwen und Waisen mit
von dem Versicherten höher bewertet werde als eine übernommen.
ohne Beitragsleistung, aber auch ohne Mitwirkungs- Die nach dem Gesetze zuständige Rente beträgt
rechte gewährte Pension, wobei als besonderer Vor. nach Zurücklegung von fünf Dienstjahren M 200
zug der Berssicherungsform bezeichnet wurde, daß sie jährlich. Sie steigt für jede weitere Beitragswoche
die Rückzahlung der geleisteten Beiträge bei Ent. um 20 Pfennig bis zur 1000. Woche, von da an
lassungen und damit eine möglichst geringe Fesselung bis zur 1520. Woche um je 10 Pfennig. Eine
der Arbeiter an ihre Arbeitgeberin ermögliche, während weitere Steigerung findet nicht statt. Mit Hinzu-
durch Pensionsberechtigung die Kündigungsfreiheit rechnung der Reichsinvalidenrente, die jedem Ver-
stark beeinflußt werde. Das Gesetz sieht nicht die sicherten ungekürzt bleibt, würde also ein Hamburger
volle Rückzahlung der geleisteten Beiträge bei vor. Invalide, der Marken der Klasse IV verwendet hat,
kommenden Entlassungen vor, obwohl auch diese bei zu beziehen haben:
den Beratungen mit der Begründung gefordert hach ödjährig. Mitgliedsch.~ M 200+ 151,60 ~ M 351,60;
worden war, daß ja ein Beitrittszwang festgestellt „xd. 19 1/4 - » (1000 Woch.) – M 348 + 2402 . 588;
werden sollte und dieser eine Rückzahlung der Bei- .rd. 29% - . (1520 - )= - 400 + 292= - 692:
träge bei Nichterfüllung der in Aussicht gestellten : ; ;
Vergünstigung bedinge. Dagegen wurde aber mit sind Marken der V. Klasse verwendet, was hier wohl
Recht darauf hingewiesen, daß durch die volle Rück. meist anzunehmen . ist, da ein Jahresverdienst unter
zahlung der Beiträge das Versicherungsprinzip ver: M 1150 kaum in Frage kommen wird, so be-
lezt werde. Während der Dauer der Beschäftigung laufen fich die Renten auf:
hat der Staat das Risiko der Rentenversicherunug nach Sjährig. Mitgliedsch. — „# 200 + 162 — t 362;
zu übernehmen; für diese Leistung sind die gezahlten "rd. 19'1 - » (1000 Woch.) = 348 + 270 - M 618;
Beiträge als Gegenleistung verfallen. Ein Anspruch „rd. 29 '[4 - . (1520. - )= - 400+ 332= - 132.
auf Rückzahlung kann daher rechtlich nicht begründet Außer der fünfjährigen Beitragszeit ist vorgesehen,
werden; man hat ihn aber aus Billigkeitsgründen daß der Versicherte zur Zeit des Eintritts seiner
mit einigen Einschränkungen durch die endgültige Dienstunfähigkeit seit mindestens einem Jahre in einem
Fassung des Gesetzes anerkannt, gewissermaßen als Verssicherungsverhältnisse sich befunden hat. Für die
eine Art Abgangsentschädigung für den Verlust er. ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Ge-