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diesem Jahre . 88 000 erforderlich sind, zweifle nicht, daß der Senat diese Mitteilung an
für die Laternenwärter Summen in Höhe von die Bürgerschaft weitergeben wird.
# 55000. Wir wissen nun zwar die Gesamt- Der Antrag Wissell wird hierauf abgelehnt.
summe der Löhne, aber nicht, auf wie viel Arbeiter Damit ist die allgemeine Beratung erschöpft,
sich die Löhne verteilen. Ich habe die Zahl der und es folgt die Einzelberatung.
Arbeiter dadurch zu ermitteln versucht, daß ich die Wisssell (zu Kap.1, Gaswerke, Ausgabeseite Tit. 2:
Summe der für die Invalidenversicherung veraus- Betriebs. und Unterhaltungskosten): Es sind unter
gabten Beträge verdoppelt habe, da ja die Behörde dieser Rubrik auf Seite 5 auch die Arbeitslöhne
nur die eine Hälfte und die Arbeiter die andere angegeben worden. Bei dieser Gelegenheit möchte
zahlen. Jh habe dann einen durchschnittlichen ich auf etwas zurückkommen, das in engster Verbin-
Wochenbeitrag für die Invalidenversicherung von dung mit dem steht, was ich vorhin ausführte. Herr
30 Pf. angenommen, den der zweithöchsten Klasse. Senator Dr. Fehling sagte, daß jezt ein gewisser
Ich kann mir nicht denken, daß im Durchschnitt für Beharrungsstandpunkt bezüglich der Arbeiterverhält-
die Arbeiter und die städtischen und staatlichen An- nisse in der Gasanstalt eingetreten sei. Das mag
stalten weniger als 30 Pf. gezahlt wird. Wir sein. Ich weiß, daß die Direktion der Gaswerke
kommen dann bei der Gasanstalt zu dem Ergebnis, einen Vertrag ausgearbeitet und diesen verschiedenen
daß 218 Arbeiter beschäftigt sein müssen, für die oder wohl den meisten Arbeitern zur Unterschrift
sich auf Grund der in Rechnung gestellten Löhne unterbreitet hat. Ich bin nun darüber sehr im
dann ein Jahresverdienst von M 656 ergibt. Das Zweifel, ob der Vertrag so geprüft ist, wie er
kann natürlich nicht richtig sein. hätte geprüft werden müssen, um den Grundsätzen
Wir wissen also über die Arbeiterverhältnisse absolut der Gewerbeordnung zu entsprechen, denn er enthält
gar nichts, wir haben darüber keinen Überblick und tappen Bestimmungen, die offensichtlich gegen die Grund-
im Düsstern, obwohl wir als Gesetzgeber die Mittel säte der Gewerbeordnung verstoßen. So z. B. heißt
bewilligen sollen. Ich muß bitten, daß durch Annahme ez unter 3: ,Verläßt der Arbeiter vor Ablauf der
meines Antrages auf den Senat ein etwas stärkerer 14tägigen Kündigungsfrist die Arbeit, so geht er
Druck ausgeübt wird. Das, was ich vorgebracht nicht nur der vereinbarten Zulage für das laufende
habe, werden Sie sicherlich nicht für unrichtig halten Jahr, sondern auch des Lohnes für die sechs
und so bezeichnen können. Ich möchte Sie deshalb letzten Arbeitstage verlustig.“ Es ist unstatt-
bitten, dieses Mal meinen Antrag anzunehmen. haft, daß dem Arbeiter die sechs lezten Arbeitstage
Senator Dr. Fe h lin g: Wenn Herr Wissell. von seinem Lohn abgezogen werden, das darf selbst
mir vorher davon Mitteilung gemacht haben würde, im Falle des Kontraktbruches nicht geschehen. Ich
daß er wiederum weitere Auskunst wünsche, würde glaube, es bedarf nur dieses Hinweises, um die Be-
ich ihm diese heute schon haben geben können. Der hörde zu veranlassen, daß in diesem Punkte eine
Wunjsch ist allerdings im vorigen Jahre schon von Aenderung in dem Vertrage eintritt. Dann möchte
ihm geäußert; zum Wunsche der Bürgerschast it ich noch auf eine weitere Bestimmung hinweisen.
sein Wunsch aber nicht gemacht; wie Herr Wissel. Der ganze Vertrag wird von dem Gedanken be-
selbst sagte, ist damals sein Antrag abgelehnt. Die herrscht, den ständigen Arbeitern alljährlich eine be-
Angaben der heutigen Vorlage sind vollständig stimmte Zulage zu gewähren. Diese Zulage in
zutreffend. Sie genügen nach Unsicht der Behörde, Höhe von M 60-160, ich will zu ihr nichts sagen,
um sich allgemein über den Stand unserer Arbeiter. oll aber in Fortfall kommen, wenn der Arbeiter
verhältnisse zu orientieren. Aber es bedarf keine. vor dem 1. Juli eines Jagres die Arbeitsstätte ver-
besonderen Antrages heute. Denn die Verwaltungs- läßt oder entlassen wird. Es heißt nun weiter im
behörde wird, so wie ich die Sache beurteile, gern Vertrage unter 5: „Der Arbeiter kann sofort ent-
Gelegenheit nehmen, in Bälde einmal eine Übersicht lassen werden, sobald er sich gegen die Arbeitsord-
über den Stand der Verhältnisse ihrer Arbeiter zu nung oder gegen Anstand und Sitte vergeht." Es
geben, ohne daß dazu ein Rat- und Bürgerschluß ist selbstverständlich das Recht der Behörde, unter
nötig wäre, und zwar speziell für die Gasanstalt. diesen Umständen einen Arbeiter zu entlassen. Aber
Wenn es im Laufe des Jahres nicht schon geschehen, nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist, und ich
so liegt das daran, daß erst jezt ein gewisser Be. meine, wenn bestimmte Strafvorschriften getroffen
ruhigungs. oder Beharrungszustand erreicht ist. Die werden, sollten sie sich auch da in Übereinstimmung
Lohn-, Arbeits. und Vertragsverhältnissse, die jetzt mit der Gewerbeordnung halten. Die schreibt vor,
geschaffen smd, dürfen als gut bezeichnet werden. daß die für g r o b e Vergehen und Verstöße gegen
Ich werde Gelegenheit nehmen, dem Senat namens Anstand und Sitte vom Arbeitgeber bestimmten
der Verwaltungsbehörde darüber zu berichten, uu Geldstrafen, die in der Arbeitsordnung festzuseyen
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