Full text: Lübeckische Blätter. 1908 ; Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bürgerschaft zu Lübeck im Jahre 1908 (50)

. L\1. –ê]}M Verhandl. d. Bürgerschaft am 27. April 1908. Bericht, der sowohl von dem Polizeiamt also au< lange sprechen, sondern mich kurz fassen. Gleich ; von der Rechnungsbehörde erstattet ist, enthält so einleitend sagt der Bericht des Polizeiamtes auf außerordentlich viele Versuche, den Kern der Sache Seite 72: „Für den Inhalt der in der Verhandlung nicht in das richtige Licht zu rücken und das Vor- aufgestellten Behauptungen ist es freilich im wesent- gefallene zu entschuldigen, wo es doch gar nichts zu lichen auf die Angaben angewiesen, die in die hiessige entschuldigen gibt, daß ich mich gewissermaßen mit Tagespresse übergegangen sind." Ich muß gestehen, schuldig fühlen müßte, wenn ich, ohne ein Wort zu daß mich das etwas gewundert hat. Wir haben hier . jagen, stillschweigend über die Sache hinweggehen erst in einer der letzten Sitzungen von einem der würde. Wir stimmen dem Antrage zu, weil in i m in der Bürgerschaft sigenden Herren Richter gehört, zum ersten Male ein Prinzip anerkannt ist, das ich die Berichte der Tagespresse über die Gerichtsver- bisher in der Bürgerschaft durch Anträge vergeblich handlungen seien in einem oder dem andern Punkte habe zur Durchführung bringen wollen, nämlich das stets ohne Ausnahme verkehrt und falsch. (Zuruf). Prinzip, daß der Staat nicht nur für die in Aus- Das hat der Herr damals gesagt, und es ist hier übung einer legalen Handlung Feiner Beamten ente ausgeführt, in irgendeinem Punkte gäben die Be- standenen Schäden haftet, sondern auch für die richte die Tatbestände nicht so wieder, wie sie sich Schäden, die der Beamte durch rechtswidrige Hand- eigentlich aus der Gerichtsverhandlung ergeben hätten. lungen irgendeinem andern zugefügt hate. Der Sehr richtig.) Ich freue mich, daß mir das eben Schaden, um den es sich hier handelt, ist in der durch ein Sehr richtig von dem betreffenden Herrn Hauptsache der Stadtkasse erwachsen und nicht dem bestätigt wird. Ich habe die Worte damals nicht Polizeiamt. Durch diesen Antrag soll die Kasse des genau verstanden, wahrscheinlich weil das flüchtig Polizeiamtes jezt ermächtigt werden, den Schaden gesprochene Wort rasch am Ohre vorüberrauscht, der Stadtkasse wieder zu ersetzen. Nach dem geltenden wenn man nur den Sinn der Rede verfolgen will. Recht würde die Stadtkasse nur dann Ersatz fordern Aber wenn das Polizeiamt nur auf diese nicht in können, wenn sie nachzuweisen vermöchte, daß ihr allen Punkten richtigen Berichte angewiesen ist, dann B dieser Schaden infolge mangelnder Aufsichtführung frage ich, hätte die Behörde denn gar keine Gelegen. jeitens der dem Fisahn vorgesetzten Beamten ent- heit gehabt, bessere Unterlagen für ihren Bericht standen ist. Aber die Aufssichtführung soll nah ssich zu verschaffen, als die Tagespresse sie bietet ? den Berichten, die uns vorliegen, so tadellos gewesen Die Justizkommission des Senates hatte ihre Vor- sein, daß ein solcher Nachweis der geschädigten Kasse sitzenden zur Information in die Gerichtsverhandlung k sicher nicht möglich gewesen wäre. Wenn nun troß- entsandt, und das Polizeiamt wußte doch sicherlich, n dem das Polizeiant der Stadtkasse den Schaden daß seine Kassenverhältnisse zum Gegenstande der iu ersegen soll, ist das eben die Durchführung eins. Erörterung gemacht wurden. Da hätte man an- : Prinzips, das ich, wie gesagt, mit Freuden begrüße. nehmen sollen, daß dann auch das Polizeiamt Ge- i! Ich weiche daher auch vollständig ab von der legenheit genommen hätte, entweder durch einen [ Meinung einer der hiesigen bürgerlichen Zeitungen, Stenographen oder durch einen sonst dahin geschickten 1 die sagte, die Senatsvorlage müsse eigentlich dahin Beamten sich über den Gang der Verhandlungen s lauten, daß nicht der Polizeikasse, sondern der Stante genau zu informieren. Das Polizeiamt ist für - kasse der Betrag aus dem Kapitalfonds des Staates seinen Bericht aber nur auf die Tagespresse an- 1 ersezt werde. Ich stimme dem Antrage zu aus den gewiesen gewesen. Da wundere ich mich nur, warum 1 von mir angeführten Gründen und dieses Prinzips in diesen Erörterungen des Polizeiamtes einer der . wegen, das hier zum ersten Mal in einem Senats- wesentlichsten Vorwürfe mit keinem Worte auch nur , antrage zur Anerkennung gelangt ist. Ich will daher gestreift und erörtert worden ist. Es ist in der . auch nichts weiter darüber sagen, daß schon die Tagespresse dem Polizeiant zum Vorwurf gemacht, ] Polizeikasse auf Anordnung des Senates der Stadt- daß der Kassenverwalter eines schönen Abends auf kasse den Schaden ersetzt hat. Das Polizeiamt war Urlaub fortgegangen sei, nachdem ihm gemeldet war, an und für sich weder verpflichtet noch überhaupt daß ein Tausendmarkschein fehle, und daß er sich nach- ; befugt, eine derartige Summe anzuweisen, selbst dre her mit der Erklärung beruhigt habe, daß das Geld Senat hatte dazu kein Recht. Aber ich will von wieder da sei. Das sind Vorwürfe, die, wenn sie dieser formellen Sache nichts weiter sagen. Das begründet sind, den schärfsten Tadel verdienen. Man : hier zum ersten Mal zur Durchführung gelangte mußte sich sagen, daß das Polizeiamt darüber irgend : Prinzip scheint mir so wichtig, daß ich dem Senats. etwas doch wohl zu sagen habe. Das ist aber, wie , antrage trotzdem zustimmen werde. gesagt, nicht geschehen. . Ich komme nun zu den Berichten des Polizei- Die Tendenz der die Seiten 72-93 umfassenden amts und der Rechnunasbehörde. Ich werde nicht HVBerichte geht offenbar darauf hin, nachzuweisen, die >7
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