D u Verhandl. d. Bürgerschaft am 29. April 1907.
hr die Landesversicherungsanstalt der Hansestädte. Auf dauernde Verpflegung handle, oder wenn die Unter-
ig. einer Jahresversammlung dieses Vereins ist als Ver. stützung zu Erziehungszwecken gewährt werde. Als
jen treter der Armenanstalt Herr Senator Dr. Schön diese Erörterung ihr Ende erreicht hatte, stand die
ne anwesend gewesen, und in einer der Sitzungen, in Frage zur Verhandlung, wohin die nächste General-
en der auch Herr Senator Dr. Schön gesprochen hat, versammlung verlegt werden solle, und da hat Herr
[t, sind die Fragen erörtert worden, die hier vom Senator Dr. Schön in dieser selben Sitzung, in der
jer Bürgerausschuß bei der letzten Wahl erörtert worden einstimmig diese Thesen als richtig anerkannt worden
1ß sind. Der Referent über diese Sache war der jetzige sind, gebeten, der Verein möchte nach Lübeck kommen,
n. Landgerichtsdirektor Aschrott in Berlin, und er hat und er sagte: „Sie werden außerordentlich segens-
)rt die Fragen in seinem Referat erörtert, was als reich durch ihr Erscheinen wirken können . . ." JIch
pe Armenunterstützung für den Verlust des Wahlrechte. meine, die Beschlü sse dieses Vereins werden
ch- maßgebend sein foll. Wenn der Herr Wortführer schon außerordentlich segensreich für die Auslegung
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uf gestellt hat, zurückkommen, Thesen, die wie gesagt. Armenverwaltungen selbst in diesem Verein, der im
n. in Anwesenheit des Herrn Senator Dr. Schön an- großen ganzen die verschiedensten Armenverwaltungen
. genommen sind. Der Referent vertrat die Meinung, umfaßt, über die von mir angeregte Frage denken.
jei daß der Unterstützungswohnsitz zur Beurteilung der Dieser Verein hat Grundsätze aufgestellt, und ich
ht Frage gar nicht in Betracht kommen könne, denn denke, wenn die Armenverwaltungen im Beisein
je- das habe der Gesetzgeber nicht gewollt. Sie finden eines Senatsmitgliedes derartige Beschlüsse fassen,
1d das, worauf es mir ankommt, auf Seite 123 des sollten wir sicherlich keinen Anlaß nehmen, viel ein-
pe Heftes 28 der Schriften des Vereins für Armen. schränkender als die Armenverwaltungen selbst die
en pflege und Wohltätigkeit. Der Referent sagte: „Lassen GBestimmung des Wahlrechtes auszulegen. Ich meine
h, Sie mich ein Beispiel herausgreifen; es ist übrigens ein also, daß. wenn die jeßige Fassung der Senatsvor-
rt Beispiel, welches eine tatsächliche Unterlage hat. lage es dringend wünschenswert erscheinen läßt, daß
[, Ein Mann hat eine Frau geheiratet, die bereits sie kommissarisch geprüft wird, diese Kommission auch
18 früher verheiratet war; aus der früheren Ehe ist een einmal prüfen könnte, welche Auslegungen die be-
n Kind vorhanden, das sich seit vielen Jahren in einer treffenden Bestimmungen des Wahlgeseßes unserer
! geschlossenen Anstalt befindet; der Mann hat gar Verfassung zu erfahren haben. Ich bitte Sie,
ig keine Kenntnis von der Existenz dieses Kindes. eine Kommissionsberatung stattfinden zu lassen.
s Eines schönen Tages bekommt er die Nachricht, daß, Wortführer Dr. G ör ß macht darauf aufmerk-.
ie da die Frau, die er geheiratet hat, seinen Unter- sam, daß der beanstandete Ausdruck des Artikel 20
td stüzungswohnsitz teilt, und da weiterhin das erstehe. auch in Artikel 22 wiederkehre und gibt deshalb
E liche Kind dieser Frau den Unterstüßungswohnsis der Erwägung anheim, ob auch hier eine Änderung
18 der Frau hat, jetzt dieses Kind als zu seiner Familie einzutreten habe.
r gehörig und deshalb die dem Kinde gewährte Unter- Senator Dr. Neumann n: Ich möchte nur ein
r stüisung als ihm geleistet betrachtet wir. Soll paar Worte zu der letzten Anregung des Herrn
n dieser Mann des Wahlrechts verlustig gehen? + Wortführers sagen. Aus den schon angeführten
n Ich glaube, diese Frage aufwerfen, heißt schon, se Gründen muß ich natürlich befürworten, daß in
beantworten: das kann der Geseygeber nicht gewollt Artikel 22, Abteilung I, die Fassung, was die beiden
haben." Auf diesen Standpunkt hat sich der Referent auf die Einkommensteuerzahlung bezüglichen Alter-
gestellt, und die von ihm aufgestellten Thesen sind nativen anlangt, so verbleibt, wie sie in der Vorlage
angenommen worden. Die erste lautet wie folgt: steht, in Übereinstimmung mit der Fassung des Ar-
„Für den Verlust des Wahlrechtes kommt nur die- tikels 20. In Artikel 22 ist aber auch – im
jenige Armenunterstütung in Betracht, welche den Gegensay zu Artikel 20 — die ziffernmäßige Be-
Unterstützten selbst oder einem alimentationsberechtigten stimmung des Einkommensansatzes nicht zu entbehren.
Familienmitgliede desselben gewährt ist.! Aber er Im Artikel 20 handelt es sich lediglich um eine Bezug-
ging noch viel weiter und ebenso die Versammlung, nahme auf das Einkommensteuergeset. Diese Bezug-
denn man sagte und erhob das zum Beschluß, daß nahme kann geschehen durch den Hinweis auf die Ziffern
die einem alimentationsberechtigten Familienmitgliede des zurzeit bestehenden gering|ten Ansatzes. Zweck.
gewährte Unterstißung dem Familienhaupte nicht mäßiger würde es sein, gemäß dem Antrage Brecht,
angerechnet werden solle, wenn das Familienmitglied auf den jeweils geringsten Ansat des Einkommen-
sich schon in selbständiger Stellung außerhalb des steuergeseses Bezug zu nehmen. In Artikel 22
Familienbhaushaltes befinde, wenn es sich um eine handelt es sich aber durchaus nicht um eine Bezug-
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